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Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-06-06

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-06-06

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, diesen Vorstoss abzulehnen. Sie haben dieses Anliegen ja schon mehrmals behandelt; die vom Bundesrat angeführten Argumente sind grundsätzlich nach wie vor gültig.

Zur Frage des Persönlichkeitsschutzes: Wir haben die Leute, die in der P-26 waren, tatsächlich von der Geheimhaltungspflicht entbunden. Es steht ihnen heute frei, darüber zu sprechen, nachdem das, was sie wussten, bisher unter dem Siegel der Verschwiegenheit war und sie es mit niemandem besprechen konnten. Trotzdem bleibt der Persönlichkeitsschutz ein wichtiges Anliegen, denn wenn der Bericht veröffentlicht wird, besteht Gefahr, dass die Namen bekanntwerden. Es liegt im Entscheid des Einzelnen, darüber Auskunft zu geben oder nicht. Wenn der Bericht veröffentlicht wird, sind die Personendaten nicht mehr geschützt. Das könnten wir nicht verantworten; der Persönlichkeitsschutz ist in unserem Land ein hohes Gut. Politisch würde eine Veröffentlichung eigentlich keine Rolle mehr spielen. Der Bericht ist noch für Historiker interessant; Historiker können ihn auch in einigen Jahren noch auswerten.

Das Argument des Persönlichkeitsschutzes gilt also nach wie vor, weil heute der Einzelne darüber entscheidet, ob er Auskunft gibt oder nicht. Der Staat möchte den Persönlichkeitsschutz weiterhin gewährleisten. Dieses Versprechen wurde abgegeben, das kann heute nicht einfach zurückgezogen werden.

Zur Frage der Beziehung zu anderen Staaten: Auch das ist ein Argument, das nach wie vor gilt. Einzelne Staaten haben zwar eine gewisse Lockerung vorgenommen, aber insgesamt besteht nach wie vor ein Interesse an einer Geheimhaltung. Wir möchten nicht mit einer Publikation des Berichtes Beziehungen stören. Auch da gilt: Es ist vielleicht interessant, das Thema im Nachhinein historisch aufzuarbeiten, aber für die aktuelle politische Beurteilung hat es keine Bedeutung.

Ich bitte Sie also einmal mehr, diesem Anliegen nicht stattzugeben und den Vorstoss abzulehnen.