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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2001-05-09

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-05-09

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion ist mit der allgemeinen Stossrichtung dieser Motion einverstanden und möchte sie deshalb unterstützen. Die Motion geht in Richtung der Reformen, die wir im Rahmen der Teilrevision des Krankenversicherungsgesetzes verfolgen.

Zum Ersten sind wir der Meinung, dass der Vertragszwang in der Grundversicherung aufgehoben gehört. Das heisst, dass wir davon ausgehen, dass in Zukunft eine neue Vertragsfreiheit zwischen Leistungserbringern und Versicherern entsteht. Die Bedingungen dieser neuen Vertragsfreiheit - das ist klar - müssen von den Leistungserbringern und Versicherern noch definiert werden. Die Bedingungen müssen paritätisch sein. Das ist die Voraussetzung dafür, dass wir einer Aufhebung des Vertragszwanges zustimmen können.

Verbunden mit der Aufhebung des Vertragszwanges und der entsprechenden wettbewerblichen Reform ist ganz sicher das Modell von "managed care": verschiedene Hausarztmodelle in unterschiedlichen Varianten, die in der Grundversicherung angeboten werden sollten. Sie sollen eine gute, qualitativ hoch stehende und gleichzeitig kostengünstige Versorgung sicherstellen. Zusätzliche Dinge wie etwa die freie Arzt- und Spitalwahl im ganzen Land sollen der Zusatzversicherung vorbehalten bleiben.

Ein solches System - auch das wird in der Motion ausgeführt -, bestehend aus Vertragsfreiheit und einem klaren Rahmen für Leistungserbringer und Versicherer mit entsprechenden Angeboten in der Grundversicherung, wird einen massiven Druck auf die Qualitätskriterien ausüben, denen solche Hausarztmodelle genügen müssen. Auch dies ist ein Grund, weshalb diese Reform sinnvoll ist.

Ich darf zudem präzisieren, dass selbstverständlich weiterhin auch Einzelpraxentätigkeit möglich wäre. Voraussetzung wäre dann allerdings, dass auch diese Praxen den etablierten Qualitätskriterien entsprechen würden.

Wir haben allerdings einen Vorbehalt beim weiteren in dieser Motion angeschnittenen Thema, das sind die Hochrisikofälle. Wir sind durchaus bereit, neue Formen der Rückversicherung zu diskutieren, wir sind bereit, den Risikoausgleich zu diskutieren, aber die Idee des hier stipulierten Fonds in dieser Form ist wohl noch nicht ausgereift. Die Motionärin hat auch zu verstehen gegeben - wenn ich sie richtig verstanden habe -, dass dies als Anregung, nicht als definitive Form zu verstehen ist.

Insgesamt geht diese Motion also in die Richtung, die auch wir bei der Reform verfolgen: Aufhebung des Vertragszwangs, wettbewerbliche Reform, Grundversicherung in der Grundform der "managed care"-Organisation, weiterhin die Möglichkeit von Einzelpraxen mit klar definierten Qualitätskriterien. Ich werde der Motion deshalb zustimmen.