Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-06-06
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-06
Wortprotokoll
Es ist dem Bundesrat sehr wohl beizupflichten, wenn er in der Einleitung seines Geschäftsberichtes für 2010 schreibt, dass die Schweizer Wirtschaft relativ glimpflich durch die Rezession 2009 kam und dass 2010 eine kräftige Erholung mit einem BIP-Wachstum von über 2,5 Prozent erfolgte. Dieses Wachstum schlug sich dann auch in den Rechnungen der öffentlichen Hand nieder. Nicht nur der Bund, auch die Kantone und die Gemeinden konnten fast durchwegs erfreulich gute Rechnungen präsentieren. Frau Bundespräsidentin, Herr Bundesrat, wir haben also guten Grund, zufrieden und dankbar zu sein. Mein Dank richtet sich an die Landesregierung, an die Verwaltung und selbstverständlich auch an alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche im vergangenen Jahr ihre staatspolitischen Verantwortungen und Verpflichtungen wahrgenommen haben.
Nun, ganz so problemlos, wie es den Anschein macht, war das verflossene Jahr aus der Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht natürlich nicht. Es sollte in einer demokratisch gelebten Gewaltenteilung eigentlich nicht nötig sein, dass sich die GPK ihre Informationsrechte bei der Exekutive im wahrsten Sinn des Wortes erstreiten muss. Aber genau das war im vergangenen Jahr mehr als einmal der Fall. Sowohl in der Libyen-Affäre wie auch bei der Untersuchung zum Behördenverhalten im Zusammenhang mit der Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA hätte sich die GPK eine etwas bessere Kooperation durch die Landesregierung vorstellen können. Natürlich, Frau Bundespräsidentin, Herr Bundesrat, der Streit um die Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exekutive ist genauso alt wie die [PAGE 925] Demokratien, welche auf diesem Prinzip aufgebaut sind. Dass sich der Bundesrat um die Diskretion und um das Kommissionsgeheimnis sorgt, ist nicht nur gut, sondern auch sein gutes Recht. Aber dieser Vorwand greift zu kurz. Die Aufsichtsorgane der Eidgenossenschaft müssen ihren verfassungsmässigen Auftrag auch dann ausüben können, wenn es sich um delikate und heikle Dossiers handelt. Gerade dann, wenn die Sachlage schwierig ist, hat die Arbeit der Oberaufsicht Priorität.
Ich möchte Ihre Anwesenheit, Frau Bundespräsidentin und Aussenministerin, noch benutzen, um ganz kurz einen zweiten Punkt anzufügen. Die neusten Zahlen in der Asylstatistik geben zu grossen Bedenken Anlass. Im Mai dieses Jahres ersuchten total 2250 Menschen in der Schweiz um Asyl. 545 davon kommen aus Eritrea, und die meisten davon sind vermutlich sogenannte Dienstverweigerer. Erledigt wurden in dieser Zeitspanne 1515 Fälle. Meine Frage ist die: Wie gedenkt der Bundesrat, im Fall dieser Eritreer in Zukunft vorzugehen? Ich stelle nämlich fest, dass die Besorgnis, um nicht zu sagen der Unmut, in der Bevölkerung zunimmt, gerade auch vis-à-vis des Migrationsdrucks aus Afrika. In diesem Zusammenhang interessiert eine Aussage auf Seite 24 des Geschäftsberichtes. Der Bundesrat schreibt dort, 14 Prozent der Widerhandlungen gegen das Strafgesetz würden durch Ausländer "ohne längerfristige Aufenthaltsregelung in der Schweiz" verübt. Was bedeutet "ohne längerfristige Aufenthaltsregelung"? Sind das Sans-Papiers?