preparatory:AB 118719
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-06-06
Wortprotokoll
Ein gleichlautendes Postulat wurde im Ständerat im Jahr 2008 angenommen. Mit diesem Postulat verlangte der Ständerat einen Bericht. Dieser Bericht ist inzwischen fertiggestellt worden; er ist im Moment in der Ämterkonsultation innerhalb des Bundesrates und steht demnächst für die Behandlung zur Verfügung.
Wir zeigen in diesem Bericht die Vor- und Nachteile auf. Wir gehen davon aus, dass es für rein militärische Belange durchaus auch in Zukunft sinnvoll sein kann, das Nichtbefolgen von Aufgeboten durch die Militärjustiz behandeln zu lassen; das Nichteinrücken ist eine typisch militärische Frage. Wir können uns vorstellen, dass diese auch in Zukunft von einem Militärgericht behandelt wird. Es gibt aber durchaus Fragen, die, wie wir meinen, der zivilen Gerichtsbarkeit vorgelegt werden können, beispielsweise wenn ein Journalist ein militärisches Geheimnis verrät: Es ist durchaus denkbar, dass dieses Vergehen in Zukunft nicht mehr von einem Militärgericht behandelt wird.
Der erwähnte Bericht - ich habe ihn jetzt nicht bei mir - gibt auf diese Fragen umfassend Auskunft. Ich empfehle Ihnen, diesen Bericht abzuwarten und aufgrund der darin enthaltenen Auslegeordnung zu entscheiden. Ich kann mir vorstellen, dass die Lösung irgendwo in der Mitte liegt. Es gibt durchaus Dinge, die wahrscheinlich von der Militärjustiz effizienter abgehandelt werden können, weil sie rein militärische Dinge, auch Militärangehörige und Militärbereiche, betreffen. Das Know-how eines Militärgerichtes, in dem ja alle Grade vertreten sind, kann hier zu einem guten Urteil führen. Wahrscheinlich werden wir - bzw. Sie, wenn Sie diesen Bericht haben - die Grenze aber etwas verschieben.
Ich empfehle Ihnen, die Motion heute nicht anzunehmen, weil der Bericht bald vorliegen wird; er ist in der Ämterkonsultation. Danach kann die Diskussion stattfinden. Ich kann mir vorstellen, dass wir in die Richtung gehen werden, die ich Ihnen kurz geschildert habe.