Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-06-07
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-07
Wortprotokoll
Die Einführung von Kautionspflichten in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen hat der Bundesrat an Bedingungen geknüpft, die eine gewisse Vereinheitlichung der Kautionslösungen garantieren. Die Bedingungen beinhalten insbesondere, dass nur Regelungen über die Kaution allgemeinverbindlich erklärt werden, welche auch für alle Schweizer Betriebe zur Anwendung gelangen, die im Geltungsbereich der entsprechenden Allgemeinverbindlicherklärung Dienstleistungen erbringen. Die Kautionslösung muss also nichtdiskriminierend ausgestaltet sein, ausserdem darf die Höhe der Kaution nicht ausser Verhältnis zu den möglicherweise sicherzustellenden Forderungen stehen, und es ist eine Reduktion der zu leistenden Kaution je nach Auftragssumme vorzusehen. Für den Vollzug der Kautionspflichten sind die paritätischen Organe der Gesamtarbeitsverträge zuständig. Um einen koordinierten und einheitlichen Vollzug sicherstellen zu können, beabsichtigt die Interessengemeinschaft der Sozialpartner, demnächst eine zentrale Kautionsverwaltungsstelle Schweiz einzuführen.
Angesichts der vom Bundesrat verlangten Bedingungen für die Allgemeinverbindlicherklärung von Kautionsregelungen und der geplanten Vereinheitlichung und Koordination im Vollzug sieht der Bundesrat aus heutiger Sicht keinen weiteren Handlungsbedarf.