Germanier Jean-René · Nationalrat · 2011-06-07
Germanier Jean-René · Nationalrat · Wallis · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-07
Wortprotokoll
Meyer Lorenz, Präsident des Bundesgerichtes: Ich danke Frau Nationalrätin Eichenberger und Frau Nationalrätin Glauser für ihre fundierten Ausführungen über ihre Besuche am Bundesgericht. Ich kann sagen, dass ich mit allem, was gesagt wurde, vollumfänglich einverstanden bin. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass sich die beiden GPK jedes Jahr zu uns nach Lausanne bemühen und dass sie sich um unsere Belange kümmern. Wir empfinden dies nicht in erster Linie als Aufsicht, sondern auch als konstruktive Begleitung.
Ich will aus meiner Sicht Folgendes ergänzen: Alle drei Gerichte, das Bundesgericht, das Bundesstrafgericht und das Bundesverwaltungsgericht, haben natürlich täglich Herausforderungen und Probleme zu bewältigen. Aber insgesamt geht es der eidgenössischen Justiz gut.
Insbesondere zum Bundesgericht: Das Bundesgericht ist mehr oder weniger à jour, obwohl die Beschwerdezahlen über die Jahre stets leicht zunehmen. Aber auch die Erledigungszahlen nehmen leicht zu. Ein Fall befindet sich von seinem Eingang bis zum begründeten Urteil im Durchschnitt knapp vier Monate am Bundesgericht; das ist eine gute Zahl. Obwohl sich die Fallzahlen jährlich etwas vergrössern, verlangen wir nicht mehr Richter, weil das höchste Gericht des Landes zur Herstellung der Einheit der Rechtsprechung nicht zu gross sein sollte. Wir sind einigermassen à jour, weil wir eine recht harte Triage machen. Auf offensichtlich unzulässige oder offensichtlich ungenügend begründete Beschwerden tritt der Einzelrichter nicht ein. Offensichtlich unbegründete oder offensichtlich begründete Beschwerden werden zu dritt mit summarischer Begründung behandelt, und dafür nehmen wir uns für die wichtigen, für die grundsätzlichen Fragen etwas mehr Zeit.
Ich hoffe, dass wir diese guten Erledigungszahlen beibehalten können, obwohl uns in den letzten Jahren immer wieder weitere Aufgaben übertragen wurden und wir gegenwärtig mit der Umsetzung der neuen, eidgenössischen Zivilprozessordnung und der neuen, eidgenössischen Strafprozessordnung recht stark gefordert sind.
Zwei Bemerkungen zu den erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichten: Die Aufsicht durch das Bundesgericht ist heute entspannt, professionell und funktioniert. Was insbesondere das Bundesverwaltungsgericht anbelangt, verbessern sich dort die Erledigungszahlen. Das Gericht ist aber mit sich selbst und seinen Zahlen noch nicht zufrieden. Vorab im Asylbereich sollte die Verfahrensdauer deutlich kürzer sein. Das Bundesgericht will das Bundesverwaltungsgericht in diesem Bemühen unterstützen.
Beim Bundesstrafgericht ist besonders zu erwähnen, dass es seit Anfang Jahr nicht mehr die Bundesanwaltschaft beaufsichtigt, was das Gericht selbst nicht bedauert. Ebenfalls auszuführen ist, dass das Bundesstrafgericht in Bellinzona einen Neubau erhält, der Ende 2012 bezugsbereit sein sollte.
Insgesamt war das Jahr 2010 - ich habe es bereits gesagt - für die eidgenössische Justiz ein normales, ein gutes Jahr.
[VS]
[VS]
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
[VS]
[VS]
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichtes im Jahre 2010
Arrêté fédéral approuvant la gestion du Tribunal fédéral en 2010
[VS]
Detailberatung - Discussion par article
[VS]
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
[VS]
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
[VS]
Angenommen - Adopté
[VS]
Le président (Germanier Jean-René, président): Il n'y a pas de vote sur l'ensemble parce que l'entrée en matière est acquise de plein droit.