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Ingold Maja · Nationalrat · 2011-06-07

Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-07

Wortprotokoll

Im Rahmen des Personalreportings und -controllings 2010 berichteten alle verselbstständigten Einheiten wie SBB, Post, ETH, Finma, Ensi, Swissmedic, Nationalmuseum und natürlich auch die Bundesverwaltung selbst über die Ergebnisse ihres Personalmanagements.

Gemäss der Vereinbarung zwischen GPK, FK und Bundesrat zu Inhalt und Form des Reportings wurden Kennzahlen und Indikatoren zur Umsetzung der Personalpolitik genannt. Neben den klassischen Aspekten wie Fluktuation, Anwendung des Lohnsystems, Geschlechterverteilung, Sprachenverteilung, Lernendenanteil zählte auch die Integration behinderter Menschen zu den Themen, über die Infos geliefert werden mussten. Ich habe die Reportings darauf hin überprüft, ob und wie behinderte Menschen integriert werden, ob man Quoten hat und wie innovativ Projekte dazu initiiert werden. Dabei glänzte die Post mit einer Quote von 1,8 Prozent des unter dem GAV angestellten Personals, die SBB stellen keine Behinderten von aussen neu an, die ETH haben zwar eine Policy, aber keine Zahlen, kleinere Betriebe wie das Nationalmuseum sind bei der Eingliederung Behinderter sehr aktiv und kreativ. Die Bundesverwaltung selbst versucht es seit 2009 mit einer Förderprämie als Anreizsystem. Aber 2010 kamen gerade mal 258 Personen in den Genuss von Förderprämien. Bei etwa 36 000 Mitarbeitenden sind das weniger als 1 Prozent. Damit ist die Bundesverwaltung nicht gerade ein Vorbild.

Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat in einer eben vorgelegten Evaluation die Massnahmen untersucht und kam zu folgendem Schluss: Bei Anstellungen von Menschen mit Behinderung nahm die Bundesverwaltung ihre Vorbildfunktion bisher nicht zufriedenstellend wahr; das stellt den Nachholbedarf klar. Die Direktorin des EPA bestätigte das, wies aber darauf hin, dass zurzeit mit den Departementen über einen neuen Sollwert für den Anteil der wiedereingegliederten Menschen mit Behinderung diskutiert wird. Sie wollen keinen fixen Wert, sondern ein Band.

Es sind beim EDI Beschäftigungsprogramme unterwegs, die aber keine Quoten enthalten. Bundesrat Burkhalter wies mit Recht darauf hin, dass die Bundesverwaltung nicht die einzige öffentliche Arbeitgeberin sei, die mehr tun könnte, und dass im Privatsektor manche Unternehmen erfolgreicher seien. Umso mehr ist Handlungsbedarf gegeben; dieser Sollwert muss schnell kommen, und Ergebnisse, die sich zeigen lassen können, müssen erzielt werden.

In den parlamentarischen Debatten zur IV-Revision vertraten die Arbeitgebervertreter wie später die Ratsmehrheit die Meinung, eine Quotenpflicht sei nicht nötig. Sie versprachen eine freiwillige Umsetzung. Die Bundesverwaltung muss hier eine Vorbildfunktion übernehmen und mindestens ihren Teil dazu beitragen, damit die 16 000 Personen, die mit der 6. IV-Revision ihre IV-Rente verlieren, Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt finden. Hier Führung zu übernehmen wäre auch für die öffentliche Akzeptanz der IV-Pakete wichtig und ein ermutigendes Signal seitens des Bundes.