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Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2011-06-09

Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-09

Wortprotokoll

Alle reden vom bilateralen Weg in der EU-Politik, aber entscheidend ist doch das Ziel. Sie, Frau Aussenministerin, haben nach hundert Tagen im Amt noch öffentlich Klartext gesprochen: "Indem wir die bilateralen Beziehungen zur Europäischen Union intensivieren, können wir den Boden für den EU-Beitritt vorbereiten." Ihr Ziel und unser Ziel müsste aber das sein, welches uns die geltende Bundesverfassung vorgibt. Im Zweckartikel, Artikel 2, heisst es da: "Die Schweizerische Eidgenossenschaft schützt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabhängigkeit und die Sicherheit des Landes." Auf diese Bundesverfassung haben Sie und wir einen Eid oder ein Gelübde abgelegt. Sie sind nicht frei in der Art, wie Sie in Brüssel nachgeben, einbrechen und Vorteile preisgeben, denn das geltende Strafgesetzbuch bestimmt in Artikel 267: "Wer als Bevollmächtigter der Eidgenossenschaft vorsätzlich Unterhandlungen mit einer auswärtigen Regierung zum Nachteile der Eidgenossenschaft führt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Ziel des Bundesrates ist heute nicht die Freiheit und Unabhängigkeit der Schweiz, sondern der EU-Beitritt, sonst wäre er bereit, das EU-Beitrittsgesuch von 1992 endlich zurückzuziehen. Sie haben, Frau Bundespräsidentin, am Montag im Ständerat gesagt, das Beitrittsgesuch sei damals ohnehin noch an die EG gerichtet gewesen, und ein Ständerat hat gesagt, damit entfalte es keinerlei Rechtswirkung, ein Beitritt in die EU bedürfe eines neuen Gesuchs. Verzeihen Sie, 2009 hat die EU die offizielle Rechtsnachfolge der EG angetreten, sonst wäre die Personenfreizügigkeit - 1999 mit der EG abgeschlossen - auch ungültig, und Sie würden uns von der SVP eine grosse Freude bereiten. Die Personenfreizügigkeit wurde durch die EG erlassen, und es ist selbstverständlich so, dass die Verträge ineinander übergehen.

All das, was der Bundesrat gegenwärtig als Bilaterale III plant - institutionelle Anbindung, Rahmenverträge oder gesamtheitlicher, koordinierter Ansatz -, beeinträchtigt die Freiheit, Sicherheit und Unabhängigkeit unseres Landes. Wie immer Sie es nennen, es geht um die Übernahme von künftigem EU-Recht, das wir noch nicht kennen und das wir nicht mitgestalten. Es geht um die Anerkennung von Urteilssprüchen von EU-Gerichtshöfen, also um die Anerkennung fremder Richter. In der Abwehr fremder Richter ist unsere Eidgenossenschaft entstanden. Wenn wir heute fremde Richter über uns und unser Land entscheiden lassen, brechen wir mit dem Sinn und dem Gehalt unseres eidgenössischen Bundes. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen, wenn wir über die Vorstösse abstimmen.