Widmer Hans · Nationalrat · 2001-05-09
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-05-09
Wortprotokoll
Ich bin mit der Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Rossini ganz und gar nicht einverstanden.
Zunächst einmal fällt auf, dass die Stellungnahme, wenn man sie mit dem differenzierten Postulatstext von Herrn Rossini vergleicht, allzu kurz herausgekommen ist und im Übrigen eine sehr unsichere Tonart anschlägt. Es wird auf die guten Absichten des Gesetzgebers bei der seinerzeitigen Ausarbeitung des KVG hingewiesen, auf jene guten Absichten, welche mehr Kooperation zwischen den Kantonen wollten; die damit verbundenen Erwartungen haben sich aber zum Bedauern des Bundesrates leider nicht erfüllt. Im Hinblick aber auf die grossen Herausforderungen, vor die sich Bund und Kantone im Spannungsfeld zwischen einem modernen Gesundheitswesen und föderalistischen Strukturen im Zeitalter globalisierter Forschungskonkurrenz gestellt sehen, im Hinblick auf diese historisch erstmalige Situation tönt die Stellungnahme des Bundesrates offensichtlich viel zu defensiv, um nicht gar zu sagen zu resigniert. Warum hat der Bundesrat eigentlich Angst vor einer Tiefenstudie, die ihm in der unaufschiebbaren Föderalismusdebatte im Bereich des Gesundheitswesens Optionen zeigen würde, Optionen und Szenarien, die ihm im Gespräch mit den Kantonen bessere Karten in die Hand geben würden als das abstrakte Bekenntnis zur Kompetenzverteilung?
Die im Postulat Rossini verlangte Tiefenstudie will ja gar nicht a priori einfach unbesehen den Föderalismus abschaffen. Sie will in erster Linie Entscheidungsgrundlagen für eine kreative Weiterführung der Föderalismusdebatte im Gesundheitswesen erarbeiten. Der Föderalismus ist auch heute noch gestalt- und ausbaubar, wie es zum Beispiel das Universitätsförderungsgesetz sehr schön gezeigt hat, und er ist gestaltbar, wie uns die Bemühungen rund um den neuen Finanzausgleich eindrücklich vor Augen führen.
Nach diesen Bemerkungen, welche ganz allgemein das Thema "Staatsorganisation und Gesundheitswesen" [PAGE 490] behandeln, möchte ich zum Schluss noch eine konkrete inhaltliche Überlegung anstellen.
Im letzten Abschnitt der Stellungnahme des Bundesrates wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Universitätsspitäler ein wichtiges Element in der medizinischen Ausbildung darstellen. Auch von diesem Aspekt her wäre es bedeutsam und interessant, wenn für zukünftige Strategien fundierte Erkenntnisse vorliegen würden. Der Bundesrat schüttet schliesslich sehr viel Geld in die medizinische Forschung, und es wäre ein grosser Fehler, wenn er den Kantonen gegenüber einfach als Geldgeber auftreten würde, ohne zum Beispiel mit Leistungsaufträgen lenkend in das Geschehen einzugreifen.
Eine Tiefenstudie könnte zum Beispiel zeigen, dass es im Global-Player-System der medizinischen Spitzenforschung keinen Sinn macht, wenn wir in unserem kleinen Lande von einem Wettbewerb zwischen zwei oder drei onkologischen Kompetenzzentren sprechen oder im Bereich von Lebertransplantationen mehr als zwei Spitzenspitäler haben. Der Wettbewerb findet nämlich in diesen Fragen international und nicht in der Schweiz statt.
Es ist unverständlich, dass sich der Bundesrat mit dem Argument der Kompetenzverteilung nicht engagiert und zupackend um seriöse Erkenntnisgrundlagen für zukünftige Strategien in diesen wichtigen Fragen kümmert. Wenn wir langfristig Exzellenz auch in der medizinischen Forschung wollen, dann kommen wir nicht darum herum, an der gewachsenen förderalistischen Architektur Veränderungen vorzunehmen. Dies müssen wir tun, wenn wir diese Architektur auch in der veränderten Zeit globaler Forschungskonkurrenz in ihren positiven Grundstrukturen für die Zukunft bewahren wollen.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, das Postulat Rossini zu überweisen.