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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2011-06-15

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15

Wortprotokoll

Ich spreche zuerst zu den Absätzen 5bis und 5ter. Bereits der Ständerat hat die Anträge des Bundesrates, wie sie jetzt von der Frau Bundeskanzlerin erläutert wurden, abgelehnt. Auch Ihre Kommission beantragt Ihnen, dem Ständerat zu folgen.

Der Bundesrat möchte im ordentlichen Verfahren der Aufsichtskommissionen die gleichen Rechte einführen, wie sie heute im Verfahren der PUK gelten. Damit würden die Bestimmungen zur PUK neu als Courant normal in der Oberaufsichtstätigkeit der Aufsichtskommissionen gelten. Die normalen Abläufe würden in beiden Aufsichtskommissionen und in den Delegationen ohne ersichtliche Notwendigkeit stark erschwert und verkompliziert.

Die Herausgabe von Anhörungsprotokollen von Bundesangestellten würde eine wirksame Oberaufsicht durch die GPK erschweren, wenn nicht gar verunmöglichen, da dem Bundesrat unterstellte Angestellte keine unabhängigen Aussagen mehr machen würden, z. B. aus Furcht vor Repressalien. Was seine eigenen Aussagen vor der Kommission betrifft, erhält der Bundesrat selbstverständlich die Anhörungsprotokolle schon heute. Das ist feste Praxis und in den Weisungen für die Protokolle der GPK und GPDel so festgehalten. Die Kommission ist der Auffassung, dass die heutigen Rechte des Bundesrates in Untersuchungen der Aufsichtskommissionen ausreichend sind.

Noch zu Absatz 6: In Absatz 6 geht es um die Informationsrechte der Aufsichtskommissionen, also um einen Kernbereich dieser Vorlage. Umstritten war, ob die Formulierung "keinen Anspruch auf Herausgabe" oder "keinen Anspruch auf Einsichtnahme" gewählt werden solle. In diesem Punkt ist jetzt die Kommission in Abweichung vom Ständerat dem Bundesrat gefolgt. Sie ist damit einverstanden, dass die Aufsichtskommissionen kein Recht haben sollen, Protokolle des Bundesrates oder Geheimakten auf der Bundeskanzlei einzusehen. Diese Dokumente sollen nur der GPDel zugänglich sein. Das war eigentlich auch von Anfang an die Meinung der GPK. Aber der Entwurf konnte in diesem Punkt missverstanden werden.