Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · 2011-06-15
Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Ihre WBK hat sich am 20. Mai mit diesen Vorlagen betreffend das Messwesen auseinandergesetzt, zufälligerweise ausgerechnet am internationalen Tag der Metrologie, dem Jahrestag des Metervertrages vom 20. Mai 1875.
Es liegen uns zwei Vorlagen vor: einerseits das Bundesgesetz über das Messwesen, Vorlage 1, das vor allem messtechnische Bestimmungen enthält, und andererseits das Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie, Vorlage 2. Diese Vorlage regelt organisatorisch relevante Bereiche, auf die ich noch detaillierter zu sprechen kommen werde. Vorgängig zu unserer Kommission haben sich die WBK des Ständerates sowie der Ständerat mit den beiden Vorlagen befasst. Die Vorlage wurde im Ständerat am 16. März 2011 mit 32 zu 0 Stimmen angenommen.
Der Kernzweck der Vorlage kann kurz und knapp erklärt werden: Das Bundesamt für Metrologie, das Metas, soll eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung werden. Dazu wird das Bundesgesetz über das Messwesen totalrevidiert. Die Struktur des Metas ist in dem Sinne speziell, dass das Bundesamt bei seinen Tätigkeiten einerseits zwar Dienstleistungen mit Monopolcharakter abdeckt, sich andererseits aber auch in einem Markt behaupten muss, der international von Wettbewerb und Liberalisierung geprägt ist, denn innerhalb der EU besteht die Tendenz, auch im Eichwesen immer stärker grenzüberschreitende Leistungserbringungen zu erreichen. Ziel der Reform ist es, das Metas mit einem Statut zu versehen, das ihm grössere Unabhängigkeit und dadurch auch mehr Flexibilität gewährt.
Mit der Revision werden deshalb die Grundlagen geschaffen für die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene, auch für die Zusammenarbeit mit nationalen und mit ausländischen Organisationen. Ausser auf diesen Kontext - und der ist wesentlich für die vorgeschlagene Totalrevision - ist auch auf den Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates hinzuweisen, in dessen Folge ebenfalls eine Gesetzesrevision geprüft wurde.
Unsere Kommission, die WBK-NR, hat sich mit der Botschaft des Bundesrates befasst. Sie trat mit 16 zu 3 bzw. 17 zu 3 Stimmen auf beide Vorlagen ein. Die Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung von Bundesrat und Ständerat, dass das Metas heute vor neuen Herausforderungen steht, welche eine flexible Organisationsform verlangen, eine Organisationsform und Struktur, die dem veränderten internationalen Umfeld Rechnung tragen kann. Dies eröffnet neue Möglichkeiten, neue Möglichkeiten allerdings innerhalb eines fixierten Handlungsspielraums. So soll die Entwicklung explizit nicht zu einer Privatisierung führen.
Personalorganisatorische und personalrechtliche Bedenken, welche zu Anpassungsanträgen führten, konnten aus Sicht der Mehrheit Ihrer Kommission geklärt und ausgeräumt werden. Darauf werden wir im Rahmen der Detailberatung noch zu sprechen kommen; es liegt dazu auch ein spezifischer Minderheitsantrag vor.
Eine Minderheit empfiehlt Ihnen, nicht auf die Vorlagen einzutreten. Die Minderheit ist, wie wir nachher von der entsprechenden Sprecherin hören werden, der Auffassung, dass die heutige Organisationsform auch für die veränderten Anforderungen genügt.
Namens der grossen Mehrheit der Kommission empfehle ich Ihnen, auf die beiden Vorlagen einzutreten.