Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2001-06-05
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-05
Wortprotokoll
Die Konvention Nr. 169 ist die einzige international gültige Übereinkunft zum Schutz der "Eingeborenen und in Stämmen lebenden Völker in unabhängigen Ländern". Die Konvention verankert die Gleichberechtigung dieser Völker in der Arbeitswelt und legt Grundrechte wie das Recht auf ein eigenes Territorium, eine eigene Lebensweise, Kultur und Sprache fest. Indigene Völker sind auf diesen spezifischen Schutz angewiesen. Weltweit werden die Territorien dieser Völker im Namen von Entwicklung und Fortschritt reduziert, geplündert oder verseucht. Die Missachtung ihrer Landrechte, ihrer politischen und zivilen Rechte, die Zerstörung ihres Lebensraumes und ihrer Lebensweise und der Völkermord bedrohen vielerorts das Überleben indigener Völker. Die Schweizer Unterstützungsgruppen für Indigene - ich bin Präsidentin der Gesellschaft für bedrohte Völker Schweiz - haben seit Jahren die Ratifizierung dieser Konvention gefordert. Es ist eine lange Zeit, seit der wir das gerne möchten. Der Bundesrat und die Verwaltung haben die Ziele der Konvention immer unterstützt und die Ratifizierung in der Vergangenheit befürwortet. Nur das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sprach sich dagegen aus.
In seinem Bericht, dessen Argumentation leider auch vom Bundesrat aufgenommen wurde, wurden mögliche Ansprüche der Schweizer Fahrenden als wichtigste Ablehnungsgründe angegeben. Die Indigenenproblematik, die im Zentrum der Konvention steht, rückt somit in der Argumentation des Seco und des Bundesrates in den Hintergrund. Die möglichen Ansprüche einer Schweizer Minderheit werden gegen den Schutz von weltweit 5000 indigenen Gemeinschaften ausgespielt. Bis heute ist nicht klar, ob die Schweizer Fahrenden unter den Anwendungsbereich der Konvention fallen. Die Schweizer Fahrenden selbst gehen davon aus, als "ein in Stämmen lebendes Volk" zu gelten und damit innerhalb der Definition zu liegen. Die IAO hat die Fahrenden in einem Gutachten ebenfalls in den Anwendungsbereich eingeschlossen, doch - und dies ist entscheidend - sie überlässt es jedem Land, diese Frage selbst definitiv zu beantworten. Im Falle einer Ratifizierung der Konvention werden somit Schweizer Instanzen über den Anwendungsbereich der Konvention entscheiden.
Schauen wir einige Jahre zurück: Die Aufarbeitung der schweizerischen "Zigeunerpolitik" im 20. Jahrhundert zeigt, dass die Argumentation des Seco äusserst problematisch ist. Die Schweizer Fahrenden waren gemäss der Uno-Konvention gegen Völkermord selbst Opfer des Völkermordes, nahm ihnen doch das Hilfswerk "Kinder der Landstrasse" jahrzehntelang die Kinder weg.
Zudem wurde die Schweiz auch in den letzten Jahren wiederholt von internationalen Menschenrechtsgremien wegen ihrer Politik gegenüber den Fahrenden gerügt.
Die Fahrenden sind eine Schweizer Minderheit. Sie sollen nun als Argument gegen den Schutz der auf der Welt übrig gebliebenen Urbevölkerungen vorgeschoben werden, von Bevölkerungen nämlich, die in ihrem Überleben bedroht sind, weil die wirtschaftlichen Interessen an ihren Rohstoffen höher gewertet werden als ihr Schutz. Es ist ein offenes Geheimnis, dass beim Rohstoffabbau in indigenen Gebieten auch Schweizer Wirtschaftsinteressen dabei sind.
Die APK Ihres Rates hat erkannt, dass hier mit verdeckten Karten gespielt wird. Der Schutz der bedrohten Völker dieser Welt darf nicht vernachlässigt werden, weil in ferner Zukunft Schweizer Fahrenden Stand- und Durchgangsplätze zugänglich gemacht werden müssten, die ihnen in den letzten Jahren vielerorts weggenommen worden sind. Auch ich kenne viele Gemeinden, die sehr gute Angebote machen und sehr gute Standplätze haben. Aber es gibt auch andere. Hier müsste wirklich gehandelt werden. Damit hat aber die Konvention nichts zu tun.
Die APK hält an ihrer Motion zur Ratifikation fest, auch im Wissen, dass die Aussen- und Wirtschaftspolitik der Schweiz das Schicksal der indigenen Völker oft direkt beeinflusst. Mit dieser Haltung hat sich die Ansicht durchgesetzt, dass Länder ohne indigene Bevölkerung eine Mitverantwortung für das Überleben der weltweit noch etwa 300 Millionen Angehörigen von Urbevölkerungen tragen. Durch die Ratifizierung der Konvention würde die Schweiz - wie bereits Norwegen und Dänemark - ein Zeichen setzen, damit Länder mit indigener Bevölkerung verstärkt Abkommen mit verbindlichen Menschenrechtsstandards machen. Dieses Zeichen könnte auch den Schweizer Fahrenden nach Jahrzehnten der Verfolgung und Diskriminierung endlich ein Stück Anerkennung schenken.
Bitten sagen Sie Ja zur Motion.