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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-06-15

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-06-15

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, ihr auch zuzustimmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Die zentrale Rolle für den Aufbau und Unterhalt der metrologischen Infrastruktur dieses Landes wird vom Eidgenössischen Institut für Metrologie wahrgenommen. Diesem kommt eine grosse Bedeutung zu, denn zuverlässige und international abgestimmte Masseinheiten und Messmethoden sind eine elementare Voraussetzung für den Schutz und die Sicherheit des Wirtschaftsraumes, der Forschung, aber auch der Wissenschaft. Das Amt erfüllt damit insgesamt sehr wichtige Aufgaben im Interesse des Gemeinwesens und der Volkswirtschaft. Es sorgt dafür, dass die im Handel und im Geschäftsverkehr sowie im Dienste der Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und der Umwelt nötigen Messungen genügend genau und nach anerkannten Kriterien durchgeführt werden können. Das Amt stellt zudem der Schweizer Wirtschaft, der Verwaltung und der Wissenschaft international anerkannte Referenzmasse nach aktuellem Stand der Technik und mit der erforderlichen Genauigkeit zur Verfügung. Gerade neue wissenschaftliche Gebiete und Technologien sind in hohem Masse auf entsprechende messtechnische Grundlagen und Verfahren angewiesen. Oder kurz: Die Wahrnehmung dieser Aufgaben dient letztlich der Wohlfahrt der Menschen in unserem Land.

Dies bedingt einerseits gesetzliche Regelungen, andererseits aber auch eine gute internationale Zusammenarbeit. Das heutige Bundesamt für Metrologie verfügt in der internationalen metrologischen Fachwelt über einen ausgezeichneten Ruf. Es verfügt schon heute über wissenschaftlich, technologisch und organisatorisch leistungsfähige und auch international konkurrenzfähige Strukturen.

Seine Aufgaben, Strukturen und Herausforderungen werden aber wesentlich durch den Markt und nicht durch die Politik gesteuert. Weil das Metas zur Hauptsache Dienstleistungen mit Monopolcharakter erbringt, aber in der Einheit der Weitergabe und in der Konformitätsbewertung bereits heute durch ausländische Institute konkurrenziert wird, sind einerseits flexible Organisationsformen, andererseits aber doch auch eine Anbindung an den Staat zweckmässig und angebracht.

Die BDP-Fraktion teilt die Auffassung, dass durch Schaffung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigener Rechnung beides erreicht werden kann, und stimmt der Überführung des Metas in eine solche zu. Die BDP-Fraktion ist sodann der Meinung, dass es Sinn macht, die neue Regelung in zwei Bundesgesetze aufzuteilen, einerseits - insbesondere auch im Interesse des Rechtsanwenders - in ein spezielles Messgesetz, andererseits dann in das eigentliche Bundesgesetz über das Eidgenössische Institut für Metrologie mit den nötigen organisationsrechtlichen Bestimmungen.

Von besonderer Bedeutung sind schliesslich aus unserer Sicht zwei Punkte:

1. Das ist einmal die klare Abgrenzung zwischen hoheitlichen und gewerblichen Leistungen. Diesem Erfordernis wird Rechnung getragen, indem eine Quersubventionierung gewerblicher Leistungen ausdrücklich untersagt ist.

2. Mit der Totalrevision des Messgesetzes soll keine neue Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen erfolgen. Die Unterstützung der Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben darf mit der neuen Struktur auch nicht vernachlässigt oder gar verschlechtert werden.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die BDP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.