Galladé Chantal · Nationalrat · 2011-06-15
Galladé Chantal · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15
Wortprotokoll
Seit dem Fall UBS, aber auch anderen Fällen wie dem Fall Swissair zeigen sich Mängel im Strafrecht, wenn es darum geht, fehlbare Manager zur Verantwortung zu ziehen. Es ist nachweislich so, dass die UBS-Chefs Beihilfe zur Steuerhinterziehung in den USA begünstigt und toleriert haben. Es ist nachweislich so, dass sie damit die UBS und damit auch unsere Volkswirtschaft an den Rand einer Katastrophe geführt haben. Politiker aller Couleur haben damals nach harten Konsequenzen gerufen und gestaunt, als sie festgestellt haben, dass sich die Justiz nicht bewegt. Der Grund dafür ist, dass die strafrechtlichen Möglichkeiten für die Verfolgung von Managern heute sehr reduziert sind. Der Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung greift nämlich nur, wenn der fehlbare Manager der Unternehmung vorsätzlich einen Schaden zufügen will. In der Regel handelt ein Manager aber nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig; das aber ist nicht strafbar. Die zivilrechtlichen Möglichkeiten können zwar als Alternative dienen, sie sind aber sehr aufwendig und mit einem erheblichen Kostenrisiko für den Kläger verbunden.
Der vorliegende Vorstoss will, dass diese Problematik behoben wird. Er möchte weiter eine Rechtslücke im Steuerrecht schliessen. Die Beihilfe zur Steuerhinterziehung, die im Ausland erfolgt, ist heute nicht strafbar; auch das wissen wir seit dem Fall UBS.
Ich beantrage Ihnen daher im Namen der SP-Fraktion, diese Rechtslücke zu schliessen, was auch dem Gerechtigkeitsempfinden des Volks entspricht, und unserer Initiative Folge zu geben.