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Stöckli Hans · Nationalrat · 2011-06-15

Stöckli Hans · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-06-15

Wortprotokoll

Das Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis, und zwar in jeder Lebenslage und insbesondere auch in jedem Alter. Es gibt keinen Grund, diese Grundlage der Lebensqualität je nach Alter unterschiedlich zu behandeln. Aus meiner Tätigkeit als Stadtpräsident und Finanzdirektor weiss ich um die Bedeutung der Wohnbaupolitik. Ich habe mich auch für die Wohnbaupolitik, die Wohneigentumsförderung und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum eingesetzt. Ich weiss, dass die Kosten für das Wohnen in der Zeit, in welcher nebst den Erwachsenen auch noch den Kindern ein Heim zu bieten ist, viel mehr ins Gewicht fallen als in der Zeit der Pension, des AHV-Alters.

Die Initiative würde zu einer einseitigen Bevorteilung derjenigen in unserem Lande führen, die schon vermögend sind, was natürlich noch durch die teilweise Abschaffung der Erbschaftssteuer verstärkt wird. Es trifft zwar zu, dass in der Schweiz der Anteil des Wohneigentums im Vergleich zu unseren Nachbarstaaten tief ist. Aber diese Initiative ist kaum ein probates Mittel, um das Wohneigentum zu fördern, weil nämlich diejenigen, die mit dieser Initiative gefördert werden sollen, bereits im eigenen Wohnraum leben.

Natürlich gibt es auch im Alter schwierige finanzielle Engpässe zu meistern - das will ich nicht bestreiten, Herr Fuchs -, insbesondere, wenn nur noch eine Person in einem Haus und diese lediglich von der AHV lebt. Für diese Fälle, aber eben nur für diese Fälle könnte eine Lösung gefunden werden, z. B. dergestalt, dass für Wohneigentümer mit einem kleinen Einkommen, beispielsweise mit der AHV-Rente, der Eigenmietwert reduziert würde. Dazu braucht es die Initiative nicht, denn diese Initiative bringt das von Ihnen immer abgelehnte Giesskannenprinzip.

Die gleiche finanzielle Situation findet sich vermehrt auch bei den anderen Generationen. Arbeitsplatzverlust, Wohnortswechsel wegen Wechsel des Arbeitsplatzes, Scheidungen, Trennungen oder auch der Tod eines Ehepartners führen zu grundlegenden Veränderungen, auch in Bezug auf die Wohnsituation. Ich habe in meiner Tätigkeit als Scheidungsrichter tausend Ehen getrennt und geschieden. Ich musste mich in unzähligen Fällen auch um die Auflösung der bewohnten Liegenschaft kümmern. Das war einschneidend, insbesondere wegen des Herausreissens der Kinder aus ihrem gewohnten Lebensumfeld. Für diese Fälle, die zweifellos zahlreicher sind als die von der Initiative erfassten Fälle, bietet diese Initiative keine Hilfe.

Augenfällig ist die erneute Benachteiligung der zahlreichen Mieterinnen und Mieter in unserem Land. Sie würden überhaupt nicht profitieren, müssten aber die entstehenden Steuerausfälle mittragen. Ich bin für einen Systemwechsel und damit für die generelle Abschaffung des Eigenmietwertes, aber für alle und ohne Abzugsmöglichkeiten bei Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen. Allerdings dürfte dieses neue System nicht mit der Initiative gekoppelt werden. Deshalb stehe ich für die Entkoppelung der Vorlage ein: Ich lehne die Volksinitiative ab und werde dem Nichteintretensantrag zum Gegenvorschlag zustimmen.