Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2011-06-15
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Seit vielen Jahren, seit rund zehn Jahren diskutieren wir über die Abschaffung des Eigenmietwertes. Ich erinnere daran, dass wir diese Diskussion bereits 2001 und 2004 im Rahmen der Steuerpakete intensiv geführt haben und wir in der Volksabstimmung mit dem Steuerpaket Schiffbruch erlitten haben, weil wir gerade in dieser Frage das Fuder überladen haben und zu viel wollten. Dieses Parlament ist damals zu weit gegangen und scheint auch jetzt wieder, wie ich feststelle, wenn ich die Diskussion im Ständerat verfolge, zu weit gehen zu wollen.
Die Volksinitiative des HEV hat das Problem der Abschaffung des Eigenmietwertes zwar wieder aufgenommen, um die gröbsten Mängel im heutigen System zu beseitigen; es gibt unbestrittenermassen Mängel. Sie hat sich leider - das muss man betonen: leider - nur auf eine Bevölkerungsgruppe konzentriert und sich nur auf die älteren Wohneigentümer bezogen. [PAGE 1162]
In der Tat empfinden viele ältere, eher gutsituierte Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum das heutige System des Eigenmietwertes als störend. Sie haben im Laufe ihres Lebens gespart und ihre Hypothekarschulden rückerstattet, um im Alter möglichst günstig wohnen zu dürfen. Der Eigenmietwert wird als Belastung wahrgenommen, da in der Regel ja die Entwicklung ihrer Rente nicht mit der potenziellen Eigenmietwerterhöhung mithalten kann. Die Volksinitiative hat ein eigentlich berechtigtes Anliegen eines Teils der Hausbesitzer aufgenommen und schlägt vor, dass den Senioren ab Erreichen des Rentenalters die Möglichkeit eingeräumt werden soll, sich für das heutige System oder eben für die Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung unter Verzicht auf den Schuldzinsabzug zu entscheiden.
Nur schon diese Wahlfreiheit führt zu einer Begünstigung jener Senioren, die im Laufe ihres Lebens die Möglichkeit hatten, ihre Hypothek zu amortisieren. Es werden somit tendenziell die Besserverdienenden privilegiert oder all jene, die den Akzent aufs Sparen gelegt haben.
Die Initiative privilegiert das Alter. Das schafft eine inakzeptable Ausgangslage, denn alle Wohneigentümer, die weniger als 65 Jahre alt sind, können von dieser Wahlfreiheit, welche die Initiative offeriert, überhaupt nicht profitieren. Geht man von der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit aus, dann muss man schnell einmal feststellen, dass diese Ungleichbehandlung der Wohneigentumsbesitzer eine Verfassungskonformitätsprüfung nicht überstehen würde.
Unsere Fraktion lehnt diese Initiative daher grossmehrheitlich ab, und zwar erstens, weil sie nur eine Altersgruppe privilegiert, und zweitens, weil sie mit der Einführung einer Wahlfreiheit bzw. eines Wahlrechts das System unnötig verkompliziert.
Die CVP-Fraktion hat sich bereits vor zehn Jahren für die Abschaffung des Eigenmietwertes ausgesprochen. Diese Abschaffung hat sie aber damals wie heute an klare Bedingungen geknüpft. Einerseits war und ist es uns ein Anliegen, dass eine Abschaffung des Eigenmietwertes allen Hauseigentümern oder Stockwerkeigentümern zugutekommt und nicht nur einer Alterskategorie. Andererseits begrüssen wir die Förderung der Amortisation und des langsamen Abbaus der Hypothekarschulden. Machen wir uns aber nichts vor, der Abbau der Hypothekarschulden führt nicht zwingend zu einer besseren Situation im Alter; denn oft werden dafür andere Sparmöglichkeiten geopfert, und das führt dazu, dass man einfach weniger in die zweite und in die dritte Säule einlegt und dementsprechend im Alter nicht a priori besser dasteht. Die Vorsorgesituation des Schuldners, des Wohneigentümers ist daher längerfristig nicht a priori eine bessere.
Ein Gegenvorschlag zur Initiative wäre - mit Betonung auf "wäre" - denkbar gewesen, hätte man sich für einen reinen Systemwechsel ausgesprochen, das heisst, sofern man auf die Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen verzichtet hätte. Leider geht nun der Gegenvorschlag des Ständerates wieder wesentlich weiter, als ob wir nichts aus der Abstimmung von 2004 gelernt hätten. Der Gegenvorschlag des Bundesrates enthielt einen generellen Systemwechsel für alle und liess noch einen beschränkten Abzug der Schuldzinsen sowie gewisse Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen zu. Dieser Vorschlag war zwar gut gemeint, doch steht er heute nicht mehr zur Diskussion.
Der Gegenvorschlag des Ständerates hat andere Parameter festgelegt. Er sieht den generellen Systemwechsel vor und lässt einen gewissen Spielraum offen für den Schuldzinsabzug bei Ersterwerbern. Nicht systemkonform ist aber eine andere Massnahme: Der Gegenvorschlag gemäss Ständerat - und dies im Gegensatz zum Gegenvorschlag des Bundesrates - sieht keine Abzugsfähigkeit von Umwelt-, Denkmalpflege- und Energiesparmassnahmen vor, führt aber wiederum einen Unterhaltskostenabzug von mindestens 6000 Franken ein. Die Streichung der Massnahmen für Energie- und Umweltwirkungen aus dieser Vorlage wäre noch vertretbar, sofern natürlich die Förderung über die Gebäudeprogramme weiterhin möglich ist. Die Einführung eines Unterhaltskostenabzuges und die damit verbundenen zusätzlichen Möglichkeiten, weitere Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zuzulassen, sind aber weder systemkonform noch sinnvoll. Denn wenn kein Eigenmietwert versteuert wird, dürfen auch keine Gewinnungskosten abgezogen werden.
Der Ständerat verknüpft die Vorteile des heutigen Systems mit jenen eines Systemwechsels mit der Folge, dass die Kantone - analog zur Vorlage von 2004 - massive Mindererträge in Kauf nehmen müssten. Auch wenn die Zahlen noch nicht erhärtet sind, sprechen die Kantone von Mindereinnahmen von etwa 600 Millionen, der Bund spricht gar von 620 Millionen Franken. Solche Ausfälle müssten auch gegenüber Mietern gerechtfertigt werden. Diese Frage der Gleichbehandlung bzw. der Ungleichbehandlung der Mieter wurde im Ständerat kaum thematisiert. Vergessen wir nicht, dass breite Bevölkerungsschichten von den Fördermassnahmen aufgrund fehlenden Grundeinkommens bzw. Eigentumsbesitzes ausgeschlossen sind, daher muss auch die Frage der Verhältnismässigkeit der Förderung des Wohneigentums im Zusammenhang mit den Mietern beantwortet werden. Der vorgelegte Gegenentwurf ist verfassungsrechtlich höchst problematisch.
Völlig ungelöst bleibt auch das Problem der Zweitwohnungsbesteuerung. Wenn die Zweitwohnungen nicht mehr mit dem Eigenmietwert besteuert werden können und Unterhaltsabzüge zugelassen sind, werden die Kantone, die eine grosse Zahl von Zweitwohnungen haben, enorme Steuerausfälle in Kauf nehmen müssen. Die Zweitwohnungsproblematik ist nicht nur eine Problematik der typischen Tourismuskantone, sondern zunehmend auch eine, die sich den Städten stellen wird.
In diesem Zusammenhang ist vielleicht doch noch zu vermerken, dass interessanterweise auch der Hauseigentümerverband den Gegenvorschlag ablehnt, weil, wie er festhält, die Kantone mit hohem Zweitwohnungsbestand schlechter wegkämen. Deshalb wird auch auf eine neue Verfassungsbestimmung hingewiesen, auf eine, die noch zu erstellen ist, die eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einführen würde. Wie diese Steuer, diese Verfassungsnorm aussehen würden, ist jedoch völlig offen.
Aus all diesen Gründen bitten wir Sie, mit der Mehrheit Ihrer WAK zu stimmen, d. h., die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, und wir bitten Sie, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten. Machen wir uns nichts vor, der HEV lehnt den Gegenvorschlag ab - ob gemäss Entwurf des Bundesrates oder gemäss Beschluss des Ständerates -, auch weil er sagt, dass eine grosse Zahl an Immobilieneigentümern, namentlich Eigentümern von Mietliegenschaften, im Privatvermögen steuerlich schlechtergestellt würden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang - und damit möchte ich schliessen - auch die Stellungnahme des Baumeisterverbandes: Der Baumeisterverband plädiert für den Status quo, lehnt sowohl die Initiative als eben auch den Gegenvorschlag ab.