Ingold Maja · Nationalrat · 2011-06-15
Ingold Maja · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Die EVP befürwortet die Abschaffung des Eigenmietwertes. Wer die Schulden auf seinem Haus abzahlt, soll nicht länger bestraft werden. Abzüge für Investitionen in die Energieeffizienz sind ein willkommenes zusätzliches Anreizsystem für die Senkung des Gesamtenergieverbrauchs. Erfreulicherweise will der Bundesrat den Eigenmietwert mit seinem Gegenvorschlag nicht nur für die über 65-Jährigen, sondern generell abschaffen. Bekanntlich ist die Folge der Eigenmietwertbesteuerung, dass schuldenfreies Wohnen sehr teuer ist, und zwar nicht nur für Seniorinnen und Senioren: Heute wird bestraft, wer die Hypothek auf seinem Haus zurückbezahlt. Dieser kontraproduktive Ansatz leistet der Schuldenwirtschaft Vorschub. Das kann nicht das Ziel sein. Der generelle Systemwechsel bei der Besteuerung von selber genutztem Wohneigentum ist der richtige Schritt.
Der Systemwechsel ist ein altes Anliegen der EVP. Das Wichtigste ist ihr, den Fehlanreiz für das Schuldenmachen zu beseitigen. Je höher der Schuldzins, desto höher die Steuerersparnis: Wir halten solche Mechanismen für völlig falsch und für ein verfehltes Signal, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Da muss man sich nicht wundern, wenn schon Oberstufenschülerinnen und -schüler ein Schuldenproblem haben und die Fachleute vom Betreibungsamt in die Klassen gehen, um die Schüler zu instruieren und anzuleiten, wie sie ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit aufbauen und nicht in die Schuldenspirale geraten.
Zusammengefasst: Wir wollen den Systemwechsel für die Seniorinnen und Senioren, weil sie nicht schlechter fahren sollen, wenn sie aus innerer Pflicht und Eigenverantwortung ihre Schuldbriefe tilgen. Wir wollen den Systemwechsel generell als Prävention für die junge Generation, die Eigenverantwortung lernen soll.
Allerdings kann die EVP die Vorlage nur dann unterstützen, wenn mit dem Eigenmietwert auch mindestens ein Teil der Abzüge für die Unterhaltskosten abgeschafft wird. Wir hatten viel Sympathie für den Vorschlag des Bundesrates, die Abzüge für Schuldzinsen generell zu streichen. Aber weil die Revision nicht mehr nur selbstgenutztes Eigentum, sondern auch vermietete Häuser und Wohnungen von Privateigentümern betrifft, ist es richtig, dass die dadurch entstehende Ungleichbehandlung beseitigt wird. Entscheidend ist, dass sich durch die Reform die Belastungsunterschiede zwischen den Steuerpflichtigen insgesamt nicht vergrössern.
Unterhaltsabzug und energetischer Umbau: In Bezug auf den Unterhaltsabzug gilt heute, nach dem Entscheid zum Atomausstieg, eine wichtige neue Priorität. Der Unterhaltskostenabzug zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele bekommt einen neuen Charakter und eine neue Legitimität. Für die nächste Zukunft ist es entscheidend, dass möglichst umfassend energetisch saniert wird und die Hauseigentümer hier auch einen Anreiz bekommen zu investieren. Mit der Abzugsfähigkeit von Kosten für energetische Massnahmen wird diese Zielerreichung spürbar unterstützt, und es wird ein zusätzlicher Impuls zur Reduktion des Gesamtenergieverbrauchs gegeben. Die EVP wird diesen Unterhaltskostenabzug und auch die fünfjährliche Verdoppelung des Maximalabzuges unterstützen.