Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-01
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01
Wortprotokoll
Auf die Gefahr hin, als Armeedinosaurier betrachtet zu werden - die Dinosaurier sind ja wegen ihrer Übergrösse ausgestorben -, werde ich Ihnen darlegen, weshalb ein künftiges Armeemodell mit 120 000 Militärdienstpflichtigen oder sogenannten AdA richtig ist. Für mich sind drei Fragen zu beantworten:
1. Welche Armee brauchen wir?
2. Welche Armee wollen wir?
3. Welche Armee können wir uns leisten?
Zur Frage, welche Armee wir brauchen: Es braucht die Armee, welche auf künftige sicherheitspolitische Eventualitäten ausgerichtet ist. Das Problem liegt nun darin: Über diese sicherheitspolitischen Eventualitäten besteht kein gesichertes Wissen. Wir bewegen uns im Bereich von Annahmen und Prognosen. Bekanntlich hat vor wenigen Jahren ein amerikanischer Präsident die Erkenntnis gehabt, dass Prognosen besonders dann schwierig seien, wenn sie die Zukunft beträfen. Nun müssen wir uns bewusst sein, dass ein Parlament eine denkbar schlechte Institution ist, um Lösungen aufgrund von Zukunftsperspektiven zu definieren. Ein Parlament ist prädestiniert, Rechtsnormen zu erlassen, mit denen Entwicklungen der Vergangenheit umgesetzt werden oder zu regeln bzw. zu korrigieren sind. Legislative Tätigkeit ist deshalb selten prospektiv, sondern meist reaktiv, und nicht umsonst heisst es: "Gouverner, c'est prévoir." Es heisst nicht: "Législation, c'est prévoir."
Nun zur Frage, welche Armee wir wollen: Wir müssen uns vor allem der Verpflichtung stellen, den Verfassungsauftrag zu erfüllen, vor allem in Bezug auf die Artikel 57 und 58. Dazu braucht es eine ausreichende personelle Ausstattung der Armee, und es braucht des Weiteren eine ausreichende Infrastruktur und genügend materielle Ausrüstung.
Welche Kriterien sind nun für die Leistungsfähigkeit einer Armee ausschlaggebend? Es sind in erster Linie drei Punkte: Es ist die Reaktionsfähigkeit, es ist die Durchhaltefähigkeit, und es ist der Erhalt der Führungserfahrung. Die Bewertung im Zusatzbericht vom 28. März 2011 - Sie finden sie auf Seite 34 - spricht diesbezüglich Klartext: Das Modell 120 000 ist den anderen Modellen, auch dem 100 000er-Modell, bei allen drei wichtigen Kriterien - der Reaktionsfähigkeit, der Durchhaltefähigkeit und dem Erhalt der Führungserfahrung - weit überlegen. Es ist nicht nur eine graduelle, sondern eine grundsätzliche Überlegenheit. Die Überlegenheit des 120 000er-Modells zeigt sich ausserdem auch darin, dass die Ausbildungsqualität besser ist als bei den anderen Varianten.
Konzentrieren wir uns auf die Frage der Durchhaltefähigkeit. Der Einsatz der Armee ist im Krisenfall nicht an einem 8-Stunden-Tag möglich, sondern das ist ein 7-mal-24-Stunden-Betrieb. Das bedeutet, dass es stets drei- bis viermal mehr AdA braucht, als für den eigentlichen Einsatz erforderlich sind. Mit einer Armee mit 120 000 AdA ist es möglich, mit zwei Ablösungen eine Durchhaltefähigkeit von zwölf Monaten zu erreichen. Bei einer Armee, wie sie der Bundesrat vorschlägt, beträgt die Durchhaltefähigkeit gemäss den uns vorliegenden Angaben nur vier Monate. Beim Modell, wie es die Mehrheit vorschlägt, haben wir bei einer Ablösung eine Durchhaltefähigkeit von acht Monaten.
Nun möchte ich bezüglich der Ablösung auf etwas zu sprechen kommen, was die Wirtschaft angeht. Wir haben gehört, auch von Bundesrat Maurer, dass wir hier ein Problem haben, wenn wir die Leute für die Armee einsetzen. Wenn wir mit 120 000 Armeeangehörigen arbeiten können, ist es über die Ablösung möglich, dass wir gegenüber der Wirtschaft mehr Spielraum haben. Die Flexibilität wird grösser, und die Lasten werden gegenüber der Wirtschaft besser verteilt.
Auch bei einem hohen technologischen Standard einer Armee sind für die Durchhaltefähigkeit deshalb letztlich die personellen Ressourcen entscheidend. Zudem müssen wir sehen, dass wir bei der Variante von 120 000 Angehörigen der Armee mit 20 Prozent mehr Personal eine Erhöhung der Durchhaltefähigkeit um 50 Prozent gegenüber der Variante von 100 000 Dienstpflichtigen haben. Auch die Leistungsfähigkeit ist entscheidend und überproportional grösser mit einer Erhöhung von 100 000 auf 120 000 Dienstpflichtige. Mit um 20 Prozent grösseren personellen Ressourcen ist die Leistungsfähigkeit, z. B. bei der Überwachung von Objekten von sicherheitspolitischer Bedeutung, von Transversalen, der Landesgrenze, von Schadensgebieten, um gegen 50 Prozent höher.
Welche Armee können wir uns leisten? Da müssen wir einige betriebswirtschaftliche Betrachtungen vorweg anstellen. Bei einer Armee ist es systemimmanent, dass die Strukturkosten, die festen Kosten, im Verhältnis zu den variablen Kosten relativ hoch sind. Die variablen Kosten sind dann in erster Linie bedingt durch den Personalbestand. Dieses Verhältnis eines grossen Strukturkostenblocks zu den variablen Kosten besteht unabhängig davon, ob wir über Sparbemühungen bei den Strukturkosten sparen - das Verhältnis von Strukturkosten zu variablen Kosten besteht weiterhin. Das heisst, dass die Strukturkosten, die festen Kosten, relativ ähnlich hoch sind, ob eine Armee nun 60 000, 80 000, 100 000 oder 120 000 Dienstpflichtige umfasst.
Im Ergebnis erkennen wir den sogenannten Skaleneffekt. Ich habe ausgerechnet, wie hoch bei den unterschiedlichen Varianten die Kosten pro Dienstpflichtigen sind: Bei der Variante mit 120 000 Dienstpflichtigen kostet ein Dienstpflichtiger 44 000 Franken im Jahr, bei der Variante mit 100 000 [PAGE 407] sind es 51 000 Franken, bei der Variante mit 60 000 sind es 76 000 Franken. Es ist also ein ausgeprägter Skaleneffekt festzustellen. Selbstverständlich kann man diesen Skaleneffekt nicht, wie jemand in der Diskussion sagte, beliebig extrapolieren; könnte man das, würde bei einer sehr grossen Zahl von Dienstpflichtigen ein Dienstpflichtiger nur noch einen Franken kosten. So ist es natürlich nicht. Bei den Strukturkosten haben wir irgendeinmal einen Quantensprung, das heisst, mein Vergleich bezieht sich auf die Grössenordnung von 60 000 bis 120 000 Dienstpflichtigen. Mit Mehrkosten von rund 4 Prozent haben wir gegenüber der Variante mit 100 000 Dienstpflichtigen eine um 20 000 Dienstpflichtige erhöhte Personalressource, die Sicherheitsleistung steigt aber um 40 bis 50 Prozent.
Lassen Sie mich abschliessend noch einen volkswirtschaftlichen Vergleich anstellen: Ich habe aus den Statistiken die Zahlen zum Bruttoinlandprodukt 2010 herausgesucht. Wir hatten 2010 ein Bruttoinlandprodukt von 546 Milliarden Franken. Das heisst, bei der Lösung mit 5,3 Milliarden Franken für 120 000 Dienstpflichtige bezahlen wir 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Das ist die Risikoprämie, die wir für eine ausreichend leistungsfähige Armee bezahlen. Machen wir einen Vergleich mit 1990: Damals betrug das Bruttoinlandprodukt 331 Milliarden Franken; für die Armee gaben wir damals rund 7 Milliarden Franken aus, wir hatten also eine Risikoprämie von 2,1 Prozent. Heute haben wir, gerechnet mit laufenden Preisen, eine um die Hälfte geringere Risikoprämie als vor zwanzig Jahren.
Nehmen wir noch einmal die 7 Milliarden Franken von 1990 zur Kenntnis. Wenn man die Teuerung aufrechnet, dann wären das heute 10 Milliarden Franken. Wir haben also gegenüber 1990, zumindest von der finanziellen Seite her gesehen, eine Halbierung der Armee vorgenommen.
Es gibt Ländervergleiche der verschiedensten Art. Ich habe hier den Ländervergleich zur Frage, wie viel die Armee pro Einwohner kostet. Die Zahlen sind in Dollar aufgelistet, weil es ein internationaler Vergleich ist. Ich nenne Ihnen ganz wenige Länder: An der Spitze stehen selbstverständlich die USA mit 1900 Dollar. Norwegen aber - ein Land, das neutral ist und das sehr gut mit uns vergleichbar ist - wendet im Jahr pro Einwohner 1120 Dollar auf, Grossbritannien rund 900 Dollar, Dänemark 750 Dollar und Frankreich 740 Dollar. Gehen wir zurück zur Schweiz: Bei uns sind es jährlich 533 Dollar pro Einwohner. Wir liegen heute - und das wäre auch mit dem Modell von 120 000 Dienstpflichtigen der Fall - weit unter dem internationalen Durchschnitt von vergleichbaren Ländern.
Fakt ist: Mit 120 000 Armeeangehörigen haben wir keinen Ausbau der Armee; es ist ein Rückbau, weil wir auch auf 60 000 Reserveleute verzichten. Betrachten wir den Zeitraum von zwanzig Jahren, so haben wir einen Rückbau von 640 000 auf 120 000 Armeeangehörige. Die Armee ist also fünfmal kleiner. Der Bundesrat hat es bestätigt: Wir haben einen Rückbau vorgenommen, der im internationalen Vergleich bedeutend stärker ist als in vergleichbaren Staaten.
In Bezug auf die demografische Entwicklung wurde uns gesagt, dass auch eine Variante mit 120 000 Armeeangehörigen kein Problem sei. Es wäre, wenn es notwendig wäre, auch möglich, eine Korrektur über die Dienstleistungsdauer vorzunehmen. Ich erinnere Sie daran: Ich selber wurde mit 50 Jahren aus dem Wehrdienst entlassen, die Vätergeneration wurde mit 60 Jahren aus dem Wehrdienst entlassen. Wahrscheinlich waren die Leute damals jedoch weniger fit als heute, weil sie ja keine Fitnesscenter hatten, wo sie trainieren konnten - trotzdem konnten sie bis ins Alter von 60 Jahren ihre Wehrpflicht erfüllen.
Sicherheit ist der entscheidende Wohlstandsfaktor. Das Renommee der Schweiz und damit unser Wohlstand hängen damit zusammen, dass die Schweiz als sicheres Land gilt, und dafür müssen wir etwas einbringen und etwas aufbringen. Es wurde mir gesagt, das Renommee der Schweiz sei vor allem auch dadurch bedingt, dass wir einen geordneten Staatshaushalt hätten. Wir haben deshalb eine gute finanzielle Situation, weil wir die Voraussetzungen dafür geschaffen haben, dass wir dank unserer Sicherheit eine hohe Wertschöpfung erreichen. Wenn wir bei der Sicherheit nicht mehr das notwendige Mass haben, dann fallen wir auch in Bezug auf den Wohlstand zurück.
Schliesslich zur Frage: Was sind überhaupt die Aufgaben eines Bundesstaates? Machen wir ein Gedankenspiel: Wenn wir alle zusätzlichen Aufgaben wegdenken, die wir seit 1848 dem Bund, unserem Bundesstaat, übertragen haben, dann bleiben am Schluss die Kernaufgaben innere und äussere Sicherheit und die Aussenpolitik. Dann sind wir beim Nachtwächterstaat. Hinsichtlich dieser finanzpolitischen Überlegungen und bezüglich dieses 120 000-AdA-Modells kann ich Ihnen die provokative Frage stellen: Nehmen wir die Verantwortung für unser Land wahr, wenn wir durch Steuersenkungen dem Staat derart Mittel entziehen, dass er nicht einmal in hinreichendem Mass die Funktion eines Nachtwächterstaates wahrnehmen kann?
Ich ersuche Sie deshalb, meiner Minderheit I zu folgen. Ich habe in Rücksprache mit Kollege Fournier auch den Antrag Stähelin übernommen, sodass sich der Antrag der Minderheit I zu Buchstabe c nur noch auf die Eckwerte bezieht und keine fixe Zahl nennt; denn es ist durchaus möglich, die Variante mit 120 000 AdA auch mit einem Betrag von rund 5 Milliarden Franken zu realisieren.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Minderheit I folgen.