David Eugen · Ständerat · 2011-06-01
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-01
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst beim Bundesrat und auch bei der Kommission für die sehr instruktiven Berichte bedanken, die für diese Diskussion hier über die Weiterentwicklung der Armee ausgearbeitet wurden. Ich teile die Meinung des Bundesrates, die in seinem Bericht zum Ausdruck kommt, man muss sie eigentlich an den Anfang stellen. Auch ich finde es ganz wichtig, dass man darauf zu verzichten hat, bestimmte Bedrohungsbilder aufzustellen und dann nach diesen Bedrohungsbildern eine [PAGE 399] Armee zu konzipieren. Der Bundesrat ist zu Recht davon abgekommen, weil es in der heutigen Lage sehr schwierig ist, Bedrohungsbilder überhaupt klar und auch glaubwürdig gegenüber der Bevölkerung darzustellen.
Was wollen wir eigentlich in dem Fall, wenn wir die Bedrohungsbilder nicht mehr als Konzeptbasis zur Verfügung haben? Nach meiner Meinung ist der Wille vorhanden - und der kommt auch in der Diskussion in diesem Rat zum Ausdruck -, dass die Schweiz eine funktionierende Armeeorganisation mit kurzer Reaktionsfähigkeit und einer hinreichenden Durchhaltefähigkeit zur Prävention und Abwehr von gravierenden Gewaltereignissen, die auch unser Land treffen können, braucht. Es ist für mich klar, dass wir dafür ein Mittel brauchen.
Wenn ich die Berichte bezüglich der Prioritätensetzung anschaue, fällt mir eines auf: Eigentlich - und das steht ja auch in der Verfassung und an vielen anderen Orten - sind die Prioritäten der Armee der Schutz der schweizerischen Bevölkerung und des Schweizerlandes vor Angriffen mit militärischen Waffen und der Schutz des Schweizer Luftraums und der Schweizer Grenze. Das sind für mich eigentlich die primären Aufgaben einer jeden Armeeorganisation für ihr entsprechendes Land, aber insbesondere auch der schweizerischen. Was ich auch noch zu den durchaus prioritären Aufgaben zählen möchte, ist die Katastrophenhilfe bei schwerwiegenden Ereignissen. Keine Priorität hat aus meiner Optik der Einsatz für Polizeiaufgaben im Inland, sei es bei Konferenzen, bei Grossanlässen, für Botschaftsbewachungen und Ähnliches. Ich sehe auch keine Priorität bei der Bewachung von Objekten. Ich sehe auch keine Priorität für die Aussage, wir müssten eine bestimmte Armee haben, weil wir das Milizsystem aufrechterhalten wollten. Dabei verwechselt man das Ziel mit dem Instrument. Das Ziel ist es, einen optimalen Schutz der Schweiz zu erreichen; welches Mittel man dafür einsetzt, muss man je nach Lage entscheiden.
Wenn ich jetzt aber die Stossrichtung des Armeeberichtes anschaue, ist diese etwas anders; Sie werden mir zustimmen, das ist auch in dieser Diskussion zum Ausdruck gekommen. Bei der Stossrichtung ist es also zu einem klaren Schwenk von der militärischen Aufgabe zu den polizeilichen Aufgaben gekommen. Das heisst, man sieht die Armee mehr als Mittel, mit dem man in der Schweiz intern Sicherheitsaufgaben erfüllen kann - Aufgaben, die beispielsweise die Polizei nicht mehr erfüllen kann, die auch der Zivilschutz und das Grenzwachtkorps nicht mehr erfüllen können. Dafür will man nachher zusätzliche Mittel zur Verfügung haben.
Ich kann diese Wende bei der Ausrichtung der Armee durchaus nachvollziehen; man kann sagen, man wolle diese Kräfte zur Verfügung haben. Aber dann muss man die Frage beantworten: Wie steht es mit dem militärischen Schutz der Schweiz in der Zukunft? Ich habe die Zusatzberichte sorgfältig gelesen und komme zum Schluss, insbesondere aufgrund des verdankenswerten Zusatzberichtes des VBS vom 22. März 2011 über die Beziehung der Schweiz zur internationalen Sicherheitsarchitektur, dass der Bundesrat von der Grundüberzeugung ausgeht, dass die militärische Verteidigung des Schweizer Luftraums und des Schweizer Territoriums heute eigentlich durch die geografische Einbettung der Schweiz in den Nato- und den EU-Raum sichergestellt ist. Das ist eine Grundprämisse, die der Bundesrat aufstellt. Er sagt in diesem Bericht auch klar, dass im Ernstfall eine militärische Verteidigung der Schweiz im Alleingang, ohne Kooperation, nicht möglich ist.
Ich denke, wenn man zu diesen Schlussfolgerungen kommt, kann man durchaus folgenden Standpunkt vertreten: Die Schweiz braucht eigentlich nicht mehr grosse militärische Mittel, weil sie - direkt oder indirekt - von ihrer geografischen Lage profitiert, indem sie sich mitten in einem Militärbündnis befindet und dieses indirekt dafür sorgt, dass auch der Schweizer Luftraum und das Schweizer Territorium geschützt sind.
Es wurde hier der Fall Libyen erwähnt. Ich finde auch, dass man diesen Fall erwähnen muss, jedenfalls wenn man diskutiert, was heute mit militärischen Mitteln möglich ist. Wir haben ja gesehen: In Libyen findet der Krieg in erster Linie in der Luft statt, es werden Luftmittel eingesetzt. Der Bundesrat schreibt auch in seinem Bericht, dass diese Kriegsform heute den realen militärischen Alltag darstellt, dort, wo tatsächlich militärische Auseinandersetzungen stattfinden. Er bestätigt in seinem Bericht dann aber, dass die Schweiz keine Mittel hat, um Marschflugkörper oder Raketen wirksam abzuwehren. Das sei für die Schweiz in dem Sinne aber auch nicht notwendig, weil sie eben in diesem Sicherheitsraum der Nato und der EU eingeschlossen sei.
Aus dieser Sicht finde ich das Postulat 11.3469 der Kommission wichtig. Ich finde, diese Frage muss einmal wirklich geklärt werden. Dies ist ein erster Schritt. Man muss sich also einmal klar darüber werden, wie die militärische Sicherheit der Schweiz in Zukunft sichergestellt ist. Das Postulat der Kommission verlangt ja, dass der militärische Teil der Sicherheitsarchitektur näher geprüft wird und dass damit auch geklärt wird, welche Funktion die Schweiz in diesem Kontext hat. Der Bundesrat schreibt dazu, dass die Schweiz heute schon wesentlich mit den beiden Sicherheitsstrukturen - sowohl mit der Nato wie mit der EU - zusammenarbeitet. Allerdings muss ich auch sagen, dass dies heute sowohl rechtlich wie auch politisch in der Schweiz nicht richtig abgestützt ist.
Ich bin der Überzeugung: Es braucht einen klaren Rahmen, indem man sagt, in diesem Bereich sei die militärische Sicherheit unseres Landes durch Zusammenarbeitselemente gesichert und in jenem Bereich sei das nicht der Fall, sodass wir dort eben ergänzende, eigene Mittel komplementär bereitstellen müssen. Diese Arbeit ist nach meiner Überzeugung mit dem Armeebericht noch nicht gemacht. Aber ich hoffe, dass das mit diesem Bericht zum Postulat, der 2013 kommen soll, gemacht wird.
Ein besonderes Anliegen in diesem Kontext ist mir die Luftpolizei. Wir haben das schon x-mal hier diskutiert; es wurde von der militärischen Führung gesagt, dass die Einsatzbereitschaft der Luftpolizei in der Schweiz nur während der Bürozeiten sichergestellt ist. Das ist sicher kein Zustand, das ist nicht hinnehmbar. Ich habe diese Berichte angeschaut und mich gefragt, wie es mit der Luftpolizei ist. Denn das ist nach meiner Meinung ein Kasus, der in der Realität jederzeit eintreten kann, dass wir nämlich Luftpolizeikräfte brauchen.
Der Bundesrat schreibt im Bericht, den ich zitiert habe, mit 33 F/A-18 seien die Mittel vorhanden, um den Luftpolizeidienst aus eigener Kraft sicherzustellen. Er lehnt eigentlich für den Luftpolizeidienst eine Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten ab. Er sagt aber im gleichen Bericht, dass sich die Schweiz, damit sie den Luftpolizeidienst ausüben kann, mit dem Datennetz der Nachbarstaaten, der "Air Situation Data Exchange", verknüpfen müsste, um überhaupt festzustellen, wann fremde Flugzeuge in den Schweizer Luftraum eindringen. Dies ist bis heute nicht der Fall. Alle unsere Nachbarstaaten ausser dem Fürstentum Liechtenstein sind in diesem Luftüberwachungsnetz zusammengeschlossen. Die Schweiz ist nicht dabei. Ich erachte das als Manko. Auch wenn man sagt, dass man bei der eigentlichen Luftpolizei, also bei den Fliegern, keine Kooperation, aus welchen Gründen auch immer, wolle, finde ich es falsch, dass man bei der Luftraumüberwachung, bei der Zurverfügungstellung der Daten über das, was überhaupt im mitteleuropäischen Luftraum passiert, nicht auf der Datenebene kooperiert. Das ist meines Erachtens gegen die Sicherheit unseres Landes. Ich möchte den Bundesrat einladen, dies zu ändern und auf dieser Ebene die Kooperation anzugehen und im Kontext des Berichtes zum Postulat, der 2013 kommt, dem Parlament Vorschläge zu unterbreiten, wie das gemacht werden könnte.
Die zweite Überlegung neben dieser eher grundsätzlichen über die Ausrichtung betrifft die Frage, was denn eigentlich das Problem beim Mitteleinsatz ist. Die Kommission kommt zum Schluss, dass es in erster Linie eine Bestandesfrage und eine Geldfrage sei. Das heisst: Das Problem der Armee besteht darin, dass wir zu geringe Bestände und zu wenig Geld haben. Insbesondere wenn ich den Bericht des Bundesrates lese, bin ich im Zweifel, ob der Fokus richtig gesetzt [PAGE 400] ist. Ich orte aufgrund der Lektüre des Berichtes das Problem eigentlich eher in der Art und Weise, wie man die Ressourcen - das Personal, das Geld - einsetzt und wie man das Ganze dann führt. Nach meiner Meinung sind es die drei Punkte, die das eigentliche Problem ausmachen.
Der Bundesrat listet das auch auf. Auf Seite 8890 listet er im Detail auf, wo die Probleme liegen: zu wenig Personal für die militärische Grundausbildung; ein Kaderausbildungsmodell, das jetzt nicht richtig funktioniert - wir haben das schon gehört -, und zu wenige Offiziere; ein traditionelles WK-Modell, das aufwendig und wenig effizient ist, das also so auch nicht richtig funktioniert. Die Zahlen sind genannt worden: 36 Prozent der Leute verschieben bis zu vier WK, so ein Modell kann ja in der Umsetzung nicht funktionieren. Das sind nach meiner Meinung die tatsächlichen Probleme. Als man dieses Modell seinerzeit geschaffen hat - ich erinnere mich daran -, ging man davon aus, die WK würden ordentlich absolviert, die Truppen seien normal gefüllt, sodass normale Dienste absolviert werden könnten, wobei es noch eine Reserve gab, in der es auch noch Leute hatte. Wie jetzt die Tatsachen seit bestimmt vier, fünf oder sechs Jahren, seit es dieses Modell gibt, zeigen, ist dem aber nicht so. Mit diesem Modell kann man keine vernünftige, effiziente Truppe bereitstellen und auch ausbilden.
Der nächste Punkt, der auch aufgeführt wird, ist, dass die Materialaufteilung nicht funktioniert. Was auf Seite 8892 steht, hat mich schon etwas erschüttert: Von 22 Infanteriebataillonen sind, wenn ich das richtig verstanden habe, nur 3 vollständig ausgerüstet. Man halte sich das einmal vor Augen! Von 6 Panzerbataillonen sind 2 ausgerüstet; von 5 Artillerieabteilungen sind auch nur 2 vollständig ausgerüstet; von 6 Unterstützungsbataillonen sind 2 vollständig ausgerüstet. Von rund 50 aktiven Bataillonen, die hier aufgelistet sind, sind gut 15 vollständig ausgerüstet.
Ich glaube, die beiden Probleme Personaleinsatz und Ressourceneinsatz lassen sich nicht einfach mit einer Bestandeserhöhung und dem Zusprechen von weiteren 700 Millionen Franken lösen. Ich finde, hier muss der Bundesrat mit den vorhandenen Ressourcen - es braucht vielleicht mehr, aber dann muss man es ausweisen - eine bessere Organisation auf die Beine stellen, damit die heute vorhandenen Ressourcen Geld, Immobilien und Personal besser eingesetzt werden, sodass man am Schluss wirklich eine Organisation hat, die reaktionsfähig ist und eine gewisse Nachhaltigkeit hat.
In diesem Sinn bin ich, das sage ich offen, etwas enttäuscht darüber, dass die Kommission diese Aspekte, die eigentlich im Armeebericht des Bundesrates herausgearbeitet werden, in ihren Ergänzungsberichten und Zusatzüberlegungen wenig aufgenommen hat. Ich finde, hier müsste die Sache wesentlich vertieft werden. Ich werde deshalb den Anträgen Stähelin und Graber Konrad zustimmen. Es geht nach meiner Meinung jetzt nicht darum, einfach noch zusätzliches Geld zu sprechen, sondern es geht darum, dass der Bundesrat uns eine Botschaft vorlegt, in der er ganz konkret sagt, wie er die Probleme, die er selbst auflistet und benennt, löst: die Probleme in der Organisation, im Ressourceneinsatz, bei der Ausrüstung und auch bei der Führung dieser Organisation. Diese Arbeit ist nach meiner Überzeugung mit diesem Armeebericht noch nicht getan, sie steht dem Bundesrat noch bevor.