Bieri Peter · Ständerat · 2011-06-01
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-06-01
Wortprotokoll
Nachdem wir in der Wintersession hier im Ständerat den sicherheitspolitischen Bericht zur Kenntnis genommen haben, geht es jetzt beim Armeebericht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen wir die armeerelevanten Aufgaben lösen können. Unsere Kommission [PAGE 392] hat sich dabei die Mühe genommen, die Thematik von der Aufgabenstellung der Armee her anzugehen und daraus das Leistungsprofil abzuleiten. Auch der Bundesrat hat in seinem Bericht das Leistungsprofil ausführlich beschrieben und darauf basierend den Armeebestand und die nötigen finanziellen Mittel festgelegt.
Da die sicherheitspolitischen Gefahren schwer eruierbar sind und auch bezüglich ihrer Intensität und Dauer kaum exakt quantifiziert werden können, ist es für den Bundesrat und für uns eine echte Herausforderung, die wirklich richtige Lösung für unsere Armee zu finden. Das physikalische Prinzip des Gleichgewichts der Kräfte lässt sich nur schwerlich für die moderne Sicherheitspolitik verwenden, da wir - um beim Beispiel zu bleiben - das Produkt der jeweiligen beiden Faktoren gar nicht kennen, ja nicht einmal wissen, ob die beiden Faktoren richtig erkannt und gewichtet werden können. Konkret heisst das: Wenn wir glauben, wir müssten soundso viel Feuerkraft besitzen, aber eigentlich Mittel für einen Cyberwar haben müssten, nützt auch eine zahlenmässig grosse Armee mit vielen schweren Waffen nichts. Andererseits nützt auch eine modern ausgerüstete Armee mit viel Technik wenig, wenn sie nach kurzer Einsatzzeit kapitulieren muss, weil die Durchhaltefähigkeit nicht gegeben ist.
Angesichts dieser schwierigen Ausgangslage kommt es nicht von ungefähr, dass wir in der SiK zuhauf gutgemeinte Vorschläge und ebenso viele Kritiken erhalten haben. Nicht gerade zur Vertrauensbildung hat auch der Umstand beigetragen, dass das VBS die vom Bundesrat vorgeschlagene Armeevariante mit 80 000 Armeeangehörigen und einem Finanzvolumen von 4,4 Milliarden Franken selbst bei einer Erhöhung des Kredits um jährlich eine halbe Milliarde Franken bezüglich Effizienz und Durchhaltefähigkeit als ungenügend bezeichnet. Zu Recht hat sich die Kommission gefragt, wie der Bundesrat uns einen solchen Vorschlag unterbreiten kann. Indem unsere SiK vom VBS sechs Varianten ausarbeiten liess, hat sie sich der Aufgabe gestellt, die Dimensionen des mengenmässigen und finanzpolitischen Gerüsts richtig auszuloten.
Unzufrieden bin ich jedoch, dass sowohl die SiK wie auch die per Mitbericht gefragte Finanzkommission die Frage der Finanzierung relativ oberflächlich angegangen sind. Wer feststellt, dass das vorgeschlagene Modell jährlich 600 Millionen oder in einem folgenden Entwurf 700 Millionen Franken mehr kostet als die Bundesratsvariante und dass eine Anschubfinanzierung auch noch 6,2 Milliarden Franken nötig macht, muss doch auch aufzeigen können, wie man dies dereinst finanzieren will. Man kann diese Aufgabe nicht einfach an den Bundesrat delegieren. Ich frage mich, ob wir im Parlament bereit sind, in Kürze ein weiteres Sparpaket zu schnüren, das solche Mehrausgaben irgendwo sonst kompensiert.
Wenn ich daran denke, welchen sozialen und demografischen Herausforderungen wir gegenüberstehen, welche Infrastrukturen, etwa im Verkehrsbereich, wir landauf, landab realisieren sollten, was wir in Bildung und Forschung investieren sollten und welche Wünsche nach Steuererleichterungen wir auch noch erfüllen sollten, dann fehlt mir der Glaube, dass man innert Kürze Milliarden für die Armee herbeizaubern kann - und dies in einem Moment, in dem wir zum Teil relativ locker spürbare Steuersenkungen in Kauf nehmen. Ich nenne das Beispiel Bausparen, über das Sie ja in dieser Session auch noch befinden werden.
Auch bei den Tiger-Teilersatz-Lösungen haben wir in der SiK dem Bundesrat den Ball etwas gar locker zugeschoben. Der Bundesrat soll uns in der Zeit von wenigen Monaten eine Botschaft vorlegen. In Anbetracht der Tatsache, dass zuerst auch der Nationalrat diese Vorlage noch beraten und eine so weitreichende Botschaft in die Vernehmlassung gehen muss, ist ein solches Begehren nicht nur ambitiös, sondern aufgrund meiner Erfahrung auch eher unrealistisch.
Persönlich halte ich dafür, dass sich der Bundesrat bei der Weiterentwicklung der Armee nicht an der von ihm festgelegten Obergrenze von 80 000 Dienstpflichtigen orientieren sollte. Wie die Analyse zeigt, weist dieser Bestand offensichtliche Schwächen bezüglich Effizienz und Durchhaltefähigkeit auf. Auch die Fähigkeit der Anpassung an veränderte Risiken und Bedrohungen wird als ungenügend beurteilt. Ob es jedoch dann volle 100 000 Dienstpflichtige sein müssen, muss im Moment offenbleiben. Eine Armee mit 120 000 Armeeangehörigen, wie sie von einer Minderheit verlangt wird, kommt de facto dem heutigen Bestand gleich, zumal bei den gerechneten Varianten der Rekrutenjahrgang nicht integriert ist. Eine zukünftige Reduktion des Bestands ergibt sich allein schon aus demografischen Gründen, sofern man die Dienstzeit nicht erhöhen will.
Ich möchte auch keine Armee, die zwar zahlenmässig gross, aber ungenügend ausgerüstet ist.
Dieses Risiko gehen wir aber ein, je grösser der Bestand ist, selbst wenn der Anstieg der Gesamtkosten im Verhältnis geringer wird.
Unserer Kommission ist zugutezuhalten, dass sie den Armeebericht des Bundesrates nicht einfach durchgewinkt hat, sondern den Lösungsvorschlag auch auf seine Tauglichkeit hin geprüft hat. Auch hat sie Alternativen evaluiert und bewertet. Ich kann mich aber des Eindrucks nicht erwehren, dass wir die Sache letztlich nicht in aller Konsequenz zu Ende gedacht haben, und zwar vor allem im Hinblick auf die Finanzen. Wenn wir diese nicht haben, bauen wir aber wieder an einem Konzept, das schon von Beginn an Mängel aufweisen wird. Persönlich halte ich dafür, die Armee lieber etwas kleiner zu halten, sie aber dafür korrekt auszurüsten und auf einem guten technischen Stand zu unterhalten. Wir sollten den Fehler, den wir mit Armee XXI und deren mangelnder Finanzierung begangen haben, nicht ein zweites Mal machen. Dort haben wir grosse Bestände und zu wenig Mittel, mit der Konsequenz, dass bei ungenügend ausgerüsteten Truppen die Einsatzbereitschaft, die Motivation und damit auch die Glaubwürdigkeit leiden.
Was ist meine Konsequenz aus diesen doch eher kritischen Überlegungen? Je sorgfältiger und vertiefter ich darüber nachdenke, desto mehr bin ich überzeugt, dass nicht einfach eine Lösung mit 100 000, sondern eine solche mit einer Obergrenze von 100 000 Personen richtig sein könnte, dass vor einem Entscheid aber die ganze Finanzierung nicht nur vom Bedarf her, sondern auch von den Möglichkeiten der Bundesfinanzen her vertiefter überdacht werden muss. Insofern bin ich froh, dass jetzt ein Antrag vorliegt, der diese Zahl, die ja nicht mehr als eine Schätzzahl ist, nicht enthält.
Der im Bundesbeschluss integrierte Druck auf eine baldige Finanzierung der Flugzeugbeschaffung erschwert die ganze Sache zusätzlich. Ich habe mich denn auch für eine Verschiebung der Beschaffung auf die Jahre 2015 bis 2019 und für die gleichzeitige Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts in der nächsten Legislatur ausgesprochen, bin mit meinem Antrag in der Kommission aber gescheitert. Auch die nun im Beschlussentwurf aufgeführte Zahl von 5 Milliarden Franken für die Flugzeugbeschaffung müsste eigentlich gestrichen werden, ist sie doch, wie man uns auch vonseiten des VBS sagte, einfach nur der höchste angenommene Wert, den man im Moment kennt. Wenn man diese Zahl aber einfach so vorgibt, braucht man nicht zu staunen, wenn die Sache am Schluss auch so viel kosten wird.
In der Zwischenzeit sind nun Anträge ausgeteilt worden, die den Beschlussentwurf in der Fassung der Mehrheit unter Beachtung der von mir vorgebrachten Vorbehalte abändern wollen, ohne dass wir dabei die Zielsetzung einer modernen und leistungsfähigen Armee aus den Augen verlieren. Dazu gehören der Antrag von Herrn Stähelin wie auch derjenige von Herrn Graber Konrad. Beide Anträge nehmen nämlich das auf, was ich in der Kommission immer wieder angemahnt habe. Ich bitte Sie deshalb, bei der Detailberatung diesen Anträgen zuzustimmen.