Kuprecht Alex · Ständerat · 2011-06-01
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-01
Wortprotokoll
Mit der heutigen Diskussion über den Armeebericht und der Beschlussfassung zum entsprechenden Beschlussentwurf befasst sich dieser Rat zum wiederholten Mal mit der künftigen Ausrichtung unserer Armee, dem Profil des Notwendigen und Machbaren unseres grössten subsidiären Sicherheitselementes in der Verantwortung des Bundes. Einen derartigen Beschluss fernab von einer heute sichtbaren Bedrohung, in einem kontinental friedlichen und auf absehbare Zeit terrestrisch bedrohungsfreien Umfeld fassen zu müssen ist alles andere als einfach, verlangt und bedingt jedoch, auch an andere und gefährliche Zeiten zu denken. Eine Armee lässt sich nicht von einem Tag auf den anderen von einer paramilitärischen Kleinsteinheit oder einer verstärkten Polizeiorganisation in eine für den Kampf ausgebildete und einsatzbereite Armee umfunktionieren.
Es geht beim heute zu fällenden Entscheid darum, die Eckwerte für eine Armee zu setzen, die einerseits die für einen Einsatz notwendigen Fähigkeiten aufweist, andererseits die entsprechende Ausbildung besitzt, um das notwendige Material stufen- und bedürfnisgerecht zum Einsatz bringen zu können. Dem Schutz der Armeeangehörigen ist dabei ein ganz besonderes Augenmerk zu schenken. Diese Verantwortung haben wir zu tragen. Wir als Parlamentarier tragen insbesondere die Verantwortung, dass die Armee die ihr übertragenen Aufträge, die sie kraft Verfassung und Gesetz zu erfüllen hat, auch tatsächlich erfüllen kann. Artikel 58 der Bundesverfassung hält klar fest, dass wir eine Armee haben, die grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert ist, der Kriegsverhinderung dient, zur Erhaltung des Friedens beiträgt und unser Land und unsere Bevölkerung verteidigt. Sie hat jedoch nicht nur den Bedürfnissen oberhalb der Kriegsschwelle gerecht zu werden, sondern sie hat gemäss Verfassung zudem auch der Unterstützung der zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen Rechnung zu tragen. Gerade bei der Bewältigung ausserordentlicher Lagen, insbesondere bei Katastrophenereignissen, hat die Armee mit den bei ihr vorhandenen Mitteln, dank ihrer Organisationsstrukturen und ihrer grossen Erfahrung in den letzten Jahrzehnten immer wieder ihre rasche Einsatzbereitschaft und das Können unter Beweis gestellt. Diesen Fähigkeiten gilt es für heute und morgen Rechnung zu tragen, und es gilt, dafür zu sorgen, dass die Einsatzbereitschaft jederzeit gewährleistet ist.
Die Produktion von Sicherheit in unserem Land ist jedoch in unserem innerstaatlichen Handeln eine Verbundaufgabe. Artikel 57 der Bundesverfassung hält fest, dass Bund und Kantone für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung zuständig sind. Dabei besitzen die Kantone den Erstauftrag durch ihre polizeilichen Mittel. Der Bund kann schon aus verfassungsrechtlichen Gründen nur subsidiär und auf Begehren der Kantone seine Sicherheitsmittel zum Einsatz bringen. Die notwendige Voraussetzung dafür ist zudem ein Parlamentsentscheid. Das ist eine hohe Hürde. Die Aufträge sind meines Erachtens klar und die primäre Grundlage; sie bedürfen keiner weiteren Erläuterungen. Die Abgrenzungen zwischen Polizei und Militär sind rechtlich umschrieben und können in aktuellen Situationen, welchen das in Zusammenarbeit mit den Kantonen erarbeitete Projekt Sicherheitsverbund Schweiz auch Rechnung tragen wird, angepasst werden.
Der heute vorliegende Armeebericht ist, nach der Behandlung des sicherheitspolitischen Berichtes, die nächste Etappe der sicherheitspolitischen Diskussion. Er basiert auf den vorgelagerten Erkenntnissen und trägt der Wahrscheinlichkeit des Eintrittes eines sicherheitsgefährdenden Ereignisses Rechnung. Dabei ist in absehbarer Zeit nicht mit einem kriegerischen Übergriff auf unser Land im bisherigen Sinn zu rechnen.
Trotz dieser aktuellen Situation hat sich die Schweiz aber auch auf Situationen vorzubereiten, die wir heute weder erkennen können noch zu erwarten haben. Sie können irgendwann eintreten, und eine Armee, insbesondere eine Milizarmee - und sie ist nicht vergleichbar mit jener Deutschlands, die ein Berufsheer ist -, hat dann auch aus dem Stand die von ihr erwarteten Leistungen zu erbringen. Das kann eine grosse Naturkatastrophe sein, wie wir sie in den letzten Jahren schon mehrmals erlebt haben, oder ein Anschlag auf wichtige Infrastrukturen mit länger andauerndem Gefahrenpotenzial, biologische Angriffe auf lebensnotwendige Grundstoffe wie Wasser und Boden oder im Extremfall die Überschreitung der Gefährdung über die Kriegsschwelle hinaus. Dabei müssen wir uns im Klaren sein, dass die zivilen Mittel schon relativ rasch an ihre Grenzen stossen werden und dass der Einsatz der Armee unabdingbar und notwendig sein wird.
Die Schweiz hat eine Milizarmee und wird auch in Zukunft eine Milizarmee haben. Die Glaubwürdigkeit einer Armee hängt davon ab, was sie in Extremsituationen zu leisten imstande ist. Dazu gehören sowohl das militärische Wissen, Können und Verhalten, die Fähigkeit, den schwersten Auftrag zu erfüllen, wie auch die Möglichkeit, zu Boden und in der Luft auf das notwendige Material zurückzugreifen. Ob dazu noch ein Massenheer von über 200 000 AdA notwendig ist, kann hinterfragt und sicher auch diskutiert werden. Lediglich auf dem Papier stehende Reserveeinheiten [PAGE 396] bringen keinen Mehrwert und können konzeptionell getrost gelöscht werden.
Insofern muss die künftige Armee eine Weiterentwicklung der Armee XXI sein, jedoch ihre verfassungsmässigen Aufträge erfüllen können. Der Auftrag und die Mittel bedürfen einer absoluten Kongruenz. Das gilt sowohl für den personellen Bestand als auch für die finanziellen Ressourcen. Die Kongruenz hat sich also an den Aufträgen zu orientieren, nicht an den finanziellen Mitteln. Der fatale Fehler, der mit der Armee XXI unter den Finanzrestriktionen und den Entlastungsprogrammen 2003 und 2004 gemacht wurde, darf sich nicht wiederholen! Gerade diese rigide Sparübung in der Höhe von rund 400 Millionen Franken pro Jahr hat meines Erachtens zur Misere in der Armee geführt, die wir heute noch vorfinden - von der Erfüllung der verfassungsmässigen Aufträge ganz zu schweigen.
Wir haben also heute mit der Genehmigung des vorliegenden Bundesbeschlusses dafür zu sorgen, dass die Balance zwischen dem, was die Verfassung von der Armee verlangt, und dem, was die Armee heute zu leisten in der Lage ist, wiederhergestellt wird. Wir haben dafür zu sorgen, dass mit dem Festsetzen der Eckwerte für das künftige Leistungsprofil sowohl mit Blick auf die personelle Stärke als auch in finanziellen Belangen wieder das zur Verfügung steht, was für das Erfüllen der Aufgabe unbedingt notwendig ist. Und wir haben dafür zu sorgen, dass die Armee auf die Zukunft ausgerichtet und weiterentwickelt werden kann und damit eine Garantie für grösstmögliche Sicherheit bieten kann.
Der vorliegende Armeebericht und die von der Kommission verlangten Zusatzberichte haben in aller Deutlichkeit aufgezeigt, mit welchen Mitteln wir in Zukunft was machen können. Die im Bundesbeschluss vorgesehenen Zahlen - egal, in welcher Variante, egal, ob Mehrheit, Minderheit I oder Minderheit II - sind als Eckwerte zu betrachten und bilden den Rahmen, in dem sich die Armee künftig bewegen muss. Ganz bewusst liess sich die Kommission dieses Mal nicht von finanziellen Vorgaben irreführen, sondern ging von einem vernünftig formulierten Leistungsvermögen aus, und zwar basierend auf der Verfassungsgrundlage. Dabei liess sie sich weder von Forderungen ehemaliger ranghoher Offiziere noch von einem Bundesratsentscheid leiten, der hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben mehr als nur unausgegoren und zudem noch ineffizient, untauglich und rein finanzgesteuert ist. So können die Probleme der Armee nicht behoben werden!
Der nun vorliegende Bundesbeschluss wird dem anzustrebenden Ziel sowohl gemäss Mehrheit als auch gemäss Minderheit I gerecht. Dazu gehören auch die Anschaffung respektive der Ersatz des Tigers als militärisches Schirmelement und dessen Einsatzfähigkeit in Bezug auf effektive Luftpolizeidienste. Die Evaluation ist beendet, der Entscheid könnte getroffen werden. Die Offerten sind bis zum Ende dieses Jahres gültig; eventuell könnten sie, insbesondere jene der Firma des gewählten Typs, für kurze Zeit verlängert werden. Eine erneute Evaluation würde wiederum fünf bis sechs Jahre dauern, und man müsste fast gänzlich von vorne beginnen. Eine Auslieferung könnte dann frühestens ab 2022 oder noch später erfolgen. Die Lebenszeit des Tigers wäre mit über fünfzig Jahren technologisch mehr als erreicht, wenn nicht überschritten. Buchstabe a unter Ziffer IIbis ist dementsprechend die logische Konsequenz.
Es ist aber wichtig festzuhalten, dass auch im Heer Lücken in der Ausrüstung bestehen, die dringend gestopft werden müssen. Gerade die Kontakte mit der Truppe in den letzten Monaten haben deutlich aufgezeigt, dass diese Ausrüstungslücken aus Gründen der Glaubwürdigkeit und der Einsatzbereitschaft dringend geschlossen werden müssen.
Es ist mir völlig klar, dass für die Beschaffung dieser Rüstungsgüter - Tiger-Teilersatz und die Beseitigung der Ausrüstungslücken - ein besonderes Finanzierungsmodell gefunden werden muss. Gerade darum wird der Bundesrat auch mit der Findung einer besonderen Finanzierungsform, wenn möglich innerhalb oder sonst halt ausserhalb der Schuldenbremse, beauftragt. Sicher ist, dass wir heute Farbe zu bekennen haben. Ich jedenfalls bin nicht mehr bereit, die Armee als wohl wichtigstes Sicherheitselement nur noch über die Finanzen steuern zu lassen. Die Erfüllung des Auftrags hat im Vordergrund zu stehen. Wer nicht mehr bereit ist, dafür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, der ist entsprechend aufgefordert, den Auftrag den finanziellen Mitteln anzupassen und die dafür notwendigen Änderungen in der Bundesverfassung vornehmen zu lassen.
Ich bin jedoch bereit, Augenmass zu halten und dem Antrag der Kommissionsmehrheit - 100 000 Militärdienstpflichtige, Kosten von 5,1 Milliarden Franken sowie die Finanzierung der erwähnten Rüstungsgüter mit 6,2 Milliarden Franken - zuzustimmen. Ich bitte Sie, diesen Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.