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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-06-01

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-01

Wortprotokoll

Artikel 9a ist von mir aus gesehen natürlich der Schlüsselartikel in diesem Gesetz. Ich möchte Ihnen mit der Minderheit beantragen, dem Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen.

Bei diesem Artikel geht es um Folgendes: Ich bin der Auffassung, der Netzzugang für einen örtlich und zeitlich bestimmten Fahrweg, man spricht von Trassen, solle von jedem Unternehmen beantragt werden können, das an der Durchführung des Eisenbahnverkehrs interessiert ist, und dies auf dem gesamten Schienennetz. Das ist meine Auffassung. Das entspricht unserer liberalen und wettbewerbsfördernden Denk- und Handlungsweise in einem wirtschaftsliberalen Land wie der Schweiz mit einer sozialen Marktwirtschaft. Das Resultat ist ein kostengünstiges und effizientes Wirtschaften. Der Netzzugang darf nicht auf die internationalen Güterverkehrskorridore beschränkt werden, wie das die Kommissionsmehrheit will. Wenn das Bestellen von Trassen durch Dritte nur für die Güterverkehrskorridore möglich ist, wird das System öffentlicher Verkehr in entscheidenden Segmenten geschwächt: im Binnen-, Import- und Exportverkehr. Die Marktkräfte werden ausgeschaltet, und es wird von vornherein die Möglichkeit genommen, im Schienengüterverkehr dank des Wettbewerbs die finanziell günstigere und effizientere Lösung zu wählen. Die Trasse wird weiterhin nur einem Eisenbahnverkehrsunternehmen zugesprochen. Der Handel mit Trassen bleibt verboten.

Der zweite Satz von Absatz 4 lautet: "Das Unternehmen muss spätestens einen Monat vor Betriebsaufnahme eine Netzzugangsbewilligung vorlegen oder ein Eisenbahnverkehrsunternehmen mit der Durchführung des Eisenbahnverkehrs beauftragen. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das den Verkehr durchführt, muss die Sicherheitsbescheinigung spätestens bei der Aufnahme des Verkehrs vorlegen."

Was ist denn an einer solchen Wirtschaftsweise und an solchem unternehmerischen Denken so verwerflich, dass wir diese Handlungsweise nur im Transitverkehr erlauben wollen? Wussten Sie, dass der Importverkehr, der Exportverkehr und der Binnenverkehr mengen- und wertmässig ebenso bedeutungsvoll sind wie der Transitverkehr? Warum wollen wir diesen anders behandeln als den Transitverkehr bzw. den internationalen Verkehr? Es sind die Unternehmen der verladenden Wirtschaft, welche entscheiden, ob sie die Güter per Bahn, per Lastwagen, mit Schiffen oder in Pipelines usw. transportieren und dafür erhebliche Investitionen tätigen. Sie sind die Auftraggeber der Transporteure und Operateure, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Speditionsfirmen, Strassenfuhrhalter usw. und somit die eigentlichen Akteure im Güterverkehr, welche letztlich die damit verbundenen Kosten und Abgaben wie die LSVA oder die Trassengebühren bezahlen.

Wenn wir die Möglichkeit der Bestellung von Trassen durch Dritte nur auf den internationalen Verkehr beschränken, wie das die Mehrheit will, dann fügen wir dem Importverkehr, dem Exportverkehr und dem Binnenverkehr auf der Schiene und damit dem Wirtschaftsstandort Schweiz wissentlich Schaden zu. Sorgen wir dafür, dass bei den mit dem Transport von Gütern beauftragten Eisenbahnverkehrsunternehmen der Wettbewerb einigermassen spielt und die Verlader, die eigentlichen Akteure im Verlagerungsprozess - sie bezahlen; sie bezahlen auch die LSVA -, das günstigste Fuhrangebot auswählen können. Wieso wollen wir uns im Schienenverkehr diese Möglichkeit verbauen? Beim Güterverkehr auf der Strasse ist das tägliche Praxis. Nicht umsonst ist dieser heute auch kostengünstiger und damit attraktiver für den Transport von Gütern. Der ganze Schienengüterverkehr hat ein Anrecht auf Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit.

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Kommissionsmehrheit abzulehnen und stattdessen dem Antrag der Kommissionsminderheit zu folgen. Nur so wird diese neue Bestimmung die Kosten im ganzen Schienengüterverkehr senken und für mehr Effizienz im ganzen Schienengüterverkehr sorgen können.