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Reimann Maximilian · Ständerat · 2011-06-06

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-06

Wortprotokoll

Erlauben Sie auch mir zunächst noch eine formelle Vorbemerkung. Ich empfinde es selbstverständlich als ausserordentliche Ehre, dass die Behandlung dieses Vorstosses auf die ausserordentliche Ebene einer ausserordentlichen Session gehievt worden ist. Als ich den Vorstoss einreichte, war mir davon allerdings noch nichts bekannt. Ich hätte mich auch mit der Behandlung auf [PAGE 445] ordentlicher Sessionsebene zufriedengegeben; geändert hätte sich daran wohl nichts. Vielleicht gelingt es uns im Rahmen der Umsetzung der Motion Stadler Hansruedi 09.3896 für einen fitteren Parlamentsbetrieb, diese Kuriosität der ausserordentlichen Sessionen innerhalb der ordentlichen Sessionen irgendwie anzupacken und sogar auszuräumen.

Wie dem auch sei: An der Frage "Pro oder contra Rückzug des unseligen EG-Beitrittsgesuchs von 1992?" ändert sich nichts. So gehe ich auch davon aus, dass Sie am Ist-Zustand festhalten werden. Das erachte ich innen- wie aussenpolitisch doch als ordentliche Ungereimtheit.

Ich habe vom "unseligen" Gesuch gesprochen. Mit "unselig" meine ich das damalige Zustandekommen einerseits und die mangelnde Übereinstimmung mit dem heutigen Verfassungsrecht andererseits. Wir erinnern uns noch gut an den Mai 1992, als der Bundesrat in einer Nacht-und-Nebelaktion - ohne Konsultation des Parlamentes, ohne Konsultation der Kantone - mit dem knappsten aller möglichen Entscheide von 4 zu 3 Stimmen den Beitritt zur EG beschloss und ein entsprechendes Gesuch nach Brüssel abschickte. Der Bundesrat wollte damit die EWR-Abstimmung positiv beeinflussen, dies nach der Devise: EWR als sinnvolle Vorstufe, sprich Trainingslager, zur EG.

Herausgekommen ist es glücklicherweise anders. Das Nein des Volkes zum EWR eröffnete den erfolgreichen bilateralen Weg. Konsequent wäre es schon damals gewesen, das Beitrittsgesuch umgehend zurückzuziehen. Der Bundesrat brachte diesen Mut aber nicht auf, und er zögert noch heute mit recht fragwürdigen Argumenten, die eines selbstbewussten Landes meines Erachtens nicht eben würdig sind. Das sind die Fakten:

1. Ich habe es angetönt: Aus heutiger Verfassungssicht wäre das Beitrittsgesuch von 1992 ungültig. Das Gebot der Mitwirkung des Parlamentes und der Kantone in der Aussenpolitik wäre gröblich verletzt. Das haben wir inzwischen korrigiert.

2. Das Gesuch von 1992 richtete sich an die damalige EG, die Europäische Gemeinschaft, einen noch relativ lockeren Staatenbund mit 12 Mitgliedern. Heute haben wir es mit der EU, der Europäischen Union, zu tun, einem wesentlich dirigistischeren Zentralstaat mit 27 Mitgliedern. Die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit dieser Institution setzt eine positive Konsultation von Parlament und Kantonen voraus. Das ist bis heute nicht erfolgt, ergo ist das Gesuch von 1992 faktisch obsolet geworden. Das soll man Brüssel doch offen, ehrlich und selbstbewusst so sagen. Wir provozieren damit doch niemanden, wie es etwa von EU-Befürwortern oder von servilen Politikern und Diplomaten behauptet wird. In Brüssel sitzen gestandene Politiker, erfahrene Realisten an den Schalthebeln des dortigen Machtapparates; das sind alles andere als Mimosen, die sich provoziert und düpiert fühlen würden, wenn man ihnen klaren Wein einschenkte. Devote Rücksichtnahme ist in der realen Welt der Politik fehl am Platz.

3. Dieser Punkt ist insbesondere eine Entgegnung auf die unbelegte Behauptung des Bundesrates in seiner Antwort vom 4. Mai 2011 auf meine Motion. Da sagt der Bundesrat: Die schon 2007 und 2009 dargelegten Ablehnungsgründe sind nach wie vor gültig; das ruhende Beitrittsgesuch belastet die bilateralen Verhandlungen mit der EU in keiner Weise, und dessen Rückzug brächte der Schweiz keinen Nutzen. Ich will zum einen gar keinen Nutzen. Ich will bloss Ehr- und Redlichkeit im Umgang mit aussen- und wirtschaftspolitischen Partnern. Sie sollen doch wissen, woran sie sind. Sie sollen doch wissen dürfen, dass nur mehr 18 Prozent des Schweizervolkes, wie eine ETH-Untersuchung eben ergeben hat, einen EU-Beitritt befürworten, dass der Adressat von 1992 ein weitgehend anderer war als heute, dass das Gesuch von damals gegenstandslos geworden ist.

Zum andern haben wir heute doch eine andere Situation als 2007 oder 2009. Wenn wir dem Bundesrat glauben können - er spricht in der Integrationsdebatte ja häufig mit verschiedenen Zungen -, wenn wir dem Bundesrat also diesmal jedenfalls glauben können, soll es im Zuge von Bilateralen III oder auch unabhängig davon zu einem institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU kommen. Man weiss zwar nicht genau, was da alles hineingehören soll: Von neuen Gerichtsbarkeiten ist die Rede, von einseitigen EU-Gerichtshöfen, die für bilaterale Streitigkeiten zuständig sein sollen; von der automatischen Übernahme von neuem EU-Recht ist die Rede, davon, dass neue EU-Richtlinien von der Schweiz zwingend übernommen werden müssen in Bereichen, die ein bilaterales Abkommen betreffen und so weiter und so fort. Ich selber will kein solches Rahmenabkommen. Aber wenn ein solches Rahmenabkommen trotzdem auf den Verhandlungstisch kommen sollte, dann würde das doch klar dem Beitrittsgesuch widersprechen. Rahmenabkommen und Beitrittsgesuch schliessen sich per se gegenseitig aus. Also muss als Erstes doch das Beitrittsgesuch von 1992 vom Tisch oder aus der darunter liegenden Schublade! Das will ich! Das ist es, was ich will, nicht mehr und nicht weniger, und zwar aus grundsätzlichen Überlegungen. Das ist doch wirklich eine andere Situation als 1992, 2007 oder 2009; darüber sollte man sich doch auch im Bundesrat im Klaren sein oder werden.

Schliesslich noch eine Bemerkung an all jene, die mir vorwerfen, mit dieser Motion werde doch bloss Wahlkampf betrieben: Ja, der Grundsatz der Ehr- und Redlichkeit dem Volk und der Wählerschaft gegenüber gilt für mich permanent und damit selbstverständlich auch vor den Wahlen. Sie werden diese Motion ablehnen, das begreife ich: Man will ja nicht jenen politischen Kräften im Lande noch ein Wahlgeschenk machen, die seit Jahren den Rückzug dieses Gesuchs fordern. Man mag im Lande draussen auch einmal mehr bedauern, dass das Abstimmungsergebnis pro oder contra Rückzug dieses Beitrittsgesuchs in unserem Rat in namentlicher Transparenz nicht erhältlich sein wird. Aber eines - das sage ich in bäuerlicher Einfachheit - schleckt keine Geiss weg, nämlich: Wer die Hintertür zum EU-Beitritt offenlässt - so muss die Aufrechterhaltung des Gesuchs in Brüssel von vielen Wählerinnen und Wählern so interpretiert werden -, der kann doch im Oktober nicht ehr- und redlich vors Volk treten und das Gegenteil behaupten.

Ich bin ein klarer Befürworter des bilateralen Weges. Dieser Weg besteht aus Geben und Nehmen, für beide Seiten. Er hat für beide Seiten Vor- und Nachteile. Als Nachteile erweisen sich derzeit für unser Land zum Beispiel die übermässige Zuwanderung in die Schweiz im Rahmen der Personenfreizügigkeit oder die allzu offenen Grenzen als Folge der Schengen-Dublin-Abkommen. In solchen Bereichen muss und soll auch aus meiner Sicht nachverhandelt werden. Das weiss man auch in Brüssel, und Brüssel wird seine Gegenforderungen in anderen Bereichen an uns haben. Aber den bilateralen Weg als solchen stelle ich grundsätzlich nicht infrage. Er mag enger und steiler geworden sein, das aber in erster Linie deshalb, weil die meisten bilateralen Aspekte und Dossiers ausgehandelt sind, Verträge darüber bestehen und gar nicht mehr so viel Handlungsbedarf für neue Verträge besteht.

Ich verschliesse mich auch neuen Verträgen nicht, wenn die Saldobilanz in Sachen Geben und Nehmen ausgeglichen ist. Aber ein Beitritt zur EU kommt für mich nicht infrage. Wer gleich denkt wie ich, dem muss doch das Beitrittsgesuch missfallen, in welcher Schublade es auch immer derzeit ruht. Wer es anders sieht, der lässt doch die besagte Hintertür absichtlich offen oder nimmt einen Beitritt in Kauf.

In diesem Sinne bitte ich Sie: Stimmen Sie meiner Motion zu! Sie bekennen damit offen und klar: Das EU-Beitrittsgesuch ist von vorgestern, es ist obsolet. Wir ziehen es zurück, und wir teilen das in korrektem Ton einem ehrbaren Partner so mit.