Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2011-06-08
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2011-06-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und an Ihrem Entscheid festzuhalten, das heisst, den Initiativen keine Folge zu geben. Auf die Motion komme ich noch zu sprechen.
Auch meinerseits sei in Erinnerung gerufen, dass der Nationalrat ein Postulat angenommen hat, in dem es um die Verbesserung der Konsumenteninformation über Labels geht. Ein Anliegen, Frau Fetz, das Sie vorhin aufgebracht haben, ist vom Bundesrat mit diesem Postulat also schon einmal sehr positiv aufgenommen worden. Wir haben in der Vernehmlassungsunterlage zur Agrarpolitik 2014-2017 eine entsprechende Auslegeordnung gemacht. Die Voraussetzungen dafür, dass man die individuelle Verantwortung wahrnehmen kann, sind zumindest ein Stück weit verbessert.
Bezüglich der Standesinitiativen ist die Haltung des Bundesrates unverändert. Die Kernfrage lautet ja: Wie weit muss und kann der Staat zum Schutz der Konsumenten zusätzlich eingreifen? Wir haben in einem Bericht zuhanden Ihrer WAK die bestehenden Handlungsmöglichkeiten und vor allem auch die entsprechenden Grenzen aufgezeigt. Eine der wichtigsten Erkenntnisse dieses Berichtes ist, dass internationale Normen Importverbote für Agrarprodukte verbieten, wenn die entsprechenden Produkte in unserem Land zugelassen sind. Allfällige Ausnahmen müssten verhältnismässig sein und einem überwiegenden öffentlichen Interesse dienen, zum Beispiel dem Schutz der öffentlichen Gesundheit. Und die Initiativen stipulieren alle fünf Importverbote - Verbote! - für den Fall, dass nicht sozial- und umweltgerecht produziert wird.
Ich muss Ihnen sagen: Allein diese Verbote durchzusetzen wäre ein Ding der Unmöglichkeit. Herr Ständerat Schweiger hat vorhin die Situation der Industrie korrekt dargestellt. Wir müssen aufpassen, dass wir auf diesem Wege nicht unsere Industrie infrage stellen.
Gemäss den WTO-Abkommen sind technische Vorschriften wie z. B. Deklarationspflichten weniger eingreifend und deshalb auch vorzuziehen. Sie wissen, dass wir bei uns eine ganze Anzahl von Deklarationspflichten aufgenommen haben.
Die von den Standesinitiativen thematisierten Nahrungsmittel stammen aus der unmittelbaren Umgebung, sie stammen aus Spanien, sie stammen aus Italien. In diesen beiden Ländern gibt es ähnliche oder sogar identische umwelt- und sozialpolitische Bestimmungen. Es ist eine Frage der Umsetzung der geltenden Vorschriften in diesen Ländern. Diese Länder haben auch die entsprechende Verantwortung zu übernehmen.
Die Schweiz engagiert sich auf internationaler Ebene immer wieder für umwelt- und sozialpolitische Anliegen, auch in der WTO. Es ist so: Bis heute ist es nicht gelungen, irgendwelche arbeitsrechtlichen Bestimmungen in WTO-Abkommen zu integrieren. Im Umweltschutz ist man etwas weiter fortgeschritten. Die Schweiz bietet in allen internationalen Foren ihre Mitarbeit für die Ausarbeitung und Verankerung von Normen an. So war z. B. - es ist erwähnt worden - alt Nationalrat Dupraz im Jahre 2007 im Europarat Berichterstatter für Landwirtschaft und illegale Beschäftigung.
Dann sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass es auf nationaler Ebene ein Set normativer Grundlagen und privater Initiativen gibt, die Umwelt- und Arbeitsstandards festlegen, Transparenz sicherstellen und - noch einmal - auch die individuelle Wahrnehmung der Verantwortung auf diesem Wege ermöglichen.
Fazit: Mit der Motion und dem Postulat zur Deklarationspflicht sind wir auf dem richtigen Weg, und die Anliegen der fünf Stände werden bestmöglich mitberücksichtigt. Der Kommissionssprecher hat es vorhin erwähnt, der Bundesrat hat die Motion abgelehnt, weil er der Ansicht ist, dass er sie weitgehend erfüllt. Ich sage Ihnen aber auch: Wenn Sie die Motion annehmen, kann der Bundesrat damit sehr wohl leben. Die Anliegen der fünf Stände sind damit wie gesagt bestmöglich mitberücksichtigt. Ich bin überzeugt, dass unser internationales Engagement weiterhin Früchte tragen wird und die bestehenden nationalen und internationalen Vorschriften immer wieder verbessert werden.
In erster Linie geht es, um es noch einmal zu erwähnen, um die Umsetzung. Die Umsetzung in den anderen europäischen Ländern ist natürlich zentral, aber wir können nicht in deren Verantwortungsbereiche eingreifen. Anpassungen in unserer Rechtsordnung scheinen dem Bundesrat nicht angezeigt. Ich bitte Sie also, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.
Ich möchte noch schnell auf das von Herrn Hêche aufgeworfene Thema der Rückstände von Pflanzenschutzmitteln eingehen: Import- und Inlandprodukte werden genau gleich gehandhabt. Pflanzenschutzmittelkontrollen sind im Jahr 2011 ein Audit-Schwerpunkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft und das Bundesamt für Gesundheit beschäftigen sich mit diesen Fragen sehr intensiv.
Noch ein Wort zu Frau Fetz. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Das Postulat ist angenommen, die Deklarationspflicht ist verbessert, in der Agrarpolitik 2014-2017 gibt es eine Auslegeordnung. Wenn Sie auch noch die Motion annehmen, verzichten Sie bitte darauf, den Standesinitiativen Folge zu geben.
[VS]