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Bischofberger Ivo · Ständerat · 2011-06-08

Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-08

Wortprotokoll

Ich möchte mich nicht in die intellektuelle Debatte der vorberatenden Kommission einmischen, sondern schlicht und einfach das zusammenfassen, was mir in verschiedenen Gesprächen mit einfachen Appenzeller Bauern zugetragen wurde.

Bekannterweise hat der Viehexport in der Schweiz eine lange Tradition. Vor der BSE-Krise z. B. wurden jährlich bis zu 15 000 Stück Vieh exportiert. In den Neunzigerjahren kam der Viehexport wegen der BSE-Krise völlig zum Erliegen, dies mit der Konsequenz, dass der inländische Nutz- und Schlachtviehmarkt völlig einbrach. Nach der BSE-Krise konnte der Viehexport mit Unterstützung des Bundesamtes für Landwirtschaft und dem Bundesamt für Veterinärwesen sorgfältig wiederaufgebaut werden, und dies mit Erfolg: In den letzten Jahren wurden wiederum 4000 bis 5000 Tiere exportiert.

Nach der Abschaffung der Ausfuhrbeihilfen für Viehexporte per 1. Januar 2010 ist der Rindviehexport im selben Jahr auf 555 Tiere - gegenüber 5780 Tieren im Vorjahr - eingebrochen. Bis Ende 2009 erhielten die Exporteure Bundesbeiträge, welche es ihnen ermöglichten, mit den EU-Preisen zu konkurrenzieren. Durch die Aufhebung der Beiträge sind die Tiere für den europäischen Markt zu teuer geworden. Die Streichung der Exportbeiträge traf vor allem das Berggebiet, welches auf Zuchtviehverkäufe besonders angewiesen ist. Insbesondere im Herbst, wenn die Tiere von den Alpen zurückkamen, war der Export auch bei uns im Appenzellerland ein wichtiges Ventil, das den Anbietern einen Erlös sicherte. Der Einbruch im Viehexport hat den Inlandmarkt arg in Bedrängnis gebracht. Durch den massiven Rückgang des Viehexportes kam es zu einem Überangebot auf den inländischen Viehmärkten, was einen Preiszerfall nach sich zog.

Die Viehexportbeiträge des Bundes wurden bekanntlich mit der AP 2011 entgegen dem Willen der Landwirtschaft gestrichen. Das wurde im Parlament vor allem damit begründet, dass die Exportbeiträge nicht WTO-tauglich seien und dass die WTO diese Beiträge in Zukunft sowieso nicht mehr zulassen werde. Nun konnte die WTO-Doha-Runde nicht abgeschlossen werden; wir wissen es. Damit ist eine Ungleichbehandlung mit der EU entstanden. Wie es mit der WTO-Doha-Runde weitergeht, steht in den Sternen und ist aus heutiger Sicht schwer zu beurteilen.

Jedenfalls ist es konkret so, dass die EU weiterhin Ausfuhrbeihilfen für Tiere kennt, welche in Drittstaaten exportiert werden. Die Schweiz ist gegenüber der EU ebenfalls ein Drittland. Wenn also Tiere aus einem EU-Staat in die Schweiz exportiert werden, erhalten die Exporteure diese Exporthilfen. Wenn aber Tiere aus der Schweiz exportiert werden, gibt es dafür keine Exportbeiträge mehr. Konkret heisst das zum Beispiel: Wenn Schweizer Tiere in die Türkei, nach Georgien, in die Ukraine und andere Länder mehr ausgeführt werden, gibt es keine Beiträge; wenn sie aber aus einem unserer Nachbarländer in diese Länder ausgeführt werden, gib es hingegen Beiträge. So sind die Exporteure aus dem EU-Raum in der Lage, auf der Basis von Weltmarktpreisen zu exportieren. Diese Ungleichbehandlung - es ist eine Ungleichbehandlung - fällt bei Exporten nach Osteuropa, wo die grosse Nachfrage besteht, stark ins Gewicht. Dies betrifft nicht nur die Grossviehexporte, sondern vor allem auch die Ziegen- und Schafzüchter, bei welchen mit der Aufhebung der Bundesbeiträge zur Ausfuhr der Exporthandel in den letzten Jahren signifikant zurückgegangen ist.

Die in der Frühjahrssession vom Nationalrat verabschiedete Lösung sieht die gleichen Tierkategorien und Bedingungen vor, wie sie 2009 galten, als letztmals noch Beihilfen ausgerichtet wurden. Die Höhe der Subventionen soll vom Bundesrat in der entsprechenden Tierzuchtverordnung festgelegt werden.

Bei der vorliegenden Initiative sprechen wir von rund 4 Millionen Schweizerfranken, welche nicht als zusätzliche Mittel eingestellt werden müssen. Diese 4 Millionen werden innerhalb des Landwirtschaftsbudgets von den Direktzahlungen - konkret, wir haben es gehört, von den Beiträgen für raufutterverzehrende Nutztiere - zu den Marktstützungen umgelagert. Damit ist die Stärkung des Viehexports als ein wichtigen Instrument zur Entlastung des einheimischen Nutz- und Schlachtviehmarkts zu realisieren. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb dieses Vorgehen von der grossen Mehrheit der Kantone, von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete, vom Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband, vom Schweizerischen Bauernverband wie auch von den direktbetroffenen Mitgliedern des Schweizerischen Ziegenzuchtverbandes und des Schweizerischen Schafzuchtverbandes einhellig unterstützt wird.

Ich bin überzeugt, dass die Beiträge für den Viehexport sinnvoll eingesetzt sind und dass die einheimische Viehwirtschaft effizient Nutzen daraus ziehen kann.

Ich unterstütze daher die Wiedereinführung der Exportbeiträge und stimme der Kommissionsminderheit zu. Ich bitte Sie, dasselbe zu tun, auf die Vorlage einzutreten und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.