Maissen Theo · Ständerat · 2011-06-08
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-08
Wortprotokoll
Ich kann mich kurz fassen. Ich kann die Begründungen, die von den Befürwortern des Minderheitsantrages dargestellt worden sind, voll und ganz unterstützen.
Ich möchte nur daran erinnern: Die Geschichte hat mit der AP 2007 begonnen. Als wir diese hier diskutiert haben, habe ich am 20. Dezember 2006 den Antrag gestellt, man solle diese Viehexportbeiträge beibehalten. Damals, bei der AP 2007, war es so, dass wir in einer Euphorie sämtliche Exportförderungsmassnahmen gestrichen haben. Einmal mehr wollten wir in Europa die Musterschüler sein, die sich als erste solchen internationalen Regelungen unterwerfen. Das Ergebnis haben Sie gehört, ich muss es nicht wiederholen.
Tatsache ist, dass die WTO-Doha-Runde stagniert, das hat man damals immer gesagt, und es ist jetzt bald fünf Jahre her, dass man das gesagt hat. Sie stagniert weiterhin, und es ist wie gesagt so, dass sich die EU in Artikel 162 der EG-Verordnung 1234/2007 ausdrücklich vorbehält, die Differenz zwischen Binnenmarkt- und Weltmarktpreis mit Förderbeiträgen auszugleichen. Das ist nun der Witz an der Sache. Die EU hat mit dieser Verordnung die Möglichkeit, mit ihren Beiträgen Vieh in die Schweiz zu exportieren, und umgekehrt beschneiden wir uns.
Da möchte ich einfach Frau Forster fragen, wo die Wettbewerbsverzerrung liegt. Die Wettbewerbsverzerrung liegt da, dass wir gegenüber der EU mit ihrer Verordnung aus dem Jahr 2007 im Nachteil sind, einerseits wenn wir in die EU exportieren, aber andererseits auch wenn wir parallel zur EU in Drittstaaten exportieren. Das ist die Wettbewerbsverzerrung. Wenn wir jetzt diese Exportbeiträge wiederaufnehmen, dann bauen wir diese Wettbewerbsverzerrung ab, dann haben wir wieder gleich lange Spiesse.
Noch ganz kurz zu den Verfahren in all diesen Jahren: Ich war während etwa 25 Jahren Mitglied im Verwaltungsrat der Bündner Viehvermittlungs-AG; jetzt bin ich es nicht mehr, darum muss ich keine Interessenbindung bekanntgeben. In dieser Zeit hat sich bezüglich der Exportmöglichkeiten enorm viel geändert. Wir hatten früher in Graubünden die Möglichkeit, das Vieh im Kanton zu sammeln und es dann in Campocologno - das liegt zuunterst im Puschlav - während drei Wochen in einem separaten Stall in Quarantäne zu halten. Mit der Rhätischen Bahn wurde das Vieh dann bei Tirano über die Grenze nach Italien gebracht. Mit den Regelungen, die wir heute in Europa haben, sind die Anforderungen an die Veterinärmassnahmen sehr hoch. Es gibt nur noch ganz wenige Orte, wo man mit dem Vieh über die Grenze gehen kann. In Campocologno kann man kein Vieh mehr ausführen, obwohl dies für Graubünden am einfachsten wäre. Das hat zusätzliche Kosten mit sich gebracht. Wenn man fragt, wer dieses Geld bekomme, erhält man deshalb die Antwort, ein wesentlicher Teil dieser Unterstützungsmassnahmen werde durch die staatlich verordneten Massnahmen aufgebraucht, sei es seitens der EU oder seitens der Schweiz. [PAGE 500]
Aus diesen Gründen denke ich, dass es sinnvoll ist, hier der Minderheit zu folgen. Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheit unterstützen.