Germann Hannes · Ständerat · 2011-06-08
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-06-08
Wortprotokoll
Ich möchte mit meinem Einzelantrag bewirken, dass wir in dieser wichtigen Frage einen Entscheid fällen, der sich auch auf die veränderte Ausgangslage bei den WTO-Verhandlungen bezieht, die eben eine Neubeurteilung verlangt. Der Text der parlamentarischen Initiative ist sehr offen verfasst: "Die Bundesversammlung fällt einen Grundsatz- und Planungsbeschluss in der Form eines Bundesbeschlusses betreffend die Verhandlungen der Schweiz mit der EU und der WTO in Sachen Agrarfreihandel," und dann wird noch auf verschiedene Vorstösse verwiesen, die auch vom Berichterstatter erwähnt worden sind. In der Begründung wird auf die grosse Wichtigkeit einer intakten Landwirtschaft für unser Land hingewiesen: "Sie erfüllt in den Bereichen Sicherung der Nahrungsmittelversorgung, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, Pflege der Kulturlandschaft sowie der dezentralen Besiedlung umfassende Funktionen. Ihre multifunktionellen Aufgaben sind explizit in Artikel 104 der Bundesverfassung festgeschrieben."
Nun geht es mir, wie ich einleitend erwähnt habe, ja primär um die WTO-Verhandlungen, die eine wesentliche Auswirkung haben. Warum nun diese Verknüpfung mit dem Freihandelsabkommen? Das Freihandelsabkommen ist vom Bundesrat stets so ausgelegt worden, als würde es dazu beitragen, die verheerenden Auswirkungen eines allfälligen Abschlusses der Doha-Runde für die Landwirtschaft in unserem Lande abzufedern. Es war also sozusagen als flankierende Massnahme, als Notfallschirm, gedacht.
Nun kann man aber durchaus auch ohne eine solche Beurteilung zum Schluss kommen, ein Agrarfreihandelsabkommen sei nicht erstrebenswert. Eine Grundbegründung, auf die sich der Bundesrat immer wieder beruft, ist die Hochpreisinsel Schweiz. Das ist aus meiner Sicht ohnehin ein Phantom, ein Mythos. Wenn wir die Kaufkraft berücksichtigen, ist die Schweiz nämlich eine Wohlstandsinsel. Wir haben gemessen am Pro-Kopf-Einkommen die tiefsten durchschnittlichen Nahrungsmittelausgaben in Europa. Zudem erwartet der zeitgemässe Konsument von den Lebensmitteln eine Vielzahl an weiteren Werten - das wurde in der Diskussion über eines der Themen von vorhin angesprochen. Qualität, aber auch lokale Produkte haben eine wachsende Bedeutung. Diese wären aber mit dem Freihandelsabkommen im Bereich der Landwirtschaft gefährdet.
Die Konsequenzen eines Freihandelsabkommens wären für die Mehrheit der Akteure des Agrar- und Lebensmittelsektors schwer tragbar. Die verschiedenen Prognosen sprechen von einer möglichen Senkung des landwirtschaftlichen Einkommens zwischen 30 und 50 Prozent. Indirekt wären auch viele KMU in den vor- und nachgelagerten Stufen betroffen.
Als Konsequenz wird die Erhaltung von vielen Leistungen - ich spreche da von ökologischen Leistungen, Erhalt der Landwirtschaft, Qualitätsprodukte und, ebenfalls sehr wichtig, Versorgungssicherheit - gefährdet. Das sind alles Dinge, die auch der Bevölkerung sehr wichtig sind. Die Schweiz muss eine Agrarprodukte- und Lebensmittelherstellerin bleiben und kann nicht nur ökologische Leistungen oder Luxus- und Nischenprodukte liefern. Die Bundesverfassung ist diesbezüglich ganz klar.
Nun nochmals zur Situation im bäuerlichen, im landwirtschaftlichen Umfeld: Der Bauernverband geht beim Abschluss eines Freihandelsabkommens von Einkommenseinbussen zwischen 30 und 50 Prozent aus. Ich kann die Rechnung hinter diesen Zahlen nicht nachvollziehen, weil ich sie nicht im Detail kenne, aber die Zahlen sind gravierend. Auch der Bundesrat hat die gravierenden Folgen eines Abschlusses nie negiert. Darum frage ich mich, warum man eigentlich in diese Richtung weiterfahren sollte. Die WTO - und das ist eben die Veränderung bei der Ausgangslage - ist in einer Sackgasse. Am 9. Juni, also morgen, will man mit einer Bestandesaufnahme starten. WTO-Generaldirektor Pascal Lamy möchte bis Ende Juni geklärt haben, ob den verschiedenen Ländern überhaupt noch etwas an der Doha-Runde liegt. Sie ist ja auch vom System her veraltet, sie bezieht sich primär auf Nord-Süd-Konflikte. Das ist nicht mehr zeitgemäss; das sehen wir, wenn wir die Entwicklung der letzten Jahre anschauen. Nicht umsonst wird unser WTO-Botschafter in Genf, Luzius Wasescha, in der "NZZ am Sonntag" mit der Aussage zitiert, die Welt von 2011 sei nicht mehr jene von 2001.
Ein Abbruch der Verhandlungen ist wahrscheinlich. Es ist also der richtige Zeitpunkt für eine Neubeurteilung. Die parlamentarische Initiative Joder ist die Basis für eine Neubeurteilung. Sie wird von diversen anderen Vorstössen aus dem Nationalrat flankiert, die angesprochen worden sind und zum Teil auch bei uns eine Mehrheit gefunden haben. Es kommt noch eine jüngst von Christophe Darbellay eingereichte Motion dazu. Er will den Bundesrat damit beauftragen, "die laufenden Verhandlungen mit der Europäischen Union über ein Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich unverzüglich zu stoppen. Der Bundesrat soll keine weiteren Verhandlungen führen, solange ein Abschluss der Doha-Runde der WTO nicht zustande kommt." Genau in dieser Situation sind wir; die Zeichen dafür verdichten sich. Und immer, wenn in einer ganzen Branche Verunsicherung herrscht, wäre der Gesetzgeber eigentlich gefordert, die Unsicherheit zu beenden.
Hier habe ich jetzt eine Differenz zum Berichterstatter. Ich bin zwar auch nicht hundertprozentig sicher, aber ich meine, die parlamentarische Initiative befinde sich in der ersten Phase. Das heisst für mich nichts anderes, als dass man fragen muss: Besteht Handlungsbedarf - ja oder nein? Wollen wir den Verhandlungsstopp überprüft haben oder nicht? Ich meine, wir sollten die Chance nutzen und dieser parlamentarischen Initiative jetzt in der ersten Phase Folge geben. Dann geht es an die Details. Das wird just dann so weit sein, wenn wir bei der WTO Klarheit haben.
Der Nationalrat hat ihr Folge gegeben. Sie ging in den Nationalrat, nachdem die Kommission, die WAK-NR, die Initiative zur Ablehnung empfohlen hatte. Aber nach meiner Auffassung befindet sich die Initiative immer noch in der ersten Phase, und die erste Phase öffnet lediglich den Spielraum, den wir dann in der zweiten Phase ausgiebig diskutieren und nutzen können. So gesehen meine ich, dass Sie sich nichts vergeben, wenn Sie heute der parlamentarischen Initiative Joder Folge geben. Ich bitte Sie, das zu tun.