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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2011-06-09

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-09

Wortprotokoll

Vorab möchte ich dem Bundesrat für seine Stellungnahme danken. Darin wird einiges vertieft und vieles, was in den Medien zu lesen war, zurechtgerückt. Gleichzeitig bedauert der Bundesrat in seiner Antwort auf die beiden Interpellationen offen und ehrlich, dass in der Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II lediglich darauf hingewiesen wurde, dass die Mindereinnahmen nicht beziffert werden können. Auch habe ein Hinweis im Abstimmungsbüchlein gefehlt, weshalb wohl auch der Eindruck entstanden sei, dass diese Mindereinnahmen nach dem Systemwechsel vernachlässigbar seien.

Als WAK-Mitglied mag ich mich allerdings nicht daran erinnern, dass wir entsprechende Fragen gestellt hätten - das hat Herr Berset soeben auch erwähnt -, dass wir nachgehakt hätten, wenn es betreffend finanzielle Ausfälle nur lapidar hiess, diese seien nicht quantifizierbar. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde die Revision in diesem Punkt auch in der Kommission kaum thematisiert. Wenn schon, dann geht auch an uns der Vorwurf, dass wir uns nicht sorgfältiger mit diesen Fragen auseinandergesetzt haben.

Dass niemand eine Quantifizierung der Ausfälle beim Übergang zum Kapitaleinlageprinzip verlangt hat, hat unter anderem wohl auch damit zu tun, dass wir den Übergang steuersystematisch und sachlich als richtig erachteten. Wir wollten die Doppelbesteuerung mildern, wozu eben auch der Übergang vom Nennwert- zum Kapitaleinlageprinzip gehörte. Die sogenannten Kapitalreserven oder Agios sind ja auch privates, versteuertes Geld, das bei der ursprünglichen Praxis bei einer Rückzahlung nochmals zur Besteuerung gelangte. Das hat uns eingeleuchtet, und das tut es auch heute noch. Vermutlich deshalb haben wir für einmal ein uns richtig erscheinendes Prinzip über akribische Berechnungen und Schätzungen gestellt.

Sodann gehen die Schätzungen gemäss der Antwort auf die Interpellation Berset davon aus, dass die Ausfälle bei der Verrechnungssteuer - im Verhältnis zu deren Gesamtvolumen zwischen 14 und 35 Milliarden Franken - jährlich mit 200 bis 300 Millionen Franken pro Jahr nicht nur zeitlich begrenzt, sondern auch relativ bescheiden sind.

Bei der Einkommenssteuer betragen die Mindereinnahmen des Bundes nach den Zahlen in der Antwort des Bundesrates zusätzlich 70 bis 100 Millionen Franken. Dazu kommen die Ausfälle der Kantone. Ich habe in meinem Kanton nachgefragt: Sie werden dort für das Jahr 2011 auf 7,32 Millionen Franken geschätzt, im Jahr 2012 sollen es noch 1,2 bis 1,8 Millionen Franken sein. Dabei gilt es auch hier festzuhalten, dass Schätzungen über die künftige Ausschüttungs- und Rückzahlungspolitik mit hohen Unsicherheiten behaftet sind. Die in den Medien verbreitete Behauptung, dass allein auf Bundesebene mehr als 30 Milliarden Franken an Steuerausfällen die Folge seien, ist also schierer Unsinn.

Der Fokus beim Referendum lag denn auch auf dem Teilsatzverfahren, d. h. auf der teilweisen Besteuerung der Dividenden. Viele der Neinsager, die das Referendum unterstützten, störten sich an der arbiträren 10-Prozent-Klausel als Voraussetzung für die Steuererleichterung, vor allem für die KMU. Sie forderten die Erleichterung entweder für alle oder gar keine. Dass nun mit dem Übergang - Kollege Reimann hat es bereits erwähnt - auf das Kapitaleinlageprinzip alle Anteilsinhaber und damit breite Teile der in Aktien sparenden Bevölkerung profitieren, müsste ja eigentlich versöhnlich stimmen. In diesem Sinne denke ich, ist es richtig, das Thema abzuschliessen. Ich bin dankbar, Herr Berset, dass auch Sie gesagt haben: Wenn schon, dann haben auch wir in der WAK gewisse Fehler gemacht.