Graber Konrad · Ständerat · 2011-06-09
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-09
Wortprotokoll
Auch ich erachte es auf der einen Seite als unschön, dass die Frage in der Kommission, im Rat und dann im Bundesbüchlein nicht quantifiziert dargestellt worden ist. Auf der anderen Seite stimme ich auch Herrn Berset und Frau Forster zu, dass es nicht nur die Aufgabe des Bundesrates ist, ein umfassendes Bild darzulegen, sondern es ist auch unsere Aufgabe in der Kommission und im Rat, die notwendige Arbeit dafür zu leisten. Ich denke, dass die in den beiden Interpellationen genannten Fragen selbstverständlich auch damals in der Kommission hätten gestellt werden können. Der Bundesrat deklarierte damals klar, dass man keine Berechnungen machen könne. Wenn man jetzt sieht, was er auf den Tisch legt, sind das nicht Berechnungen, aber immerhin analytische Überlegungen, und solche wären damals selbstverständlich auch verfügbar gewesen; es wäre unsere Aufgabe gewesen, diese abzurufen, wenn deklariert wird, dass etwas zu wenig quantifiziert werden kann. Ich bin aber auch wie Frau Forster der Auffassung, dass das, was fachlich richtig ist, auch politisch richtig ist. Und wir wären in dieser Frage so oder so nicht darum herumgekommen, zu einem anderen Zeitpunkt eine Anpassung vorzunehmen. Fachlich ist es deshalb richtig, weil es, wenn man 1000 Franken investiert und nachher 1000 Franken zurückerhält, keinen Grund gibt, weshalb man als Steuerpflichtiger darauf Steuern bezahlen sollte. Das ist vereinfacht dargestellt die Situation.
Ich bin dem Bundesrat sehr dankbar, dass er das Thema Rechtssicherheit und Rückwirkung auch in der Antwort auf die Interpellation 11.3311 ausgeleuchtet hat und dass er insbesondere auch eine Aufhebung der Rückwirkung bekämpft. Zum Thema Rechtssicherheit ist zu sagen, dass steuerbefreite Kapitalrückzahlungen bereits vor dieser Gesetzesrevision möglich waren: Dass jemand eine Aktie mit einem Nennwert von 10 Franken hatte und die Gesellschaft dann eine Kapitalrückzahlung vornahm, war bereits in der Vergangenheit - also vor der Gesetzesänderung - möglich; diese Möglichkeit wurde damals von der Ems-Chemie als erster Gesellschaft benutzt.
Neu ist eigentlich der Wechsel vom Nennwertprinzip zum Kapitaleinlageprinzip, also die Ausschüttung von Reserven und Kapitaleinlagen. Da würde ich Herrn Berset in einer anderen Richtung auch zustimmen: "Prudence" gilt es aus meiner Sicht nicht nur bei der Frage von neuen gesetzlichen Bestimmungen walten zu lassen, sondern das Wort "Vorsicht" hat seine Berechtigung auch bei der Frage von allfälligen Anpassungen dieser Gesetzesbestimmung, die immerhin die Hürde einer Volksabstimmung genommen hat. Ich glaube, dort müssen wir auch sehr vorsichtig sein. Eine Änderung könnte sich dann sehr schnell zu einem Bumerang entwickeln.
Gesellschaften, in die ich Einblick habe, überlegen sich heute, wie sie mit diesen neuen gesetzlichen Bestimmungen, auch mit den bisherigen Möglichkeiten, umgehen sollen. Es gibt auch einen Druck der Aktionäre; sie sagen: Wenn der Bundesgesetzgeber hier allenfalls eine Anpassung vornimmt, dann regelt das vorher noch; lasst die [PAGE 515] Aktionäre noch profitieren. Wir müssen schon schauen, dass wir mit allfälligen Änderungen, die hier angedacht sind, nicht dazu beitragen, dass diese Möglichkeiten beschleunigt genutzt werden - beschleunigt, allenfalls sogar in einem Aufwisch. Wir können damit verhindern, dass sie mit geballter Kraft auf die Allgemeinheit, auf die öffentlichen Haushalte greifen werden.
Ich glaube, da müssen wir schon sehr vorsichtig sein. Erstens ist ein Volksentscheid nicht einfach umzustossen, und zweitens könnten die Auswirkungen durchwegs auch kontraproduktiv sein.
Wir müssen auch aufpassen, dass wir Firmen jetzt nicht quasi drängen, Kapital abzubauen, das sie aus betriebswirtschaftlicher Sicht möglicherweise brauchten. Ich erinnere daran, dass wir als Gesetzgeber in anderen Bereichen - wir werden am nächsten Dienstag über die "Too big to fail"-Problematik diskutieren - etwas anderes verlangen, nämlich dass die ganz grossen, systemrelevanten Banken Kapital bilden.
Es darf nicht geschehen, dass unter dem Druck von allfälligen Änderungen, wie jetzt der Fall, die Gesellschaften geradezu dazu gedrängt werden, Kapital abzubauen, was sie aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen sonst nicht tun würden. Ich bitte Sie also, das zu überlegen.
Ich bin damit sehr zufrieden und einverstanden, dass man von einer Rückwirkung absieht. Wenn man Änderungen vornehmen möchte, was das neue Regime angeht, bitte ich auch um eine gewisse Zurückhaltung, da Bumerang-Effekte nicht auszuschliessen sind.