David Eugen · Ständerat · 2011-06-09
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-09
Wortprotokoll
Es ist schon richtig, dass wir im Jahr 2005 auch in diesem Rat die Quantifizierung der Auswirkungen dieser korrekten Änderung des Gesetzes - es wurde gesagt - nicht genau vorgenommen haben. Aber es stellt sich auch die Frage, ob man das überhaupt hätte genau vornehmen können. Ich habe einige Überlegungen hierzu und bitte die Frau Bundesrätin zu sagen, ob diese richtig sind.
In der Antwort auf die Interpellation Berset schreiben Sie, es seien nach dem jetzigen Stand Reserven aus Kapitaleinlagen von 262 Milliarden Franken gemeldet. Es ist klar, dass aufgrund dieser Regelung sehr viele neue Firmen in die Schweiz zugezogen sind. Die haben Agio mitgebracht, und zwar in hohem Umfang. Ich schätze, dass das etwa im Bereich von 100 Milliarden liegt bei denen, die neu in die Schweiz gekommen sind. Mit diesen 100 Milliarden Franken Agio ist nicht nur dieser Betrag, sondern auch generell Steuervolumen gekommen; dies sowohl bei den juristischen Personen als auch bei den natürlichen Personen. Das heisst, dass die Zuzüger, die gekommen sind, seit wir das gemacht haben, auch wieder Steuern abliefern, und zwar auf allen Ebenen: beim Bund, bei den Kantonen und den Gemeinden. Es gibt hier also eine Kompensationsposition.
Was mich auch interessiert: Wie viel an Kapitaleinzahlungen steckt eigentlich nach unserer Abstimmung drin? Nach meiner Meinung steckt viel drin. Allein die UBS hat wegen der Krise 40 Milliarden Franken aufnehmen müssen. Mit anderen Worten: Unsere Neuordnung hat natürlich auch - das war von uns sicher auch nicht gewollt und nicht vorhergesehen - die Kapitalbeschaffung der UBS in der Grössenordnung von diesen 40 Milliarden während der Krise wesentlich erleichtert, das ist klar. Was nachher noch bei anderen Firmen gekommen ist, die auch in der Krise waren - diesen Effekt kann man sicher nicht der Abstimmung anlasten -, wissen wir nicht. Wahrscheinlich übersteigt das neue Eigenkapital, das wegen der krisenhaften Entwicklung nachträglich beschafft werden musste, 50 bis 60 Milliarden Franken. Das muss man auch noch in diese Zahl hineinrechnen. Das sind alles Dinge, bei welchen wir vorher ja auch nicht genau voraussehen konnten, wie sie sich entwickeln würden.
Der letzte Punkt ist noch folgender: Es stellt sich auch die Frage, wie viel von diesem Agio überhaupt ausgeschüttet worden wäre. Die Rechnung der Steuerverwaltung oder auch des Bundesrates in der Antwort zur Interpellation setzt ja voraus, dass die Leute dann ausschütten; denn nur wenn sie ausschütten, kann man die Steuer erheben. Wir wissen aber aus der Vergangenheit, dass das Geld einfach auf die hohe Kante gelegt, thesauriert und wegen der Steuereffekte eben nicht ausgeschüttet wurde. Man hätte die Steuer in dem Sinne also auch nicht beziehen können. Diese Bemerkungen mache ich nur, und diese Fragen an die Frau Bundesrätin stelle ich nur, weil mir die Rechnungen, die zum Teil gemacht wurden - natürlich auch in den Zeitungen - etwas stark vereinfacht zu sein scheinen. Es scheint mir nicht richtig, dass man das nachher gerade in Steuerergebnisse umrechnet, die man gehabt hätte, wenn man damals anders gehandelt hätte.
Ich möchte auch noch etwas zu dem sagen, was Kollege Graber angesprochen hat, nämlich zur Frage, wie in Zukunft vorzugehen sei: Sicher kann man prüfen, ob man neu wieder etwas ändern sollte. Ich bitte aber auch hier, sehr vorsichtig zu sein. Denn in der Sache ist Folgendes richtig: Wenn ich Kapital gebe und den gleichen Betrag wieder zurückerhalte, ohne Zins, ist das einfach eine Vermögensverschiebung und hat mit Einkommen wirklich nichts zu tun. In dem Sinne ist es auch nicht richtig, wenn man das besteuert. Der grundsätzliche Schritt sollte daher in keinem Fall rückgängig gemacht werden, denn dieser Schritt ist richtig. Die Zeitspanne, die wir damals angenommen haben, war vielleicht etwas lang, aber wir sollten diese, auch aus Gründen der Rechtssicherheit, jetzt nicht rückwirkend ändern. Ich möchte schliesslich auch eher davor warnen, das Aktienrecht zu verändern; wir stehen ja in einer riesigen Aktienrechtsrevision. Das Beste ist, wenn Sie die Bonus-Steuer gutheissen und sagen: Es gibt nur Managementbonusse, wenn Dividenden ausgeschüttet werden.
Wenn das angenommen würde, würde die Vorlage, die wir hier beschlossen haben, bewirken, dass Dividenden ausgeschüttet werden, damit man Bonusse beziehen kann. Dann würde unsere Vorlage als positives Steuerungsmittel schon genügen, als Anreiz, Dividenden auszuschütten, anstatt Kapitalrückzahlungen vorzunehmen, weil dann das Management auch Aussicht auf einen Bonus hätte. In diesem Sinne hätte unsere Bedingung - das haben wir damals nicht bedacht - eigentlich noch einen positiven Effekt.