Schweiger Rolf · Ständerat · 2011-06-09
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-09
Wortprotokoll
Zuerst ein ganz kurzer Überblick: Die Finanzierungs- und Mittelflussrechnung des EDA schliesst um über 5 Prozent, das heisst um etwa 130 Millionen Franken besser ab als im Budget vorgesehen. Die Ausgaben betrugen total 2,35 Milliarden Franken, die Einnahmen, eher gering, 64 Millionen. Die Gründe für das bessere Abschneiden sind mannigfaltig. Die Hauptsache aber ist darin zu suchen bzw. zu finden, dass wir in diesem Fall für uns günstige Wechselkurse hatten. Das wirkte sich aus bei den Bezügen des Lokalpersonals bei den Konsulaten wie auch bei den Botschaften, dann aber auch beim sogenannten Kostenausgleich für Bedienstete im Ausland. Es gilt dies sowohl für Bedienstete schweizerischer Nationalität, die im Aussennetz, wie auch für solche, die in der Deza tätig waren. Im Einzelnen möchte ich nur auf drei Positionen eingehen, weil diese alle von einer gewissen politischen Bedeutung sind bzw. waren.
Der erste Punkt: Sie erinnern sich, wir hatten einen Nachtrag zu beschliessen, der den Frankophoniegipfel betraf. Es wurde dort, Irrtum vorbehalten, gewünscht, dass etwa 33 Millionen Franken zur Verfügung gestellt würden. Wir haben dann diesen Nachtrag auf 30 Millionen gekürzt. Wir dürfen nun feststellen, dass der Frankophoniegipfel sehr viel besser abgeschlossen hat. Es wurden nämlich nur 24 Millionen ausgegeben. Grund hiefür war eine andere Einschätzung der Sicherheitssituation, und damit gab es auch bedeutend weniger Ausgaben für die Sicherheit.
Ein zweiter Punkt: Wir haben ebenfalls einen Nachtrag für das Schiedsgericht betreffend Libyen beschlossen. Der Betrag hiefür betrug 1,5 Millionen Franken. Die politischen Umstände der jüngsten Vergangenheit werden dazu führen, dass dieser Betrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gebraucht werden dürfte.
Der dritte Punkt ist ein eher ernstzunehmendes Problem. Es geht einmal mehr um die öffentliche Entwicklungshilfe, wie sie im internationalen Umfeld beurteilt wird. Es ist Ihnen bekannt, dass die OECD hiefür Richtlinien aufstellt, die nicht nur die eigentliche Entwicklungshilfe betreffen, sondern auch verschiedene andere Arten der staatlichen Tätigkeit. Es geht bei dieser Fragestellung also um diese von uns so viel diskutierten 0,5 Prozent.
Im Jahre 2010 betrug nun diese öffentliche Entwicklungshilfe, gemessen am Bruttosozialprodukt, nur 0,41 Prozent. Es war dies in Prozenten bedeutend weniger als im Jahre 2009. Im Jahr 2009 lag die Prozentzahl bei 0,45 Prozent. Nun ist diese Senkung von 0,45 auf 0,41 Prozent nicht in erster Linie darauf zurückzuführen, dass wir für die öffentliche Entwicklungshilfe sehr viel weniger ausgegeben haben. Wir haben etwas weniger ausgegeben, aber dieser Betrag lag nur bei etwa 100 Millionen Franken. Der entscheidende Grund liegt darin, dass das Bruttosozialprodukt in der Schweiz massiv gestiegen ist. Ich erinnere Sie daran, dass die öffentliche Entwicklungshilfe nicht am BIP, also am Bruttoinlandprodukt, sondern am Bruttosozialprodukt gemessen wird. Da stellen wir nun fest, dass das Bruttosozialprodukt der Schweiz bedeutend stärker steigt als das Bruttoinlandprodukt.
Hierzu einige Zahlen: Das Bruttosozialprodukt erhöhte sich gegenüber dem Jahre 2009 um 9 Prozent, und wenn wir es in Relation zum Jahr 2008 setzen, sogar um 13 Prozent. Das sind also wesentlich höhere Stufen, als dies beim BIP der Fall war. Der Grund hiefür ist, dass vor allem bei grösseren Firmen relativ grosse Erträge aus dem Ausland anfallen, Erträge, die zumindest teilweise auch im Ausland besteuert wurden.
Wenn wir das nun von 0,41 Prozent, die wir im Jahre 2010 hatten, auf 0,5 Prozent anheben müssen, so - Sie können es erahnen - handelt es sich hier um recht grosse Beträge, ist es doch eine Erhöhung um rund 20 Prozent gegenüber dem, was wir heute haben.
Es wäre schön, wenn im internationalen Umfeld ausgehandelt werden könnte, dass die Berechnung der öffentlichen Entwicklungshilfe sich nicht am Bruttosozialprodukt, sondern am Bruttoinlandprodukt bemisst; solche Versuche sind in Verhandlungen schon unternommen worden, haben aber bisher noch zu keinem Ergebnis geführt. Es kann also weiterhin gehofft werden, dass irgendwann einmal zumindest ein Mittelwert zwischen Bruttosozialprodukt und Bruttoinlandprodukt genommen wird. Das sind nicht reine Zahlenspielereien. Wir können nämlich vereinfacht sagen, dass das Bruttoinlandprodukt etwas ist, das in der Schweiz anfällt und auch bei uns besteuert werden kann; hieraus werden also auch die Mittel generiert, die wir dann für die Entwicklungshilfe ausgeben. Beim Bruttosozialprodukt sieht die Sache etwas anders aus: Dort geht es auch um Erträge, die im Ausland gemacht und schon versteuert wurden - in der Schweiz [PAGE 525] sind dies hauptsächlich Beteiligungserträge und Ähnliches, bei welchen die Besteuerung auf ähnliche Weise erfolgt.
Das waren meine Ausführungen zum EDA. Wir beantragen Ihnen, der Rechnung des EDA zuzustimmen, ebenso den Nachträgen, die auf das EDA entfallen.
[VS]