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Frick Bruno · Ständerat · 2011-06-14

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14

Wortprotokoll

Es gibt in der Vorlage in der Tat nur eine wichtige, eine zentrale Differenz, und das ist jene, welche wir eben besprechen. Im Eintreten sind Auffassungen fundamental aufeinander geprallt: jene von Herrn Germann, jene von Herrn Luginbühl. Die sachliche Differenz wurde zur Glaubensangelegenheit. Ich nehme die Sache viel pragmatischer und verwahre mich dagegen, dass es sich um eine fundamentale Angelegenheit handelt. Ich verwahre mich auch gegen die Aussage des Kommissionssprechers, dass, wer für die Minderheit sei, Sabotage gegen das ganze Projekt betreibe. Das ist es bei Weitem nicht. Es geht um eine ganz einfache Frage: Sollen die 19 Prozent Eigenkapital auf Stufe Konzern oder auf Stufe Konzern und systemrelevante Tochter vorhanden sein, also beispielsweise bei der Credit Suisse Group AG und bei der Credit Suisse Schweiz. Die Auffassung des Bundesrates und der Mehrheit und die Auffassung der Minderheit, die in der Beratung auch jener der Grossbanken entsprach, sind grundsätzlich einander entgegengesetzt, und beide Lösungen - ich sage es klar - lassen Fragen offen. Nach Berechnung der Banken kann die Lösung des Bundesrates zu Eigenkapitalverpflichtungen von weit über 20 Prozent führen. Dass es zu Eigenkapitalverpflichtungen von über 20 Prozent führen könne, wird vom Finanzdepartement bestritten, aber nicht widerlegt. Die Bundesrats- und Mehrheitslösung hinterlässt Fragen, die wir sehr ernst nehmen müssen. Die beiden betroffenen Bankinstitute sind nämlich nicht nur gross, sie sind für die Volkswirtschaft auch als Wertschöpfer, als Arbeitgeber und als Steuerzahler sehr wichtig, und wir müssen alles daran setzen, internationale Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Aber selbst als Angehöriger der Minderheit muss ich sagen: Auch die Lösung der Minderheit, wonach 19 Prozent Eigenkapital nur auf Stufe Konzern sicherzustellen sind, birgt Risiken. Wenn nämlich ein Bankenkonzern die Eigenmittel ins Ausland verlagert, können sie dort blockiert sein und im Notfall in der Schweiz fehlen. Das ist die andere Seite. Wir sehen, beide Lösungen - die von Bundesrat und Mehrheit und jene der Minderheit - sind nicht risikofrei.

In diesen allgemeinen Zweifeln versprach das Finanzdepartement eine Antwort. Wir haben sie vergangenen Freitag erhalten, vier Wochen nach der Kommissionssitzung, einen Arbeitstag vor der heutigen Beratung. Eineinhalb Seiten umfasst diese Antwort. Vier Wochen sind lange für eine so kurze Antwort. Die Antwort lässt nur den Schluss zu, dass sich offensichtlich die Akteure Finanzdepartement, Finma und Nationalbank sehr schwer taten, um zu einer gemeinsamen Meinung zu finden - sonst wären für eineinhalb Seiten nicht vier Wochen Arbeitszeit nötig gewesen.

Im Ergebnis präsentiert das Finanzdepartement - ich zitiere - einen "Lösungsansatz"; keine Lösung wird präsentiert, nur ein Lösungsansatz. Da bleiben wir verunsichert. Sollen wir mit Lösungsansätzen Gesetze schreiben? Die kurze Antwort des Finanzdepartementes ist aufgrund von fünf Punkten nicht überzeugend:

1. In Artikel 9 verlangt der Entwurf des Bundesrates 19 Prozent Eigenkapital auf Stufe Konzern und der schweizerischen Tochter. Nun aber weicht der Bundesrat im Lösungsansatz, insbesondere in Ziffer 3, die bisherige Interpretation auf: Artikel 9 wird neu in Richtung der Minderheit interpretiert, nämlich dass nur die Eigenkapitalbelastung auf Gruppenstufe 19 Prozent nicht übersteigen dürfe; er gibt inhaltlich den Bedenken der beiden Banken Recht.

2. Der Lösungsansatz des EFD ist für mich gar nicht klar. In Ziffer 3 steht nämlich, die Eigenmittelanforderungen auf Gruppenstufe sollten im Grundsatz infolge Erfüllung der Einzelinstitutsanforderungen 19 Prozent nicht übersteigen. Weiter heisst es, sofern als Folge der Anforderungen auf Stufe Einzelinstitute die Gruppenanforderungen verschärft würden, gewähre die Finma Erleichterungen. Nun, es sind Erleichterungen, aber in welchem Ausmass, nach welchen Kriterien genau. Das ist nicht klar und genügt meines Erachtens den Anforderungen an die Gesetzgebung noch nicht.

3. Lösungsansätze sind ungeeignet, um Gesetze zu machen. Mit Gesetzen müssen wir Rechtssicherheit und Klarheit schaffen. Als Gesetzgeber müssen wir berechenbar und verlässlich sein. Mit Lösungsansätzen - Ansätzen, nicht Lösungen - genügen wir diesen Kriterien nicht.

4. Es gilt eine zentrale Überlegung anzustellen: Was wir als Lösungsansatz vor uns haben, ist eine Interpretation des EFD; aber Interpretationen des EFD binden die Finma nicht. Laut Gesetz urteilt und handelt die Finma absolut unabhängig, sie ist nicht weisungsgebunden. Also nützt der Finma und uns als Gesetzgeber eine momentane Interpretation des EFD wenig.

5. Der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen, dass beim Eigenkapital für die Einzelinstituts- und die Gruppenstufe bereits heute dieselben Vorschriften gelten. Das ist richtig und allen bekannt. Aber was wir hier schaffen, ist ein neues Gesetz bezüglich der systemrelevanten Banken. Wir schaffen für sie spezielle Regeln - eben andere Regeln.

Im Ergebnis komme ich zum Schluss, dass die eilige Interpretation von Artikel 9 nicht überzeugt. Wir sind nicht beschlussreif; wir blicken in dieser Sache nicht definitiv durch und können so nicht entscheiden.

Was sollen wir in dieser Situation tun? Heute bin ich sehr dafür, dass wir einen Entscheid treffen. Der Nationalrat hat sodann den ganzen Sommer über Zeit, sich der Angelegenheit gründlich zu widmen. Den Nationalrat verpflichten, die Sache gründlich anzuschauen, können wir nur, wenn wir eine Differenz zum Entwurf des Bundesrates schaffen. Wenn ich mich für die Minderheit ausspreche, so ist das - und ich habe das deutlich gemacht - kein Glaubenssatz, sondern es geht darum, den Nationalrat zu verpflichten, die Angelegenheit nochmals gründlich anzuschauen, also rein pragmatisch auf dem Weg zu einer Lösung zu bleiben und nicht in heutigen Positionen zu verharren. Denn es geht nicht darum, Frau Bundesrätin, dass wir hier Recht oder nicht Recht bekommen, sondern es geht darum, dass wir Gesetzgebung durch Wissen und nicht durch unklare Lösungsansätze schreiben.

Darum bitte ich Sie - als völlig pragmatische Lösung und nicht als ideologisches Bekenntnis -, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.