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Luginbühl Werner · Ständerat · 2011-06-14

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2011-06-14

Wortprotokoll

Ich will mich im Eintreten nicht zu Details der Vorlage äussern, ich will nur etwas zu drei Kritikpunkten sagen. Vorab aber drei Vorbemerkungen:

1. Ich weiss, was der Finanzplatz für die Schweizer Wirtschaft und auch für den Wohlstand in diesem Land bedeutet. Der Erhalt eines starken Finanzplatzes ist mir ein wichtiges Anliegen. Auf diesem Finanzplatz müssen die beiden Grossbanken auch zukünftig eine wichtige Rolle spielen können. Dazu benötigen sie die entsprechenden, auch gesetzlichen, Rahmenbedingungen.

2. Jede Regulierung im hier angesprochenen Bereich ist die Gratwanderung, auf der einen Seite die Risiken für die Volkswirtschaft zu minimieren, auf der anderen Seite das regulatorische Umfeld für die Grossbanken nicht stärker als unbedingt nötig zu beeinträchtigen.

3. Der Bundesrat hat zur Vorbereitung dieses Geschäfts, und ich finde das auch heute noch ein kluges Vorgehen, eine Expertengruppe eingesetzt. In dieser Expertengruppe waren alle wesentlichen Akteure, inklusive Vertreter der beiden Grossbanken, vertreten. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben den Expertenbericht erarbeitet und ihn am Schluss einstimmig verabschiedet - einstimmig. Dies scheint mir für eine Regelung an und für sich eine günstige Ausgangslage. Ich habe mich deshalb in der Kommission vom Grundsatz leiten lassen, möglichst nahe an diesem Expertenbericht zu bleiben. Das gilt dort, wo die Banken betroffen sind; das gilt aber auch dort, wo der Gesetzgeber betroffen ist, und darum habe ich auch den entsprechenden Anträgen zugestimmt. Mit dem Vorschlag, wie ihn Ihnen die Kommission nun präsentiert, sind wir sehr nahe am Expertenbericht.

Nun zu den wichtigsten immer wieder gehörten Kritikpunkten: Es wird gesagt, die Regulierungsfolgenabschätzung sei ungenügend und das Vorgehen sei überstürzt. Zur Regulierungsfolgenabschätzung: Ich denke, dass man sagen kann: Was sinnvollerweise gemacht werden konnte, wurde gemacht. Eine umfassende Studie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich, an der sich die Schweiz beteiligt hat, hat gezeigt, dass eine Erhöhung der Eigenmittel auf lange Sicht einen positiven Effekt auf das Wachstum einer Volkswirtschaft ausübt, weil eben weniger Krisen vorkommen.

Für die "Too big to fail"-Vorlage wurde eine Regulierungsfolgenabschätzung gemacht, die diese Grundaussage bestätigt und zum Schluss kommt, dass der Wettbewerb in der Schweiz dafür sorgen dürfte, dass es nicht zu einer Verringerung der Kreditvergaben kommen wird. Selbstverständlich kann man jetzt auch noch weitere Studien machen, allerdings ändert das nichts daran, dass immer auf der Grundlage von Hypothesen gearbeitet werden muss. Es würde noch einiges an Zeit verstreichen, weiterbringen würden uns solche Studien aber keinen Schritt.

Zum Vorwurf bezüglich des überstürzten Vorgehens: Es ist jetzt doch drei Jahre her, dass die Finanzkrise stattgefunden hat, und ich denke, dass das Verfahren korrekt war; zumindest aus Sicht der Kommission kann ich das sagen. Die Zeitabläufe bei der Abzocker-Initiative können uns ja kaum ein Beispiel sein.

Ein zweiter Vorwurf, der immer wieder gemacht wird: Andere Länder hätten ebenfalls bedeutende Finanzplätze und grosse Banken, den Swiss Finish brauche es nicht. Antwort: Es braucht den sogenannten Swiss Finish, weil das Problem in der Schweiz tatsächlich grösser ist als in den meisten anderen Ländern, zumal die Grossbanken in der Schweiz im Vergleich zum BIP eben sehr gross sind. Die anderen Länder haben zudem nicht nichts gemacht, wie häufig behauptet wird. Einige Beispiele: In England wurde eine Bankensteuer [PAGE 562] eingeführt, in Schweden werden systemrelevante Banken besteuert, in den USA wurde der Eigenhandel teilweise verboten und in Deutschland wurde ein Restrukturierungsfonds geschaffen. Die Schweiz hingegen hat eine einfache Lösung gewählt, welche die unternehmerische Freiheit der betroffenen Institute möglichst nicht einschränkt.

Wenn wir die internationale Konkurrenzfähigkeit vergleichen, können wir nicht nur das Eigenkapital heranziehen, dann müssen wir alle regulatorischen Aspekte mit einbeziehen. Überhaupt wird die Wirkung der Eigenkapitalanforderungen tendenziell überschätzt. Die Schweiz hatte auch in der Vergangenheit schon höhere Eigenmittelanforderungen; der aktuelle Zuschlag, der sogenannte Swiss Finish, beträgt 100 Prozent. Das hat den Banken und ihrer Wettbewerbsfähigkeit nicht geschadet. Mit den Cocos wird zudem eine kostengünstige Lösung vorgeschlagen. Alle drei Professoren, die wir in der WAK angehört haben, kamen - und das ist bei Professoren wirklich selten - übereinstimmend zum Schluss, dass der Swiss Finish zwar etwas koste, dass er aber auch klare Wettbewerbsvorteile bringe und der Finanzplatz damit gestärkt werde.

Ein dritter Vorwurf, der gemacht wird: Die Schweiz spiele den Musterknaben, gehe voran, während andere nichts täten oder sogar versuchen würden, Basel III aufzuweichen. Antwort: Wenn jeder auf den anderen wartet, handelt keiner. Es ist ja kaum zu erwarten, dass ein Land mit einem unbedeutenden Bankenplatz und mit kleinen Grossbanken vorangeht. Es gibt nur zwei, drei Länder, die hier realistischerweise eine Vorreiterrolle wahrnehmen können, weil sie eben stärker betroffen sind als die anderen. Wir wissen heute, dass die UBS in den USA rund 55 Milliarden Franken verloren hat; wir wissen heute, wie nahe die UBS am Abgrund stand; wir wissen, dass Staat und Nationalbank eingreifen mussten, und wir wissen, dass es wieder passieren kann und dass es möglicherweise ein andermal nicht so glimpflich ablaufen könnte. Dafür gibt es mit Irland und Island auch Beispiele. Könnten wir uns in einem solchen Fall dann vor die Bürger stellen und sagen, wir hätten zwar um die Risiken gewusst, wir hätten aber nichts getan oder wir hätten eine Scheinlösung beschlossen, weil wir fürchteten, die Wettbewerbsfähigkeit der beiden Grossbanken zu beeinträchtigen? Ich überlasse die Antwort Ihnen.

Zum Schluss etwas Wichtiges. Eine Grossbank mit öffentlichen Geldern zu retten ist nach meinem Verständnis ein Marktversagen der allergröbsten Art. Die "Too big to fail"-Problematik zu lösen oder zumindest massiv zu entschärfen ist ein zutiefst liberales Anliegen. Wer dieses Problem nicht lösen will, riskiert einen einschneidenden Verlust des Vertrauens in die marktwirtschaftliche Ordnung. Er nimmt in Kauf, dass eine Staatsgarantie, die vor der Krise eine implizite war, nun als explizit anerkannt wird. Er akzeptiert damit auch, dass weiterhin eine Subventionierung von Grossbanken erfolgt, und er nimmt eine staatlich geförderte Benachteiligung aller anderen Banken in Kauf.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.

Ich möchte bereits hier vor allem auf eine Bestimmung hinweisen, auf Artikel 9 Absatz 2. Sie kommt ein bisschen daher wie der Wolf im Schafspelz, ist aber der alles entscheidende Artikel. Dort geht es um die Frage, ob die Eigenmittelvorschriften nur für den Konzern oder auch für das Stammhaus mit den systemrelevanten Funktionen gelten sollen. Wenn Sie dort dem Antrag der Minderheit zustimmen, dann können wir die Vorlage schreddern, weil wir dann weniger Sicherheit hätten als heute.

Zusammengefasst in einem Satz: Es ist wichtig, dass wir das Nötige zur Minderung des Risikos für unsere Volkswirtschaft tun, es ist wichtig, dass wir echte Massnahmen - keine Scheinlösungen - beschliessen, es ist wichtig, dass wir es risikogerecht tun, und es ist wichtig, dass wir es jetzt tun.