Stähelin Philipp · Ständerat · 2011-06-14
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-14
Wortprotokoll
In der WAK ist mein Antrag zu Artikel 8 Absatz 3, die Bezeichnung der systemrelevanten Banken zur Obliegenheit des Bundesrates zu machen, mit 5 zu 7 Stimmen unterlegen. Hauptargument dagegen war nicht zuletzt, dass es wichtig sei, auch vermehrt objektive Kriterien anzuschauen, dass es wichtig sei, nach den technischen Grundlagen zu beurteilen, ob eine Bank systemrelevant sei oder nicht. Ich habe mir in der Folge gerade dieses Argument immer wieder überlegt und auch mit Fachleuten darüber gesprochen. Dies hat mich zu einer leicht modifizierten Fassung von Absatz 3 geführt, die ich Ihnen nun als Einzelantrag unterbreite. Dieser Antrag tritt an die Stelle des Minderheitsantrages, der mithin als zurückgezogen gilt. Die Mitglieder der Minderheit sind damit einverstanden und tragen den neuen Antrag mit. Das Prozedere ist auch mit den Parlamentsdiensten so abgesprochen worden. [PAGE 572]
Die Zielrichtung des Antrages bleibt auch weiterhin die gleiche: Es geht darum, dass der Bundesrat die im Sinne der neuen Gesetzgebung systemrelevanten Banken zu bezeichnen hat. Dies hat auf Antrag der Nationalbank zu erfolgen, welche hierzu die Finma anhört. Bereits heute steht nach allem, was wir gehört haben, fest, welche beiden Grossbanken zurzeit grundsätzlich in die Kränze kommen. Es geht nicht um eine Vielzahl von Bankinstituten, nein, es sind ausgesprochen wenige. Es kommt dazu, dass es wohl auch um Zeichnungsakte geht, die nicht wöchentlich oder monatlich, sondern viel eher im Rhythmus von Jahrzehnten zur Diskussion stehen. Es geht also um Akte, die in aller Regel wenige betreffen, selten erfolgen und für eine lange Dauer Gültigkeit haben werden. Es geht aber um Akte von einer sehr hohen wirtschaftlichen und finanzpolitischen Bedeutung, um Entscheide von grosser Wirkung und zweifellos langem Nachhall.
Ob wir es wollen oder nicht, bei solchen Entscheiden spielt deshalb ein gewisses politisches Element mit. Ich bin darum der entschiedenen Auffassung, dass die Bezeichnung einer systemrelevanten Bank Sache des Bundesrates zu sein hat. Und ebenso bin ich der klaren Meinung, dass es falsch wäre, der Nationalbank hier die abschliessende Verantwortung zu übertragen und sie in diese Rolle und in eine weitere Aufsichtsfunktion hineinzuzwängen, welche ihren Fokus bei der Aufgabenerfüllung noch weiter von ihrer ureigenen Pflicht als Währungshüterin entfernt. Dies scheint mir ebenso falsch zu sein, wie es die Vorgabe war, dass die Nationalbank Gewinn zu erzielen habe. Wir sollten die Nationalbank nicht von ihrer eigentlichen Aufgabenerfüllung ablenken.
Allerdings erfüllt sie auch heute bereits eine Aufgabe, welche mit der Einstufung von Banken nach deren Systemrelevanz in einem gewissen Zusammenhang steht. Sie wirkt gestützt auf Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe e des Nationalbankgesetzes als "Lender of Last Resort", als Kreditgeberin in letzter Instanz. Im Rahmen dieser ausserordentlichen Liquiditätshilfe kann sie einer oder mehreren inländischen Banken Liquidität zur Verfügung stellen, wenn diese Institute sich nicht mehr am Markt refinanzieren können. Diese ausserordentliche Liquiditätshilfe ist unter anderem auch davon abhängig, dass die kreditersuchende Bank oder Bankengruppe für die Stabilität des Finanzsystems von Bedeutung ist. Man kann dies auch näher ausgeführt den Richtlinien der Nationalbank über das geldpolitische Instrumentarium entnehmen. Und weil die Nationalbank damit im Rahmen ihrer Geldpolitik auch eine gewisse Beurteilung der Systemrelevanz der Banken vornimmt und in diesem Bereich eine Expertise aufgebaut hat, rechtfertigt es sich, sie zur Bezeichnung der systemrelevanten Banken nicht nur anzuhören, sondern ihr die Rolle zu übertragen, den entsprechenden Antrag zu stellen, und ihr damit die Möglichkeit zu geben, die Initiative zu ergreifen. Deshalb habe ich den Einzelantrag gestellt, der den Minderheitsantrag ersetzt. Überdies soll der Nationalbank aufgrund ihrer technischen Erfahrung auch die Kompetenz zur Festlegung der systemrelevanten Funktionen dieser Banken erteilt werden. Weshalb? Gestatten Sie mir an dieser Stelle den Hinweis: Der Streichungsantrag der Minderheit im Anhang unter Ziffer 3 Artikel 52 Absatz 1 entfällt.
Hierbei ist das Know-how der direkten Bankenaufsicht einzubeziehen und die Finma anzuhören. Der Schlussentscheid selbst aber, die Bezeichnung der systemrelevanten Banken, hat in der Verantwortung des Bundesrates selbst zu liegen und soll nicht an eine andere Instanz, an andere Instanzen delegiert werden. Der Bundesrat hat diesen Entscheid zu verantworten und auch vor Volk und Parlament darüber Rechenschaft abzulegen. Damit wird den technischen wie den politischen Aspekten Rechnung getragen. Auch wird berücksichtigt, dass die Beurteilungskriterien von Artikel 8 Absatz 2 nicht nur sauber messbare Grössen enthalten, sondern dass neben den insbesondere - ich betone das - massgeblichen Kriterien der Buchstaben a bis d auch etwa die Vernetzung einer Bank mit der Volkswirtschaft bewertet wird. Wer könnte hiezu denn besser in der Lage sein als der Bundesrat mit seinem Volkswirtschaftsdepartement und dem Seco? Nochmals: Die Beurteilung nach den technischen Grundlagen ist wichtig und richtig und muss zum entsprechenden Antrag führen. Aber die politische Komponente des Entscheids kann ebenso wenig negiert werden. Dies führt zu diesem Antrag, und ich bitte Sie um Ihre Unterstützung.