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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-06-14

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-06-14

Wortprotokoll

Es geht bei diesen Zahlen darum, dass Angaben ins System eingegeben wurden, die sich im Nachhinein als nicht ganz richtig erwiesen haben - wie auch bei den Zahlen, die der Kanton St. Gallen vor zwei Jahren lieferte und bei denen man auch Nachberichtigungen machen musste. Beim Kanton St. Gallen war es damals ein technisches Missverständnis; es wurden Zahlen geliefert, die an sich nicht relevant waren, die man aber doch aufgenommen hatte. Beim Kanton Waadt wurden für [PAGE 550] die Bemessungsjahre 2006 und 2007 für Unternehmen zu hohe Beträge gemeldet. Das hat Auswirkungen auf die Ausgleichszahlungen in den Jahren 2008, 2009 und 2010 gehabt. Ende 2010 hat man festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage zu hoch war. Auch die Schätzungen, die man anschliessend gemacht hat, sind zu hoch ausgefallen, sodass der Kanton Waadt - da die Bemessungsjahre 2006, 2007 und 2008 ja auch für die Zahlungen in den nächsten Jahren massgebend sind - als ressourcenstarker Kanton in den künftigen Jahren zu hohe Ausgleichsbeiträge zahlen müsste, Beiträge, die seinem tatsächlichen Ressourcenpotenzial in den Bemessungsjahren in keiner Art und Weise entsprechen.

Man wird jetzt eine Lösung suchen müssen. Es gehört zum System, dass man immer wieder schaut, was man verifizieren kann und wo die Höhe der Beiträge oder Ausgleichszahlungen festzumachen ist. Das wird jetzt dazu führen, dass man in Diskussionen mit der entsprechenden Arbeitsgruppe der Finanzdirektorenkonferenz schauen muss, ob man mit den nunmehr gesicherten Zahlen aus dem Jahr 2008 für die Jahre 2012, 2013 und 2014 weiterfahren soll oder ob man Schätzwerte verwenden soll, die auf den zu hohen Eingaben des Kantons Waadt beruhen.

Es ist natürlich so: Wenn man dann die wirklichen Zahlen kennt, sollte man für die Zukunft auf die wirklichen Zahlen abstellen. Eine rückwirkende Berichtigung kommt meines Erachtens aber nicht infrage; da sind wir noch am Diskutieren.

Für die Zukunft, die Jahre 2012 und 2013, sollte man also die richtigen Zahlen der Jahre 2006, 2007 und 2008 als Bemessungsgrundlage nehmen. Für die rückwirkenden, bereits geleisteten Zahlungen sollte man aber keine Korrektur machen. Das wäre eine Möglichkeit, das muss aber - natürlich auch mit den Kantonen - noch abgesprochen werden.

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