Freitag Pankraz · Ständerat · 2011-06-14
Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-14
Wortprotokoll
Mein Vorredner hat es gesagt, ich weise aber noch einmal darauf hin: Wir müssen Artikel 1 der Vorlage 2 und Artikel 1 und 2 der Vorlage 3 jetzt gewissermassen als Gesamtpaket anschauen.
Worum geht es? Die Überprüfung der Haushaltneutralität dieser ganzen Aktion - so nenne ich es jetzt einmal etwas salopp - hat ergeben, dass die Kantone in der ersten Vierjahresperiode um jährlich 100 Millionen Franken zu stark belastet worden sind. Das soll jetzt durch eine Zahlung des Bundes von jährlich 112 Millionen Franken ausgeglichen werden. Der Betrag ist etwas höher, weil der Zins noch eingerechnet ist. Wir reden also von je 112 Millionen Franken über die nächsten vier Jahre.
Gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit soll dieser Ausgleichsbetrag nach dem bisherigen System verteilt werden: 72,5 Prozent in das grosse Gefäss des Ressourcenausgleichs, 27,5 Prozent in die beiden Töpfe des Lastenausgleichs, hälftig auf die beiden Töpfe verteilt. Anders gesagt: Der Ressourcenausgleichstopf soll zusätzlich rund 81 Millionen Franken erhalten; der soziodemografische und der geografisch-topografische Lastenausgleich erhalten je etwas mehr als 15 Millionen.
Die Minderheit will mit dem Nationalrat den ganzen Betrag dem soziodemografischen Lastenausgleich zuweisen. Nun hat mein Vorredner in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass eine Studie von Ecoplan sagt, dass die soziodemografischen Lasten weniger stark ausgeglichen werden als die geografisch-topografischen. In der Kommission war sogar die Rede davon, dass das die objektive Basis für dieses Geschäft sei. Ich behaupte, dass es eine wissenschaftlich objektive Basis, das heisst eine, die von irgendwelchen politischen Einflüssen unabhängig ist, nicht gibt. Am Schluss ist diese Frage nur politisch zu beantworten, und das war schon beim Start des NFA so. Ich will dazu zwei, drei Ausführungen machen:
Erstens ist eine solche Studie ja immer von der Systematik abhängig, die gewählt wird. Hier ist die Rede von einer Hauptkomponentenanalyse, da hat man jeweils mehrere Indikatoren zu Sammelindikatoren zusammengefasst. Es gibt auch Untersuchungen, die zeigen, dass es dann, wenn man ein anderes Verrechnungssystem wählt - und das ist möglich - grosse Abweichungen bei den Resultaten gibt; das hat z. B. Professor Jeanrenaud von der Universität Neuenburg festgestellt.
Zweitens ist auch ganz entscheidend, wo man in einem solchen System die Grenzen definiert; bereits die Bestimmung der Systemgrenzen für solche Untersuchungen ist am Schluss ein politischer Entscheid. Ich nehme Beispiele: Es ist hier nicht die Rede von der gesamten Braindrain-Thematik, also dem Abwandern ausgebildeter junger Leute aus ländlicheren Kantonen, die in diesen Kantonen Kosten generiert haben, aber dann in einem anderen Kanton produktiv werden und auch z. B. Steuern bezahlen. Davon ist nicht die Rede. Ich erinnere an das, was ich in meinem Bericht zum ETH-Bereich, der ja vollständig vom Bund und von Dritten finanziert wird, kurz gesagt habe - das ist ein spezielles Thema. Ich habe dort die positiven Effekte dieser Institutionen erwähnt: Mehr als 50 Spin-off-Unternehmen und der ganze ETH-Bereich bieten im Ganzen etwa 16 000 Arbeitsplätze an, die - ich sage es noch einmal - vom Bund finanziert sind.
Drittens - dies ist bereits mein letztes Beispiel, ich weiss ja wie die Zeit läuft - ist in unseren Unterlagen auch ausgeführt, dass mehr als 300 Millionen Franken jährlich vom Bund in den Agglomerationsverkehr, das heisst in die Agglomerationen fliessen; das ist fast so viel wie ein ganzer Lastenausgleichstopf. Das ist hier, in dieser Untersuchung, aber nicht mit einbezogen. Wenn man so etwas dann wieder mit einbeziehen würde, sähe das Resultat ganz anders aus - das ist ja meine Hypothese.
Ein weiterer Punkt: In der Studie werden eben nicht nur objektive Grössen bewertet - beim geografisch-topografischen Lastenausgleich wird zum Beispiel die Höhenlage mit einbezogen; das kann man auf einer Karte nachschauen, das ist eine objektive Grösse -, sondern es werden teilweise Lasten einfach mit Ausgaben gemessen. Der Indikator Armut misst einfach die Ausgaben im Sozialhilfebereich. Aber ob bei diesen Dienstleistungen unterschiedliche Standards dahinterstehen, wird nicht berücksichtigt. Es gibt vermutlich Städte und Agglomerationen, die gewisse Dienstleistungen etwas extensiver anbieten, und andere sind eben etwas zurückhaltender.
Für meine These, dass es hier keine wissenschaftliche Objektivität gibt, kann ich sogar eine Dissertation anführen, nämlich jene von Peter Mischler aus dem Jahr 2009. Ich weise darauf hin, dass das keine bezahlte Studie ist, sondern das ist eine Dissertation zu diesem Thema. Er kommt zum Schluss: "Aufgrund der gezeigten Resultate, verbunden mit den konzeptionellen Problemen, muss die Schlussfolgerung gezogen werden, dass eine an ökonomische Argumente angelehnte Ausgestaltung für den Lastenausgleich nicht existiert!" Nicht existiert! Er führt dann weiter aus, dass der Lastenausgleich letztlich in einem politischen Prozess festgelegt werden muss.
Abschliessend noch ein Argument der Logik: Wir haben die Situation, dass die Kantone gemäss dem Haushaltneutralitätsbericht zu stark belastet wurden - im Bereich des Ressourcenausgleichs mit 70 Millionen Franken, im Bereich der beiden Lastenausgleiche mit knapp 30 Millionen. Jetzt zahlt der Bund das gewissermassen zurück.
Hätten die Annahmen damals genau gestimmt, wären diese Schätzungen genau gewesen - das ist nicht ein Fehler von jemandem -, gäbe es diesen Ausgleich jetzt gar nicht, und die Gelder wären genau nach der Systematik, wie sie jetzt vorliegt, verteilt worden. Man kann doch nicht am Schluss das ganze Rückgeld nur einem von dreien geben!
Ich ziehe zum Schluss noch einen Vergleich heran, der, wenn wir noch lange machen, langsam aktuell werden könnte: In einem Restaurant essen drei Personen, jemand hat ein grosses Menü, Ressourcenausgleich, und zwei haben ein kleines Menü, Lastenausgleich. Jetzt hat der Kellner falsch gerechnet, er hat beispielsweise die Mehrwertsteuer doppelt gerechnet, und er gibt das Geld zurück. Wenn Sie jetzt dem Antrag der Minderheit zustimmen, bekommt nur einer der beiden, die ein kleines Menü gehabt haben, das Geld zurück. Das mag ja sympathisch sein, aber korrekt bzw. logisch im System ist das keineswegs.
Auch darum bitte ich Sie, hier wiederum der Mehrheit und dem Bundesrat zu folgen - es ist logisch.