Baumann Ruedi · Nationalrat · 2001-06-05
Baumann Ruedi · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2001-06-05
Wortprotokoll
Mexiko ist das erste Land ausserhalb Europas und des Mittelmeerraums, mit dem die Efta-Staaten bzw. die Schweiz ein Freihandelsabkommen unterzeichnet haben, das wir nun hier genehmigen sollen. Gleichzeitig ist das Abkommen mit Mexiko das erste, das wesentlich über die Verwirklichung des Freihandels im Warenverkehr und den Schutz des geistigen Eigentums hinausgeht, indem es zusätzlich Bestimmungen unter anderem über die Liberalisierung im Dienstleistungssektor, den Schutz und die Förderung von Direktinvestitionen und den Marktzugang in Bezug auf öffentliche Beschaffungen enthält. Diese Entwicklung hängt damit zusammen, dass der multilaterale Marktöffnungsprozess - wir wissen es, Stichworte sind WTO, Seattle oder OECD/MAI-Abkommen - gegenwärtig nicht vorankommt. Wenn dem nun so ist, müsste man umso mehr aufmerksam darüber wachen, dass durch das Freihandelsabkommen die Menschenrechtslage in Mexiko nicht verschlechtert wird.
Ich war schon sehr enttäuscht, dass in dem ganzen umfangreichen Abkommen nicht ein Wort über den Schutz der Menschenrechte enthalten ist. Mit diesem ersten Freihandelsabkommen mit einem Land ausserhalb Europas werden für künftige Abkommen Standards gesetzt. Darum ist es sehr wichtig, dass eine Menschenrechtsklausel aufgenommen wird.
Viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben in den letzten Jahren mit den Schweizer Hilfswerken die Region Chiapas in Mexiko besucht und konnten dabei an Ort und Stelle feststellen, wie die Menschenrechte seit Jahren mit Füssen getreten werden. Wir haben umfangreiche Berichte zuhanden des Aussenministers und des Volkswirtschaftsministers verfasst, aber offenbar ohne Erfolg.
Träger des Beobachtungs- und Entwicklungsprogrammes in Chiapas sind die kirchlichen Hilfswerke Brot für alle, Caritas Schweiz, Fastenopfer, Heks sowie die Schweizer Bischofskonferenz und der Schweizerische Evangelische Kirchenbund.
Ich zitiere nur die Empfehlung aus dem Bericht der vierten Mexiko-Mission vom März dieses Jahres: "Solange der Konflikt in Chiapas nicht betrachtet wird im Lichte des Spannungsfeldes zwischen Nord und Süd und als Terrain, wo gegensätzliche Interessen aufeinander stossen - einerseits die Interessen und der grosse Hunger einiger der mächtigsten multinationalen Konzerne, andererseits die Interessen jener, welche sich einsetzen für die Wahrung der Rechte der indigenen Bevölkerung -, bleiben alle Bemühungen für eine Lösung illusorisch, und die Beiträge, welche das Beobachtungsprogramm leisten kann, bleiben ohne grosse Wirksamkeit. Die Frage des sozialen, ökonomischen und politischen Zusammenhangs ist dringlich anzugehen."
Leider ist unser Volkswirtschaftsminister auf diesem Ohr taub. Er versteht nicht oder will nicht verstehen, dass ein Freihandelsabkommen sehr wohl etwas mit der Menschenrechtssituation zu tun hat und dass Menschenrechte und Handel zusammen gehören.
Die Grünen sind unter diesen Voraussetzungen für Rückweisung der Vorlage, mit dem Auftrag an den Bundesrat, eine Menschenrechtsklausel in das Abkommen einzubauen. Mindestens aber müsste, wie in Artikel 1bis beantragt wird, ein Beobachtungs- oder Monitoringprogramm im Genehmigungsbeschluss verankert werden. Ich werde bei meinem Minderheitsantrag darauf zurückkommen.