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Widmer Hans · Nationalrat · 2001-06-05

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-05

Wortprotokoll

In der Begründung des Rückweisungsantrages der Minderheit, die ich anführe, gehe ich nicht auf technische Daten und konkrete inhaltliche Abmachungen des Abkommens ein. Diesbezüglich vertraue ich voll und ganz den Experten. Auch bezweifle ich nicht den rein wirtschaftlichen Nutzen des Abkommens für unser Land.

Den optimistischen Glauben unseres Volkswirtschaftsministers, dass das Abkommen auch allen Mexikanern zugute komme, möchte ich in aller Deutlichkeit relativieren, und zwar mit dem Hinweis auf die ernüchternde Bilanz des Nafta-Vertrages, welcher vor allem dem Grosskapital in Mexiko etwas gebracht hat. Den ökonomischen und sozialen Niedergang sowie die Umweltzerstörung Mexikos jedoch hat die Nafta nicht verhindern können.

Im Vorwort zum Aussenpolitischen Bericht 2000 stehen die folgenden schönen Sätze: "Aussenpolitik ist Interessenpolitik. Doch die Wahrung der Landesinteressen kann nicht die einzige Richtschnur des aussenpolitischen Handelns sein .... Auch Interessenpolitik muss sich nach ethischen Grundsätzen richten." Genau da setze ich mit meinem Antrag an und bin mir bewusst, dass ich damit im Spannungsverhältnis der Wahrung der wirtschaftlichen Interessen einerseits und der Achtung der Menschenrechte sowie der Förderung der Demokratie andererseits - beides übrigens erklärte Ziele unserer Aussenpolitik - den Akzent auf den zweiten Pol setze, auf die Achtung der Menschenrechte.

Wenn die Efta, und damit auch unser Land, mit Mexiko einen Vertrag abschliesst, dann müssen wir uns dessen bewusst sein, dass die menschenrechtliche Situation in jenem Lande durchaus prekär ist. Dazu einige Stichworte: Mehr als 10 Millionen Menschen - die indigene Bevölkerung - leben in extremer Armut. Es gibt auch unter Präsident Vicente Fox [PAGE 500] eine zunehmende Militarisierung. Trotz des neuen Gesetzes für indigene Rechte haben die Spannungen zugenommen. Die Justizreform lässt weiterhin auf sich warten - eine Reform, die unbedingt nötig wäre, weil im Justizsystem noch sehr viel Willkür praktiziert wird.

Vor kurzem - und damit fasse ich diese prekäre Situation zusammen - hat der Uno-Sonderbeauftragte für Menschenrechte, Herr Cumaraswamy, gesagt: "Ich habe so viele Informationen über Menschenrechtsverletzungen gesammelt, dass ich ein ganzes Flugzeug damit füllen könnte."

Angesichts einer solchen Ausgangslage und der Ziele und Schwerpunkte unserer Aussenpolitik haben wir Grund genug, einer Rückweisung zuzustimmen. Wir haben aber auch Grund genug, einer Rückweisung zuzustimmen, angesichts der Tatsache, dass die Regierung Vicente Fox vor kurzem über ihren Aussenminister Jorge G. Castañeda vor einem Uno-Gremium folgende Äusserungen gemacht hat: "Wir, die Mexikaner, müssen sicherstellten, dass Mexiko alle internationalen Menschenrechtsabkommen erfüllt, und wir müssen dazu multilaterale Schutzmechanismen einbauen."

Grund genug zu einer Rückweisung haben wir auch angesichts der Tatsache, dass das vor kurzem in Kraft getretene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Mexiko die Vertragspartner - mit einer Sanktionsklausel bei allfälligen Verstössen - zum Schutz von Demokratie und Menschenrechten verpflichtet. Wenn der Bundesrat nämlich nach einer solchen Rückweisung zurückgehen und mit der Efta und dem neuen mexikanischen Regime - das die Menschenrechtspolitik zum Teil als Imagewerbung benutzt - neu verhandeln muss, dann ist das eine Chance für alle Beteiligten.

Ich bitte Sie im Namen einer kohärenten Aussenpolitik, die nicht nur Wirtschaftsinteressen einbezieht, sondern in einem neuen Globalisierungsdiskurs - der nach Davos, nach den Ereignissen in Seattle ein anderer geworden ist - angepasst zu reagieren. Das ist die Chance.

Ich bitte Sie, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen.