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Bürgi Hermann · Ständerat · 2011-05-30

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-05-30

Wortprotokoll

Es geht darum, einen Beitrag zur Verhinderung von gewalttätigen Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit Partnerbeziehungen, zu leisten. Wenn ein Richter oder ein Gericht Anordnungen trifft, dass sich eine Person von der anderen fernzuhalten hat, steht und fällt das natürlich mit dem Vollzug. Es gibt bereits Erfahrungen in anderen Ländern mit elektronischen Vorrichtungen, mit denen derartige Fernhaltemassnahmen durchgesetzt werden, indem eben dann, wenn jemand einer anderen Person zu nahe kommt, entsprechende Signale ausgesandt werden.

Dass es sehr wünschenswert ist, wenn in diesem Bereich entsprechende Vorkehren und Mechanismen vorhanden sind, dürfte unbestritten sein. Die Frage ist einfach die: Braucht es dazu noch spezielle gesetzliche Grundlagen? Die Prüfung dieser Frage hat ergeben, dass im jetzigen Zeitpunkt entsprechende gesetzliche Grundlagen fehlen. Artikel 28b ZGB reicht in diesem Zusammenhang nicht aus, und auch die neue Zivilprozessordnung bietet keine Handhabe dafür.

Aufgrund der Tatsache, dass das Ziel, das mit dieser Motion erreicht werden soll, eben wirklich etwas ist, dem wir uns nicht verschliessen sollten, und aufgrund der Tatsache, dass aber die entsprechende gesetzliche Grundlage noch nicht vorhanden ist, beantragen wir Ihnen einstimmig, diese Motion anzunehmen, damit der Bundesrat eine entsprechende gesetzliche Grundlage für diese elektronischen Vorrichtungen treffen kann. In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, dem Antrag der Kommission und damit auch dem Bundesrat und dem Nationalrat zuzustimmen.

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