David Eugen · Ständerat · 2011-06-15
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15
Wortprotokoll
Es geht um die Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes. Wir haben schon eine solche Verordnung, sie hat einen anderen Namen: Verordnung der Bundesversammlung über ihre Delegationen in internationalen parlamentarischen Versammlungen und zur Pflege der Beziehungen mit Parlamenten anderer Staaten. Die Verordnung, die wir schon haben, wird durch die neue Verordnung revidiert und dann ersetzt. Der Anstoss dazu kommt aus dem Parlament selbst, nämlich von der Koordinationskonferenz. Der Hauptgrund für die Revision ist, dass wir den Empfang ausländischer Parlamentsdelegationen durch das Schweizer Parlament besser regeln müssen.
Die heutige Situation ist die, dass diese Empfänge stark von Zufälligkeiten abhängig sind und die Parlamentsdienste, die dafür verantwortlich sind, zu Recht geltend gemacht haben, dass wir einmal eine klare Ordnung der Verantwortlichkeiten haben müssen: Wer muss für diese Aufgabe des Parlamentes bereitstehen, damit das funktioniert? Es ist auch ein Teil der Visitenkarte des schweizerischen Parlamentes anderen Parlamenten gegenüber. Es geht darum, wie wir hier auftreten und wie wir diese Delegationen empfangen. Ich möchte keineswegs sagen, dass die Leute bisher nicht gut empfangen worden wären. Aber es sind viele Zufälligkeiten im heutigen System.
Diese Verordnungsrevision hat neben dem Ziel, den Empfang ausländischer Delegationen besser zu regeln, noch zwei weitere Ziele. Das zweite Ziel besteht in einer besseren Koordination zwischen den APK der beiden Räte und den existierenden Delegationen. Es existieren, wie Sie wissen, zahlreiche Delegationen, und es hat sich klar gezeigt, dass die aussenpolitische Aktivität des Parlamentes hier irgendwo auch fokussiert werden muss. Es müssen also die Berichte gesammelt werden, das Ganze muss zusammengeführt werden, diskutiert werden, und das Gefäss dafür sind die bestehenden Aussenpolitischen Kommissionen.
Das dritte Ziel, das anvisiert wird, ist eine Regelung der Beziehungen zum Europäischen Parlament. Es besteht bereits eine Regelung, sie muss indessen etwas angepasst, [PAGE 633] etwas verbessert werden. Das hat vor allem damit zu tun, dass das Europäische Parlament seit Januar 2010 auch für die Genehmigung der bilateralen Verträge zuständig ist. Es ist also nicht mehr so wie früher, dass ausschliesslich der Europäische Rat und die Europäische Kommission entsprechende Beziehungen zur Schweiz haben, auf Regierungsebene, sondern es ist jetzt so, dass auch das Europäische Parlament in die Vertragsbeziehungen mit der Schweiz eingeschlossen ist. Dies bedeutet, dass wir die Personen, die im Europäischen Parlament für diese bilateralen Verträge zuständig sind, kennen müssen, dass wir mit ihnen eine Beziehung aufbauen müssen und dass wir das auf einer offiziellen Schiene tun müssen. Das ist das dritte Ziel.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage der Kommission einzutreten und sie dann auch gutzuheissen.