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Frick Bruno · Ständerat · 2011-06-15

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-15

Wortprotokoll

Das Votum von Herrn Kollege Jenny veranlasst mich als Kommissionsmitglied zu intervenieren. Er vermischt zwei Dinge: erstens die Berechtigung eines IV-Bezuges und zweitens die Kürzung. Auf beides möchte ich eingehen.

1. Wir alle haben Verständnis für die Forderung, dass keine unberechtigten Renten gesprochen werden, lebe der Bezüger in der Schweiz, in Brasilien, in Kosovo oder sonst wo. Wenn Sie aber den Ausdruck brauchen, dass viele den Wunsch hätten, ins "Paradies der IV-Bezüger" zu ziehen, kann ich das in dieser Art nicht so stehenlassen. Der Ausdruck hat etwas sehr Populistisches an sich und unterstellt, dass eigentlich alle IV-Bezüger ins Paradies ziehen. Selbstverständlich gibt es unberechtigte Bezüge. Es gibt Leute, die dank Tricks eine Invalidenrente beziehen, in der Schweiz und im Ausland, und dem muss man entgegentreten. Massnahmen haben wir ergriffen. Die Schweiz kontrolliert auch regelmässig Renten im Ausland. Und wenn, wie in Kosovo geschehen, Kontrolleure bedroht werden, muss die Schweiz Massnahmen ergreifen; wo eine Kontrolle über die Berechtigung nicht möglich ist, darf keine Rente ausbezahlt werden.

2. Das andere ist die Frage der Anpassung an die Lebenskosten, und dies ist Gegenstand der Initiative; ihn dürfen wir aber nicht mit dem ersten Punkt vermischen. Sie sagen, die Kommission würde sich der Initiative widersetzen, weil die Administrativkosten höher seien als die Einsparungen von 15 Millionen Franken. Das ist so nicht der Fall. Die Administrativkosten werden anfallen, sie können einen kleinen Teil dieser 15 Millionen beanspruchen, aber nicht das Ganze. Der Hauptgrund ist ein anderer.

In jenen Ländern, mit denen die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen hat - das sind alle europäischen Länder und eine Reihe anderer Staaten -, kann keine Kürzung erfolgen. Kürzungen können im Wesentlichen ausserhalb des EU-Raumes und ausserhalb der Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, erfolgen, also beispielsweise in Südamerika, in Thailand usw. Nun ist es tatsächlich so, dass in diesen Ländern Schweizer leben, die zum grossen Teil von einer IV-Rente leben. Und in der Tat leben sie mit der IV-Rente in Brasilien oder in Thailand besser als in der Schweiz; das ist unbestritten. Sie können dort ein Leben führen, wie es ihnen in der Schweiz nicht möglich wäre, und ihr Lebensstandard liegt wahrscheinlich auch über dem Durchschnitt des Landes. Was wäre aber die Folge, wenn wir diese Renten der Kaufkraft anpassten, wenn wir sie also beispielsweise in Brasilien um den Faktor fünf und in Thailand vielleicht um den Faktor sieben kürzten? Jene Schweizer, welche als IV-Bezüger dort leben - das ist eine erhebliche Zahl -, wären gezwungen, in die Schweiz zurückzukehren; wir würden sie faktisch repatriieren, mit der Folge, dass die Gesundheitskosten hier anfallen würden, dass Ergänzungsleistungen nötig wären und dass allenfalls, wie in vielen Fällen absehbar wäre, sogar Sozialhilfe anfallen würde. Es wären vor allem Schweizer, die betroffen wären. [PAGE 632]

Nach der Rechnung der Kommission ist es besser, wenn wir diese Kaufkraftanpassung nicht vornehmen, weil vor allem aus dem zweitgenannten Grund, also nicht wegen der Verwaltungskosten, sondern wegen der zusätzlichen Kosten in der Schweiz - Sozial-, Gesundheitskosten usw. -, die Einsparungen wohl mehr als zunichtegemacht würden. Das ist auch eine unternehmerische Betrachtung.