Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-16
Wortprotokoll
Ich bedanke mich zuerst bei der Kommission für die einlässliche, gute Behandlung. Ich muss nicht alles wiederholen, was Frau Ständerätin Diener im Rahmen ihrer Ausführungen als Kommissionssprecherin erläutert hat.
Es ist wichtig, in diesem Bereich der Effizienzvorschriften eine Entwicklung zu unterstützen, die sich seit längerer Zeit abgezeichnet hat. Das grundsätzliche Primat der Freiwilligkeit, wie es in der heutigen Situation vorherrscht, hat sich in neun von zehn Fällen einfach nicht bewährt; das ist die Antwort auf die erste Frage von Herrn Ständerat Büttiker. Wir haben die Ziele mit den freiwilligen Zielvereinbarungen in den meisten Fällen nicht erreicht. Das ist nicht ein Vorwurf an die Wirtschaft, weil es in der Regel eine relativ lange Verhandlungszeit braucht, bis man überhaupt eine Zielvereinbarung zustande bringt. Bis die Branche dann noch nachzieht und eine Vereinbarung umsetzt, verstreicht ebenfalls viel Zeit. Das hat dazu geführt, dass die Zielvereinbarungen in den meisten Fällen Makulatur geblieben sind. Die Zielvereinbarung des Bundes mit den Autoimporteuren ist vielleicht der krasseste Fall, den wir zu verzeichnen hatten - sie genügt offensichtlich nicht.
Das hat uns zur Einsicht gebracht, dass es hier eben trotzdem Regulierungen und Standards braucht. Ich habe mich persönlich davon überzeugen lassen, etwa am WEF, wo zu meinem Erstaunen die Vertreter der Energiebranche aus der ganzen Welt gesagt haben, sie bräuchten Standards, weil sie von sich aus kein Interesse daran hätten, etwa einen Chip in die TV-Geräte einzubauen, der die Stand-by-Problematik löst. Sie haben hier von sich aus weder Vorschriften erlassen, noch haben sie mit Blick auf Verkauf oder Marketing ein Interesse daran. Deshalb war dort sogar aus der Branche ganz klar der Ruf zu vernehmen: Reguliert das, und versucht, Standards - natürlich möglichst international harmonisierte Standards - zu erarbeiten.
Die EU hat bereits im Jahr 2005 einen analogen Wandel in ihrer Vollzugsstrategie vorgenommen, wie wir ihn Ihnen jetzt mit der Revision von Artikel 8 des Energiegesetzes vorschlagen. Die EU hat dabei eine Vielzahl von Verordnungen und Richtlinien geschaffen; sie gehen von Vorschriften für Kraftfahrzeuge bis zu Umweltvorschriften. Das ist auch der Grund, weshalb es gerade mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip wenig Probleme geben wird, denn die EU ist mit Standards und Richtlinien viel weiter als wir in der Schweiz. Wir riskieren sogar immer mehr, dass wir zum Einfallstor für Produkte werden, die nicht mehr den Effizienzvorschriften entsprechen.
Wir haben wie bis anhin, Herr Ständerat Büttiker, die Möglichkeit, auf der bekannten Liste im Annex zum THG Ausnahmen zu verankern, die bei uns politisch gewollt sind. Das steht uns weiterhin offen. Wenn das bei einzelnen Produkten der Branche angebracht ist, kann man also eine Sonderregelung beschliessen.
Der Kommissionssprecher und auch Herr Büttiker haben zu Recht die Frage aufgeworfen, weshalb wir nicht den Begriff "Stand der Technik" verwenden, sondern von der "besten verfügbaren Technologie" sprechen. Auch das betrifft eine Einwicklung, die in den letzten zwei, drei Jahren weltweit, vor allem in Europa und in Industrieländern, zu beobachten war. Wenn Sie den "Stand der Technik" als Terminus technicus verwenden, so haben Sie natürlich nicht die beste Technologie, sondern das, was in aller Breite akzeptiert ist. Das heisst, dass Sie auf Ihrem Markt nach wie vor sehr viele Geräte haben, die eben nicht den besten Standards entsprechen. Wenn Sie hier relativ schnell die effizientesten Geräte für die Kunden im Gestell haben müssen, müssen Sie sich aber am besten Standard orientieren.
Ein Beispiel hierzu konnten Sie diese Woche lesen - ich glaube, es war in der "Handelszeitung" -, in einem Artikel, in dem es um Industriemaschinen ging. Der dafür verantwortliche Head der ABB und der Swissmem-Sprecher haben gesagt, sie seien dabei, für Industriemaschinen einen Standard einzuführen, dies zusammen mit der EU, wahrscheinlich auf das Jahr 2016 hin. Dieser Standard sei aber technisch schon überholt, die USA z. B. hätten bereits die nächste Generation von Technologiestandards eingeführt. Da stellt sich schon die Frage: Ja, wenn man das weiss, ist es dann trotzdem das, was wir wollen? Müssen wir nicht immer die jeweils beste verfügbare Technologie als Ziel und als Regelfall haben? Hier, glaube ich, ist es - gerade im Lichte der Energieeffizienzpolitik des Bundesrates - vernünftig, nicht den Ist-Zustand, sondern die Orientierung an den bestmöglichen Technologien zu verankern. [PAGE 683]
Es ist richtig, dass wir hier vom Grundsatz der Freiwilligkeit abweichen. Aber wir meinen: Die Möglichkeit der Einführung von marktwirtschaftlichen Instrumenten bleibt ja in jedem Fall gewahrt. Wenn sich in einer Branche - und wir haben ja mit gewissen Branchen sehr gute Erfahrungen gemacht! - einvernehmliche Lösungen im Sinne einer freiwilligen Leistungsvereinbarung mit Verbrauchszielwerten abzeichnen, dann werden wir diesen Weg nach wie vor beschreiten. Es liegt an den Branchen, sich im Einzelfall gut zu organisieren und in Anlehnung an vorhandene Erfahrungen oder an einen Konsens in der jeweiligen Branche weiterhin mit uns eine solche Zielvereinbarung zu suchen. Das ist vernünftig, und wir wollen hier auch keine unnötige Bürokratie aufbauen.
Im Bereich der Effizienz gibt es ein grosses Potenzial. Wenn wir es realisieren wollen, dann kann das nicht der einzelne Konsument tun: Dann ist es auch an der Industrie, für die neuen Geräte die "best practices", die "best technologies" einzuführen und dem Konsumenten somit beim Kaufentscheid die besten Geräte zur Verfügung zu stellen.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Revision zuzustimmen.