Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-16
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-16
Wortprotokoll
Ich beginne mit der Frage von Herrn Ständerat Stähelin. Ich muss mich hier auf die Information berufen, die ich eben von meinen Experten erhalten habe und die besagt, dass effektiv schon heute auf Verordnungsstufe geregelt ist, dass ein Fahrzeug beleuchtet sein muss, wenn es von der Dämmerung bis zur Tageshelle auf der Fahrbahn abgestellt wird. Wenn es auf einem Feldweg steht, der nicht als Fahrbahn gilt, gilt das nicht; es muss eine Fahrbahn im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes sein. Es [PAGE 673] gibt natürlich Feldwege, die als Fahrbahn gekennzeichnet sind. Sobald dies der Fall ist, gilt die Beleuchtungspflicht schon heute. Der einzige Unterschied ist, dass das bis jetzt in der Verordnung stand, und in Zukunft steht es dann im Gesetz.
Noch zu Herrn Büttiker: "Good news", wir werden diese EU-Regelung übernehmen! Somit kommt das im Rahmen der Typengenehmigung. Wie Sie zu Recht gesagt haben, wollen wir kein neues technisches Handelshemmnis, sondern es wird dann im Rahmen der Typengenehmigungsvorschriften überführt, die das Astra zurzeit am Umsetzen ist. Sie haben Recht, wenn Sie sagen, dass Österreich dieses Obligatorium vor drei Jahren wieder aufgehoben hat, aber es war ein rein politischer Entscheid: Es waren Wahlen. Es wurde also nicht aus Gründen der CO2-Reduktion oder des Verbrauchs aufgehoben, sondern das Bundesministerium hat es ausdrücklich als politische Entscheidung bezeichnet.