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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-06-16

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-06-16

Wortprotokoll

Ich habe zu diesem Artikel keinen Antrag gestellt. Ich hatte zwar in der Kommission einen Antrag gestellt, blieb aber allein damit, und Soloanträge möchte ich nicht stellen. Ich muss aber trotzdem etwas zu diesem Artikel sagen, etwas Salz in die Wunden streuen - ich mache das gerne, ich gebe es zu.

Es geht um das Obligatorium, am Tag mit Licht zu fahren. Seit dem 7. Februar dieses Jahres müssen Personenwagen und Lieferwagen für die Typengenehmigung in der EU über Tagesfahrlichter verfügen. Eigentlich hätte es sich die Schweiz einfach machen und diese Bestimmungen übernehmen können, Frau Bundesrätin. Das wäre mein Vorschlag: dass wir uns, wie wir es oft machen, dem Mechanismus der EU beugen. Über diesen Weg würde das Licht am Tag eingeführt, ohne dass ein zusätzlicher Absatz ins Ordnungsbussenregister eingefügt werden müsste.

Ich muss Ihnen sagen, es ist schon ein bisschen ironisch: Bei der Behandlung des Gegenvorschlages zur Offroader-Initiative in diesem Rat zählte, wir können uns erinnern, jedes Gramm CO2. Jedes Gramm wurde knallhart aufgerechnet. Wir haben uns beim CO2-Gesetz bis zum bitteren Ende gestritten. Jetzt, scheint mir, wird das einfach nicht mehr berücksichtigt, es hat jetzt plötzlich nicht mehr Gültigkeit. Jetzt soll eine Bestimmung eingeführt werden, die bei Fahrzeugen ohne spezielles Tagesfahrlicht zu einem Mehrverbrauch von 2,5 Dezilitern führt - zu einem Mehrverbrauch. Das entspricht, ich habe es noch einmal verifizieren lassen, 6 bis 7 Gramm CO2 pro Kilometer - 6 bis 7 Gramm CO2 pro Kilometer. Dabei ist die Wirkung auf die Verkehrssicherheit, und damit komme ich auf das ursprüngliche Ziel dieser Vorlage zurück, durchaus fraglich.

Immerhin: Österreich hat das Lichtobligatorium eingeführt. Doch haben die Österreicher, über welche wir Schweizer gerne Witze erzählen, das Obligatorium wieder abgeschafft. Mir wären keine negativen Auswirkungen des österreichischen Vorgehens bekannt.

Ich bin überzeugt - darum habe ich heute das Wort ergriffen -, dass der Ständerat, ich werde nicht mehr dabei sein, diese Bestimmung spätestens dann wieder diskutieren wird, wenn in den Boulevardzeitungen Klagen der "Lichtsünder" über die Bussenpraxis der Polizei zu lesen sein werden. Hätten wir ein Vorgehen wie in der EU gewählt, das die technische Entwicklung berücksichtigt, müssten wir die Bussenorgie, die absehbar ist, nicht erleben. Jetzt gehen wir hin und machen etwas, das in einem klaren Widerspruch zu dem steht, was wir beim CO2-Gesetz gemacht haben. Das musste ich jetzt noch unbedingt loswerden.