Graber Konrad · Ständerat · 2011-06-16
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-06-16
Wortprotokoll
Tatsächlich hat dieser Artikel während der Kommissionsarbeit mehrere Wandlungen durchgemacht. Ich war zu Beginn für eine Streichung dieses Artikels. Wir haben aber in der Kommission zwei, drei Versionen ausgearbeitet, und was nun vorliegt, ist das Ergebnis all dieser Überlegungen, wie das der Kommissionspräsident dargestellt hat.
Wenn ich zurückblicke auf die Zeit, als ich lernte, Fahrrad zu fahren, da war es eine Frage der Grösse des Fahrrads. Damals gab es noch keine kleinen Fahrräder. Ich habe mit einem Damenfahrrad fahren gelernt, weil es keine Querstange hatte. Damals waren also effektiv andere Kriterien massgebend, und niemand fragte, ob ich jetzt sieben, sechs oder vier Jahre alt sei. Ich habe den Eindruck, dass sich die Welt diesbezüglich nicht stark verändert hat - mit dem Unterschied allerdings, dass heute viel kleinere Fahrräder verfügbar sind.
Wenn Sie das geltende Recht nehmen, welches das Schulpflichtalter zum Kriterium macht, und dann den Entwurf des Bundesrates konsultieren - siebtes Altersjahr, wegen Harmos -, dann versteht man das noch. Aber führen Sie sich jetzt den Wortlaut des Antrages der Mehrheit der Kommission zu Gemüte: "Wer das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, darf ohne Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person nur in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen, auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie auf verkehrsarmen Strassen Rad fahren." Wer aus unserem Rat und unserer Kommission weiss heute Abend noch, was damit erlaubt ist und was nicht? Das ist ja ein Ding der Unmöglichkeit! Was geschieht, wenn jemand in Begleitung einer Person Fahrrad fährt, die fünfzehneinhalb Jahre alt ist? Was geschieht, wenn jemand auf nicht verkehrsarmen Strassen Fahrrad fährt? Stellen Sie nur Überlegungen zum Begriff "verkehrsarm" oder "nicht verkehrsarm" an. Wo ist die Abgrenzung? Wer entscheidet, was "verkehrsarm" ist und was nicht? Dann frage ich mich auch: Wer setzt das durch? Wer will das durchsetzen? Dann: Welche Eltern wissen morgen, was wir heute beschlossen haben? Und welche Eltern werden sich daran orientieren? Da entscheiden doch ganz andere Kriterien: der gesunde Menschenverstand und die Frage, ob man Kinder begleitet oder betreut. Das wird das Kriterium sein, ob mit vernünftigem Mass vorgegangen wird.
Ich möchte Sie einfach bitten, Vernunft walten zu lassen und nicht etwas aufzunehmen, das in seinem Detaillierungsgrad nicht zu überbieten und letztlich auch nicht durchsetzbar ist und angesichts dessen am Ende des Tages niemand mehr weiss, was erlaubt ist. Lassen Sie hier Vernunft walten!
Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen.