Bieri Peter · Ständerat · 2011-06-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2011-06-16
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission will den Führerausweis nur für die berufsmässigen Kategorien, für Lastwagen und Busse, befristen, nicht aber für die nicht berufsmässigen Kategorien, für Personenwagen oder Motorräder. Zudem will sie nicht, dass ab dem 50. Altersjahr ein Sehtest durchgeführt werden muss.
Die Minderheit will hier dem Bundesrat folgen und den Führerausweis befristen. Praktisch alle Bewilligungen werden heute mit zeitlicher Befristung erteilt. Dies gibt die Möglichkeit, periodisch abzuklären, ob die Bedingungen für die Bewilligung noch gegeben sind. Die Befristung hat aber auch ganz praktische Vorteile, indem die Ausweisdaten - das Foto, die Adresse oder anderes - aktualisiert werden können. Die Verlängerung des Ausweises verursacht auch Aufwand, und deshalb beantragt der Bundesrat eine Zehnjahresfrist, beginnend mit dem 50. Altersjahr. Dies ist für die [PAGE 667] Verbesserung der Sicherheit nun beileibe kein allzu grosser Aufwand und kommt nicht nur dem Fahrer, der Fahrerin selber, sondern letztlich auch den übrigen Strassenbenützern zugute.
Welche Argumente sprechen nun für die Befristung der Ausweise für alle Kategorien? Zuallererst geht es um die Frage der Sicherheit und damit um die wichtigste physische Voraussetzung, ein Fahrzeug führen zu können. Über 90 Prozent der Informationen werden über das Auge aufgenommen. Freiwillige Sehtests, wie sie regelmässig von Verkehrsverbänden durchgeführt werden, zeigen, dass heute viele Personen ab 50 Jahren ohne Brille oder Kontaktlinsen fahren, obwohl sie mit ihrem reduzierten Sehvermögen sich und andere im Strassenverkehr gefährden. Die vorgesehenen Sehtests sind keine wirkliche Belastung. Sie müssen einmal beim Erreichen des 50. und einmal beim Erreichen des 60. Altersjahrs durchgeführt werden und kosten rund 40 Franken. Ab dem 70. Altersjahr sind die Fahrzeugführer und -führerinnen ja heute schon zur periodischen ärztlichen Kontrolle verpflichtet.
Nun zu den organisatorischen Argumenten: Die Befristung des Führerausweises ist praktisch überall auf der Welt Standard. In der EU wird die Befristung für alle Staaten ab Januar 2013 obligatorisch. Damit werden auch alle unsere Nachbarstaaten entweder über einen auf 10 oder auf 15 Jahre befristeten Führerausweis verfügen. Unbefristete Führerausweise verursachen heute den Kantonen grosse Vollzugsprobleme beim Aufgebot zu den ärztlichen Kontrollen. Die Befristung des Führerausweises ist also auch ein wichtiges Mittel, um die Fahreignung periodisch mittels Sehtests beim Optiker und ab dem 70. Altersjahr mittels eines ärztlichen Checks abzuklären.
Die Identifikation durch die Polizei ist bei einer Kontrolle sehr erschwert, wenn z. B. eine 60-jährige Person ihren Führerausweis vorlegt, der das Bild einer 20-jährigen Person zeigt. Der Kreditkartenausweis ist zudem - wie alle anderen Plastikkarten - nur beschränkt haltbar. In einem Schreiben der Vereinigung der kantonalen Strassenverkehrsämter vom 20. Mai dieses Jahres an die KKJPD unterstützen die kantonalen Amtsstellenleiter den Entwurf des Bundesrates, auch wenn sie sich aufgrund ihrer praktischen Erfahrung einen noch engeren Zeitplan, als ihn jetzt der Bundesrat vorschlägt, gewünscht hätten.
Alle zehn Jahre - nach dem 50. Altersjahr, nach dem 60. Altersjahr und nach dem 70. Altersjahr ohnehin - einmal zum Optiker zu gehen, seine Augen kontrollieren zu lassen, ist bei Gott nicht allzu viel verlangt. Dies ist ein Aufwand, der von jedem Autofahrer und von jeder Autofahrerin geleistet werden kann.
Aus diesen gesundheitsrelevanten Überlegungen, aber auch aufgrund organisatorisch-administrativer Argumente - das ist vielleicht etwas weniger wichtig, aber auch nicht zu vergessen - empfehle ich Ihnen, bei den Absätzen 1 bis 3 sowie 5 und 6 dem Bundesrat zu folgen.