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Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-06-16

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-06-16

Wortprotokoll

Es ist so, wie der Kommissionssprecher erläutert hat: Dem Bundesrat geht es wirklich nicht um eine neue Erhebungspflicht zulasten der Versicherer, sondern nur um den Zugriff auf bei den Versicherern vorhandene Daten. Die Polizei bzw. das Strassenverkehrsamt stellen fest, dass die Versicherer nach Unfallmeldungen durch die Polizei im Regelfall weit besser über die Unfallursachen dokumentiert sind als die Polizei selber. Diese Informationen sind für die Erfassung in den vorhandenen Informationssystemen sehr oft hilfreich, und darum geht es hier. Die Pflicht betrifft somit insbesondere die Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungen, aber auch die Suva. Es geht hier effektiv nicht um einen Mehraufwand, das versichere ich Ihnen. Ich sehe auch kein Problem beim Vollzug: Ich fürchte nicht, dass man Ihren Bedenken im Rahmen der Verordnung, im Rahmen der Konkretisierung dieses Artikels nicht Rechnung tragen könnte.

Es geht in diesem Artikel effektiv nur um die Kompetenzdelegation und um den Zugriff auf bereits vorhandene Daten.

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