Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-09-13
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative will das Parlamentsgesetz so ändern, dass die eidgenössischen Räte über einen Vorstoss, welcher die Einsetzung einer PUK verlangt und bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereicht worden ist, zwingend in derselben Session entscheiden müssen. [PAGE 1369]
Die PUK, wir haben das vorhin gehört, ist das stärkste Kontrollinstrument des Parlamentes. Richtigerweise wird eine PUK nur sehr zurückhaltend und nur in wirklich sehr gravierenden Fällen gefordert. Es müssen auch ein grosses öffentliches Interesse und der Wunsch nach einer möglichst aktuellen, umfassenden und sorgfältigen Abklärung besonderer Vorkommnisse vorliegen. Dies war beispielsweise während der Finanzkrise im Frühjahr 2010 der Fall. Dabei ging es unter anderem um die Herausgabe der UBS-Bankdaten an die USA.
Während der Nationalrat der Einsetzung einer PUK unter dem Eindruck dieser Ereignisse zustimmte, verzögerte der Ständerat den Entscheid. Dabei wurde der Verdacht laut, die Verzögerung erfolge vor allem aus parteitaktischen Gründen. Es ist jedoch störend, dass der Entscheid über die Einsetzung allein aus parteipolitischen oder parteitaktischen Gründen verzögert wird. Es gibt Kreise oder Parteien, welche die Einsetzung einer PUK beispielsweise aus Rücksichtnahme gegenüber dem eigenen Bundesrat verhindern möchten. Weil die PUK jedoch ein starkes Instrument ist, sollten wir es aus formellen oder parteitaktischen Gründen nicht schwächen, sondern wir sollten es im Gegenteil stärken. Zur Stärkung gehört auch, dass dieses Instrument zeitgerecht angewendet werden kann. Es geht auch darum, das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Institutionen zu erhalten.
In einer ersten Phase hat die Mehrheit unserer Staatspolitischen Kommission diese parlamentarische Initiative richtigerweise denn auch unterstützt. Leider hat die SPK-NR nach dem negativen Entscheid der SPK-SR ihre Meinung wieder geändert.
Vorbehalte wurden insbesondere gegen eine abschliessende Beschlussfassung zur Einsetzung einer PUK in der gleichen Session in beiden Räten vorgebracht. Hier könnte beispielsweise als Kompromiss in der zweiten Phase noch diskutiert werden, ob der Zweitrat erst in der nächstfolgenden Session über die Einsetzung einer PUK befinden muss. Immerhin könnte die Einsetzung einer PUK damit vom Zweitrat nicht unendlich verzögert werden. Auch mit diesem Kompromiss wäre eine speditive Behandlung im Sinne der parlamentarischen Initiative noch gewährleistet.
Ich bitte Sie deshalb, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.