Lexipedia

Leuthard Doris · Bundesrat · 2011-09-13

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2011-09-13

Wortprotokoll

Es geht hier schon auch um den Grundsatz, wo die Kompetenzen des Bundesrates bei völkerrechtlichen Vereinbarungen liegen. Es ist so, wie Frau Nationalrätin Heim jetzt eben auch gesagt hat: Grundsätzlich kann der Bundesrat völkerrechtliche Vereinbarungen abschliessen, sofern sie nicht Gesetzesänderungen bzw. wesentliche Eingriffe in das bestehende schweizerische Recht bedeuten - das ist Courant normal. Wir haben so z. B. kürzlich einen Annex zum Personenfreizügigkeitsabkommen behandelt, wo die Sozialversicherungsseite neu ausgehandelt und angepasst wurde; das Parlament hat in den APK davon Kenntnis genommen - fertig. Wir sind, glaube ich, bei der 130. Anpassung der Schengen-Dublin-Abkommen. Es war also eigentlich immer so, dass diese Kompetenz dem Bundesrat zusteht.

Hier hat man sie explizit ins Gesetz hineingenommen, damit es transparent ist und man den Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem (ETS) sieht. Sobald der Abschluss eines Abkommens Schweiz-EU im Bereiche ETS Gesetzesänderungen bedingen würde, müssten wir Ihnen dringend eine Botschaft vorlegen, und Sie könnten den normalen gesetzgeberischen Weg wählen. Hier geht es aber effektiv um den Bereich, in dem Sie als Parlament mit diesem CO2-Gesetz auch die Rahmenbedingungen für die Verhandlungen festlegen. Der Bundesrat darf nicht darüber hinausgehen, sonst muss er mit einer Botschaft Anpassungsvorschläge vorlegen. Insofern denke ich, es ist nichts als normal, dass in diesem Bereich, sofern eben keine gesetzgeberischen Anpassungen nötig sind, der Bundesrat die Kompetenz zum Verhandeln hat.

Noch eine Bemerkung zu dem, was wir überhaupt verhandeln: Wir möchten ja mit diesen Verhandlungen unser Schweizer ETS mit dem EU-ETS verknüpfen, d. h. erreichen, dass die beiden Emissionssysteme gegenseitig anerkannt werden. Die Wirtschaft hat ein grosses Interesse, dass das möglichst schnell passiert, weil tendenziell natürlich die Marktpreise in der EU aufgrund des grossen Marktes und der Anzahl vorhandener Emissionszertifikate und -potenziale günstiger sind als in der Schweiz. Hier staune ich deshalb ein bisschen ob der freisinnig-liberalen Fraktion, weil die Wirtschaft ja auch zur ihrer Klientel gehören sollte, und diese hat ein Interesse, möglichst schnell an das EU-ETS andocken zu können.

Herr Nationalrat Wasserfallen, im EU-ETS gelten Marktpreise, dort werden Zertifikate an der Börse gehandelt. Sie können das täglich verfolgen. Mit welchen Börsenkursen in fünf Jahren gehandelt wird, kann ich Ihnen beim besten Willen nicht sagen. Aber es sind immer Marktpreise, und sie sind deshalb tendenziell immer günstiger als die schweizerischen ETS-Zertifikate. Deshalb sollte gerade Ihre Fraktion den Entwurf des Bundesrates unterstützen.

Ich bitte Sie daher, hier den Antrag der Minderheit zu unterstützen.