Rutschmann Hans · Nationalrat · 2011-09-13
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-09-13
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel erlebten wir in den Kommissionsberatungen einen eigentlichen Basar, das kommt auf der Fahne teilweise auch zum Ausdruck.
Unseres Erachtens ist eine genügende Stromversorgung weiterhin möglichst CO2-frei zu gewährleisten. Unter diesem Aspekt sind Gaskombikraftwerke lediglich eine Not- oder Übergangslösung. Der Notfall könnte eintreten, wenn es uns in den kommenden Jahren nicht gelingt, den zunehmenden Strombedarf aus Produktionen im Inland zu decken. Das könnte eintreten, wenn der von einer Mehrheit im Bundesrat und Nationalrat propagierte Ausstieg aus der Kernenergie ohne genügende und zeitgerecht zur Verfügung stehende Alternativen Wirklichkeit würde.
Mit der neuen Energiepolitik, wie sie sich heute abzeichnet, ist der Bau von mehreren Gaskombikraftwerken in der Schweiz aber ohnehin unumgänglich geworden, um die Stromversorgung in unserem Land sicherzustellen. Das heisst, wir müssen faire Rahmenbedingungen für mögliche Investoren festlegen, aber das ist mit einer Kompensation von 70 Prozent der CO2-Emissionen im Inland kaum möglich, weil damit der wirtschaftliche Bau und das Betreiben eines Gaskombikraftwerkes in der Schweiz zu vernünftigen Kosten praktisch unmöglich wird. Die Stromwirtschaft, die in erster Linie für die Bereitstellung von genügend und günstigem Strom verantwortlich ist, würde gezwungen, diese Anlagen im Ausland zu bauen oder sich dort zumindest an Anlagen zu beteiligen, was der Versorgungssicherheit in unserem Land nicht unbedingt förderlich wäre.
Sodann führen zu hohe Hürden bei der Kompensation logischerweise zu einer Verteuerung der Strompreise. Diese werden aber nicht von der Stromwirtschaft bezahlt, sondern von den Stromkunden. Das heisst, mit dieser restriktiven Kompensationsmöglichkeit bestrafen Sie die privaten Haushalte, die Gewerbetreibenden und die Industrie- und Dienstleistungsbetriebe, also alle Strombezüger.
In Anbetracht dessen, dass die CO2-Problematik global gelöst werden muss und mit Emissionszertifikaten im Ausland für die gleiche Geldmenge viel mehr CO2 kompensiert werden könnte, ist der Mehrheitsantrag für mich, eben auch unter diesem Aspekt, unverständlich. Da hilft auch der Zusatz in Absatz 2abis nicht mehr viel. In der Kommissionsberatung bestätigte übrigens Frau Bundesrätin Leuthard, dass der [PAGE 1341] bundesrätliche Vorschlag - also 50 zu 50 Prozent - mit den internationalen Klimaverhandlungen, dem Kyoto-Protokoll, kompatibel ist.
Ich bitte Sie deshalb, unseren Minderheitsantrag und damit den Entwurf des Bundesrates zu unterstützen.